
Stadt Alsfeld teilt mitAnwohnervignetten und Parkausweise für Gewerbetreibende
ALSFELD (ol). Ab sofort können Sie bei der Ordnungsbehörde der Stadt Alsfeld die Anwohnervignetten und die Parkausweise für Gewerbetreibende in der Innenstadt beantragen.
Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt die Beantragung auch in diesem Jahr per Post, E-Mail oder Fax. Die Anträge stehen auf der Homepage der Stadt zur Verfügung.
Sie können eine Anwohnervignette erhalten, wenn Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz im Anwohnerbereich der Stadt Alsfeld gemeldet sind. Für Anwohner mit Nebenwohnsitz werden keine Anwohnervignetten ausgestellt, teilt die Stadtverwaltung in einer Pressemeldung mit.
„Neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie uns bitte in Kopie oder digital Ihren Personalausweis, den Fahrzeugschein und gegebenenfalls eine Nutzungsbescheinigung (anderer Fahrzeughalter) ein“, heißt es weiter.
Sie können einen Parkausweis für Gewerbetreibende erhalten, wenn Sie ein Ladenlokal in der Innenstadt betreiben. Pro Ladenlokal kann ein Parkausweis ausgestellt, auf dem maximal drei Kraftfahrzeugkennzeichen eingetragen werden. Dem Antrag ist die Gewerbeanmeldung (entbehrlich bei wiederholter Ausstellung) in Kopie oder digital beizufügen.
Die Zusendung der Anwohnervignette beziehungsweise des Parkausweises erfolgt nach dem Zahlungseingang bei der Stadtkasse auf dem Postweg. Bitte berücksichtigen Sie diese Zustellzeit, denn die Vignetten und Parkausweise 2021 verlieren ab dem 15. Januar 2022 ihre Gültigkeit.
Eine ausführliche Beschreibung entnehmen Sie bitte der Homepage unter „Aktuelles aus Alsfeld“. Haben Sie Fragen? Sie erreichen die Stadt unter der Nummer 06631/182-154 oder per Mail: ortspolizeibehoerde@stadt.alsfeld.de.
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