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Geflügelpestfälle in Süd- und Mittelhessen - Vorsichtsmaßnahmen angebrachtGeflügelbestände müssen geschützt werden

VOGELSBERG (ol). Gleich mehrere Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln wurden im Februar in Süd- und Mittelhessen festgestellt. Daher empfiehlt das Vogelsberger Veterinäramt allen Geflügelhaltern dringend, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um ein Eindringen des Virus in den eigenen Bestand zu verhindern.

Nach Angaben des Veterinäramtes führt eine Infektion bislang nur bei Vögeln zu tödlichen Erkrankungen. Hühnervögel sind besonders empfindlich und sterben schnell und plötzlich, während Wasservögel weniger empfindlich sind. Diese können deshalb jedoch, laut Pressemitteilung des Vogelsbergkreises, das Virus weit verbreiten und über mehrere Tage übertragen, ohne selbst zu erkranken.

Kalte und feuchte Witterung kommen dem Virus entgegen. Es bleibt über Tage in der Umwelt infektiös und damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass sich weitere Vögel anstecken.

Zurzeit besteht eine erhebliche Gefahr, dass das Virus durch Wildvögel auf Geflügelhaltungen übertragen wird. Aber auch der Geflügelhalter selbst kann das Virus unbemerkt in den Bestand tragen – und zwar mit seiner Kleidung und seinen Schuhen, mit nicht sicher gelagertem Futter oder Einstreu sowie durch Oberflächenwasser als Tränke oder Bad.

Empfehlungen des Veterinäramtes

Das Veterinäramt des Vogelsbergkreises empfiehlt deshalb allen Geflügelhaltern dringend, Maßnahmen zum Schutz der eigenen Geflügelbestände zu ergreifen. Das Geflügel sollte zunächst in einem festen Stall oder in Volieren mit geschlossenem festen Dach und vogeldichten Netzen oder Gittern an den Seiten gehalten werden. Vor dem Betreten und Verlassen des Geflügelbereichs ist es notwendig die Schuhe zu reinigen und zu desinfizieren oder Einmalüberzieher zu tragen. Futter und Einstreu müssen für Wildvögel unzugänglich gelagert werden. Auch die Futterstelle und Tränke dürfen für Wildvögel nicht erreichbar sein. Die Tränke sollte nur mit Wasser gefüllt werden, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben.

Erkranken oder verenden mehrerer Tiere pro Tag, sind diese Hinweise auf die Geflügelpest von den Geflügelhaltern unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt des Vogelsbergkreises unter 06641/977-6800 zu melden. Das verendete Geflügel wird zur Untersuchung auf Geflügelpest in das Hessische Landeslabor in Gießen gebracht.

Tot aufgefundene Wildvögel, insbesondere Wasservögel und Raubvögel, können an Geflügelpest verendet sein und müssen schnellstmöglich geborgen und auf Geflügelpest untersucht werden. Deshalb sollten Finder auch in diesen Fällen beim Veterinäramt (Telefon 06641/977-6800) anrufen, damit diese Vögel eingesammelt und untersucht werden können.

Entscheidend für eine schnelle Bekämpfung im Fall des Auftretens der Geflügelpest ist, dass alle Geflügelhalter beim Veterinäramt registriert sind. Wer das bisher versäumt hat, wird gebeten, sich möglichst unverzüglich beim Veterinäramt zu melden. Ein Bestandsregister nach Geflügelpest-Verordnung ist zu führen und bei Kontrollen und im Seuchenfall vorzulegen.

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