
FDP geht voller Tatendrang an die Arbeit in der RegionalversammlungVogelsberger FDP erstmals in der Regionalversammlung Mittelhessen vertreten
VOGELSLBERGKREIS (ol). Seit der Konstituierung der Regionalversammlung Mittelhessen sind die Vogelsberger Freien Demokraten erstmals durch den Fraktionsvorsitzenden im Kreistag, Mario Döweling, in diesem Gremium vertreten.
Döweling bildet dort mit dem Wetzlarer Landtagsabgeordneten Matthias Büger die „Gruppe“ der Freien Demokraten. „Das wir keine Fraktion bilden können, obwohl die alte Geschäftsordnung der Regionalversammlung dies ab zwei Mitgliedern vorsah, hängt mit der Änderung der Hessischen Gemeindeordnung im Jahr 2020 zusammen, die eine Mindestgröße von drei Mitgliedern vorsieht“, erläutert Mario Döweling.
Die Regionalversammlung hat dem nun Rechnung getragen und neben dem Status der Fraktion nun auch die Gruppe eingeführt. Dabei geht es auch um die Vertretung im Präsidium der Regionalversammlung, wo Terminplanung und grundlegende Regeln für das Arbeiten der Regionalversammlung koordiniert werden. Aus Sicht der FDP wäre eine Gesetzesänderung auf Landesebene der bessere Weg gewesen, deshalb hat die FDP-Landtagsfraktion einen entsprechenden Entwurf eingebracht, der allerdings noch in den Gremien beraten wird.
„Grundsätzlich werden kommunale Parlamente ja auch größer, je mehr Einwohner die Gebietskörperschaft hat, da kann ein Fraktionsstatus ab drei Abgeordneten Sinn machen. Die Regionalversammlung Mittelhessen ist allerdings ein Sonderfall“, so Mario Döweling. Hier werde die planerische Arbeit für über eine Million Einwohner im Bereich des Regierungspräsidiums Gießen von nur 31 Abgeordneten geleistet.
Dem müsse man auch in der Hessischen Gemeindeordnung Rechnung tragen, zumal die Regionalversammlung Mittelhessen die kleinste der drei Hessischen Regionalversammlungen sei.
Die FDP will sich aber von diesen Umständen nicht beeindrucken lassen und geht voller Tatendrang an die Arbeit in der Regionalversammlung, die im Schwerpunkt die Erarbeitung des neuen Regionalplans Mittelhessen vorsieht, der nun in die Offenlage gehen soll. „Wir werden versuchen, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen vor Ort aufzunehmen und wenn es sinnvoll ist in die entsprechenden Planungen einzubringen“, sagt Mario Döweling.
Dabei wird die FDP in beiden Unterausschüssen der Regionalversammlung vertreten sein: mit Matthias Büger im Haupt- und Planungsausschuss und als Gruppenvorsitzender im Präsidium und mit Mario Döweling im Ausschuss für Energie, Umwelt, Ländlichen Raum und Infrastruktur.
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ob und wo der/die einzelne Bürger*in den neuen Regionalplan Mittelhessen in seiner prachtvollen Offenlage in Augenschein nehmen und der FDP seine/ihre Anliegen mitteilen kann.
Der Regionalplan kann auf der Homepage des RP Mittelhessen eingesehen werden! Dort werden in Kürze auch die Kontaktdaten der Fraktionen der Regionalversammlung veröffentlicht! Anregungen sind jederzeit willkommen!
Mein Anliegen wäre es z.B., dass der Bebauungsplan für das Wohngebiet Burgblick in Ulrichstein nicht nur fortgeschrieben, sondern rückwirkend für rechtswidrig erklärt und aufgehoben wird. Bedingt durch die zum Teil sehr enge Bebauung mit Ferienhäusern wurden die mit dem 2010 verabschiedeten neuen Bebauungsplan festgelegten Abstandsflächen von 5 m und die Mindestabstände zwischen den Gebäuden von 3 m von vornherein nicht eingehalten. Dies aber führt zu einer rechtswidrigen Ungleichbehandlung etlicher Grundstückseigentümer, die z.T. Grundstücke bis fast 2000 m² besitzen. Obwohl deren Grundstücke nur zu etwa 15% bebaut sind (Ferienhäuser), wird diesen unter Hinweis auf die einzuhaltenden Abstandsflächen rund um ihre Grundstücke und der Mindestabstände eine weitere Bebauung/Nutzung ihrer Grundstücke durch Tiny-/Mini-Häuser, Mobilehomes usw. verwehrt. Damit werden zugleich eine sinnvolle Verdichtung der Bebauung und die Schaffung kleiner Wohneinheiten z.B. für Senioren unterbunden, obwohl dies aus ökologischen und wohnungswirtschaftlichen Gründen dringend geboten wäre. Ein besonderes städtebauliches Interesse der Stadt Ulrichstein für diese Einschränkungen der Nutzung größerer Grundstücke ist nicht zu erkennen, wohl aber ein Interesse der Grundstückeigentümer an einer sinnvolleren Verwertung ihrer Grundstücke. Dieses Interesse ist laut Bundesverfassungsgericht im übrigen gleichrangig zu behandeln wie ein nur vorgeschobenes städtebauliches Interesse der Kommune.