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MdL Michael Ruhl informiert: Vogelsberg zum Wolfspräventionsgebiet ernanntBessere Förderung von Präventionsmaßnahmen gegen Wolf möglich

VOGELSBERG (ol). Die Landesregierung in Hessen hat nun einen Wolfsmanagementplan in Kraft gesetzt, mit dem der Rückkehr des Wolfes in Hessen und auch in der Region Vogelsberg begegnet werden soll, teilt der CDU-Wahlkreisabgeordnete im Hessischen Landtag für den Vogelsbergkreis und die Stadt Laubach, Michael Ruhl, mit.

Zwei Punkte seien für ihn wesentlich: Zum einen würden nun Schäden durch Wolfsrisse grundsätzlich durch das Land erstattet, zum anderen sei die Region Vogelsberg mit weiten Teilen der Städte und Gemeinden zum Wolfspräventionsgebiet erklärt worden. Weiter heißt es in der Pressemitteilung, in diesen Gebieten übernehme das Land unter bestimmten Voraussetzungen sämtliche Aufwendungen für den erhöhten Herdenschutz wie höheren Zäunen, stärkerer Elektrifizierung oder Herdenschutzhunde.

Die Rückkehr des Wolfes als europarechtlich streng geschützte Art nach Hessen stelle uns naturgemäß vor Herausforderungen, betont Ruhl, der dem Umweltausschuss des Hessischen Landtags angehört. Es sei ein bedeutender Schritt, dass die Landesregierung hier im Dialog mit verschiedenen Gruppen einen umfassenden Plan vorgelegt habe, der Grundlagen des Verhältnisses zwischen Mensch, Wolf und anderen Tieren darstelle. In diesem Plan werde über den richtigen Umgang mit dem Wolf informiert sowie organisatorische und strukturelle Voraussetzungen für die Wolfsbeobachtung (Monitoring) geschaffen, um auf Entwicklungen schnell zu reagieren, erläutert Ruhl.

Ziel: Konflikte durch die Rückkehr des Wolfs vermeiden

Durch die sesshafte Wölfin bei Ulrichstein wurde nun in der Region Vogelsberg ein Wolfspräventionsgebiet ausgewiesen, das unter anderem die Städte und Gemeinden Alsfeld, Feldatal, Gemünden, Grebenhain, Herbstein, Homberg Ohm, Kirtorf, Lauterbach, Lautertal, Mücke, Romrod, Schotten, Schwalmtal, Ulrichstein im Vogelsbergkreis sowie Laubach im Kreis Gießen umfasst, so dass dort Investitionen in erweiterte Herden-Schutzmaßnahmen unter bestimmten Bedingungen voll gefördert werden sollen.

Die Fördermöglichkeiten für Weidetierhalterinnen und -halter sind etwa eine Million Euro für die Förderung eines erweiterten Grundschutzes in den Wolfspräventionsgebieten (z. B. höhere Zäune, stärkere Elektrifizierung, Herdenschutzhunde). Darüber hinaus werde ein Schadensausgleich für Wolfsrisse in die Förderrichtlinie mit aufgenommen für mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei der Abwicklung, erläutert der Landtagsabgeordnete.

Ziel sei es, mögliche Konflikte durch die Rückkehr des Wolfes zu vermeiden. Durch die Unterstützung der Prävention sollen Nutztierrisse nach Möglichkeit verhindert werden. Dort, wo sie dennoch stattfinden, soll bürokratiearm entschädigt werden. Wenn die Präventionsmaßnahmen nicht greifen und sich vermehrt Nutztierrisse einstellen oder ein Wolf ein unnatürliches Verhalten, wie beispielsweise mangelnde Scheu vor dem Menschen, zeige, müsse aber auch die letale Entnahme, sprich die Tötung des Wolfes, vorbereitet werden, betont Ruhl.

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