
Bis zum 4. Januar 2021Wasserzählerstandserfassung der Stadtwerke Alsfeld
ALSFELD (ol). Die Stadtwerke Alsfeld rufen wieder zum Jahresende 2020 zur Wasserzählerstandserfassung auf. Die Übermittlung der Wasserzählerstände muss bis spätestens zum 4. Januar 2021 erfolgen, um eine termingerechte Abrechnung zu gewährleisten.
Das Verfahren: Alle Grundstücks- und Hauseigentümer erhalten ab dem 4. Dezember 2020 eine Ablesekarte mit den entsprechenden Wasserzählern. Die Meldung des Zählerstandes kann bis zum 4. Januar 2021 bequem von zuhause aus per Interneteingabe über einen Link erfolgen. Auf die Ablesekarte wird auch ein QR-Code gedruckt. Besitzer eines Smartphones mit QR-Scanner können dadurch noch bequemer zur Zählerstandeingabe gelangen, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt.
Alternativ sei es auch möglich, die Ablesekarte gebührenfrei auf dem Postweg an die Stadtwerke Alsfeld zurückzusenden oder persönlich in der Stadtverwaltung abzugeben. Wenn Hauseigentümer den Stadtwerken ihren Zäherstand online mitgeteilt haben, ist ein Zurücksenden der Ablesekarte nicht mehr erforderlich. Die Übermittlung der Wasserzählerstände muss bis spätestens zum 4. Januar 2021 erfolgen, um eine termingerechte Abrechnung zu gewährleisten.
Fehlerhaft übermittelte Zählerstände fallen spätestens beim gesetzlich vorgegebenen Wechsel des Wasserzählers auf und führen dann zu einer Nachberechnung. Bei Nichtabgabe der Zählerstände werden die Verbräuche systemgestützt an Hand der Mittelwerte der letzten Jahre geschätzt und abgerechnet, heißt es weiter.
Der Fachbereich 1 – Abteilung Haushalt, Steuern, Gebühren und Beiträge – der Stadt Alsfeld sowie die Stadtwerke Alsfeld stehen den Grundstücks- und Hauseigentümern für Fragen unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung: Kontakt: Stadt Alsfeld/Stadtwerke Alsfeld, Markt 3, 36304 Alsfeld, E-Mail: Ablesung@stadt.alsfeld.de, Tel: 06631-182-149, Fax: 06631-182-7777
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