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Neues Landesprogramm fördert Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im VogelsbergkreisÜber eine Millionen Euro für Vogelsberger Kitas

VOGELSBERG (ol). Die Nachfrage nach guter Kinderbetreuung steigt kontinuierlich an und aus diesem Grund stellt das Land Hessen auch mehr Fördergelder für den Ausbau der Kinder-Betreuung zur Verfügung. Mit 77 Millionen Euro wird nun wieder gefördert – und davon gehen über eine Millionen Euro an den Vogelsbergkreis. Genauer: 1.156.398 Euro.

Das teilt die Landtagsabgeordnete der Grünen, Eva Goldbach, in einer Pressemitteilung mit. „Die Nachfrage nach guter Betreuung steigt kontinuierlich. Damit der Ausbau der Kita-Plätze und der Kindertagespflege in Hessen noch weiter vorangehen kann, unterstützt die schwarz-grüne Koalition die Kommunen beim Ausbau der Kitas mit mehr Landesmitteln“, erklärte Goldbach. Für das Landesinvestitionsprogramm 2021 – 2023 stelle Hessen insgesamt 77 Millionen Euro zur Verfügung, davon erhalte der Vogelsbergkreis 1.156.398 Euro.

„Flächendeckende Kinderbetreuung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir lassen die Kommunen damit nicht allein. Das Landesinvestitionsprogramm 2021-2023 sorgt dafür, dass die Kommunen im Vogelsberg das Platzangebot in Kitas und Tagespflege weiter ausbauen können. Somit unterstützen wir intensiv Familien, um Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung überall in Hessen gut bewältigen zu können“, sagte Goldbach.

Bereits durch das Landesinvestitionsprogramm 2020 bis 2024 wurden den Kommunen 142 Millionen Euro für den Ausbau und den Erhalt der Infrastruktur von Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bewilligt. Angesichts der großen Nachfrage nach neuen Kitaplätzen, stelle das Land nun mit einem neuen Investitionsprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2023 weitere Landesmittel in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen weitere 27 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern.“ Somit fördert das Land den Ausbau von Kita-Einrichtungen in Höhe von weiteren 77 Millionen Euro.

Die Mittel werden den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen von Budgets bereitgestellt. Diese bewilligen die Mittel an freigemeinnützige, öffentliche oder sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen, an Tagespflegepersonen oder an Arbeitgeber von fest angestellten Tagespflegepersonen weiter oder verwenden sie für eigene Vorhaben.

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