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Vogelsberger Verkehrsbehörde: Führerscheine müssen umgetauscht werdenDer alte Graue hat ausgedient

VOGELSBERG (ol). Sie sind groß, grau oder rosa und meist ziemlich abgegriffen: alte Papierführerscheine. Und die müssen in den nächsten Jahren umgetauscht werden, genau wie ihre Nachfolge-Modelle in Kartenformat, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden. Im Vogelsbergkreis sind das etwa 75.000 Führerscheine, die ersetzt werden müssen, erklärte Uwe Kraft, der Leiter der Verkehrsbehörde, in einer Pressemitteilung.

Bundesweit geht es um rund 15 Millionen Papierführerscheine, die bis zum 31.Dezember 1998 ausgestellt wurden. Hinzu kommen noch einmal etwa 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden.

Natürlich habe der Gesetzgeber eine Frist für den Umtausch eingeräumt und einen Plan für die Geburtsjahre beziehungsweise die Ausstellungsjahre erstellt. Dadurch soll erreicht werden, dass der Prozess für den Umtausch der Altführerscheine entzerrt und strukturiert erfolgt und Engpässe angesichts der Masse der umzutauschenden Dokumente vermieden werden.

Nach den nunmehr geltenden rechtlichen Vorgaben gibt es folgende Umtauschfristen:

Papierführerscheine (grau oder rosa), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr der Person, die eine Fahrerlaubnis besitzt: Tag, bis zu dem der Alt-Führerschein umgetauscht sein muss:
Vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

 

Führerscheine (Kartenführerscheine), die vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind:
Jahr der Ausstellung: Tag, bis zu dem der Alt-Führerschein umgetauscht sein muss:
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033

Für die Umtauschpflicht sei das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes entscheidend. Es kann dem Führerscheindokument entnommen werden. Dieses Datum ist entscheidend für die Frage, bis wann der Führerschein umgetauscht werden muss. Alle Führerscheindokumente mit Ausstellungsjahr ab 1. Januar 1999 müssen daher entsprechend der zweiten Tabelle umgetauscht werden. Wessen Ausstellungsjahr vor dem 1. Januar 1999 liegt, der müsse sich an der ersten Tabelle (gegliedert nach Geburtsjahr) orientieren.

Der Umtausch könne nur persönlich von den Führerscheininhabern bei den Fahrerlaubnisbehörden in Alsfeld und Lauterbach beantragt werden. Wichtig: dabei müssen der Personalausweis oder der Reisepasse in Verbindung mit einer Meldebescheinigung, ein biometrisches Passbild, der Führerschein und – wenn der Führerschein nicht im Vogelsbergkreis ausgestellt wurde – eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorgezeigt werden. Die Gebühr für den Umtausch betrage 24 Euro.

6 Gedanken zu “Der alte Graue hat ausgedient

  1. Hallo, ich verstehe nicht warum die vor 1953 geborenen erst bis 19.01.2033 und die nach 1953 bis 1958 bis 19.01.2022 ihren schein umtauschen müssen. kann mir einer das erklären.

    1. @ Egon: Da gibt es nicht viel zu verstehen. Bei einer Person, die 1945 geboren wurde, ist der Abgabetermin 2033 mit 88 Jahren meist überflüssig.

  2. Warum macht man nicht einen Stichtag? Würde bei der Berufsunfähigkeit ja auch gemacht. Achso ich vergaß Berufsunfähigkeit muss ja der Staat zahlen, beim Führerschein der Bürger. IRONIE

  3. Umtausch ist mir egal. Bin noch nie kontrolliert worden und wenn doch, weiß ich von nichts.

  4. Und wieder eine einträgliche Einnahmequelle, die Fotografen verdienen, der Kreis kassiert 75000 mal die Gebühr ab. So würde ich mein Geld auch gerne verdienen. Was macht den „Grauen“ denn eigentlich ungültig? Bisher bin ich gut mit dem Führerschein gefahren, hat ja auch Geld und Nerven gekostet zu seiner Zeit.

  5. Ich habe nichts gegen einen Umtausch. Das schlimme ist, dass die Kosten wieder mal an dem Bürger hängen bleiben.

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