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VogelsbergkreisZahnarztpraxis nach Kontrolle „vorübergehend“ geschlossen

VOGELSBERGKREIS (jal). In einer Zahnarztpraxis im Vogelsbergkreis hat das Gesundheitsamt bei einer Kontrolle mehrere Mängel festgestellt. Der Arzt, der die Praxis betreibt, hat den Betrieb vorübergehend eingestellt – und sagt gegenüber OL: Die Mängel würden beseitigt, die Praxis soll bald wieder öffnen.

Wie die Pressestelle des Vogelsbergkreises im Namen des Gesundheitsamtes auf OL-Anfrage mitteilt, hat ein Bürger das Amt auf die Praxis aufmerksam gemacht – nicht anonym, wie es in der Antwort heißt – und dabei „konkrete Hinweise auf Defizite“ geliefert. Daraufhin habe das Gesundheitsamt anlassbezogen eine Kontrolle vor Ort vorgenommen.

„Im Rahmen dieser Kontrolle wurden diverse Mängel festgestellt, die aus Sicht des Amtes ein sofortiges Abstellen erforderten. Daraufhin entschied sich der Arzt, seine Praxis vorübergehend zu schließen und kam somit weitergehenden Maßnahmen zuvor“, schreibt die Behörde weiter – und macht damit klar, dass der Arzt die Möglichkeit nutzte, selbst den Betrieb vorübergehend einzustellen, um damit eine behördliche Anordnung im Einvernehmen mit dem Amt abzuwenden.

Aus dem Kreishaus heißt es weiter: „Der Arzt selbst hat es in der Hand, diese Mängel abzustellen, um seine Praxis wieder öffnen zu können. Das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises unterstützt ihn in diesem Prozess im Rahmen des Möglichen. Zudem wurden Hygiene-Beauftragte benannt, die beim Abstellen der Mängel beratend zur Seite stehen können.“

Der Arzt, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, bestätigt Oberhessen-live den Vorgang. Er halte sich strickt daran, derzeit nicht zu praktizieren, sei aber damit beschäftigt, die Mängel in seiner Praxis zu beheben. Deswegen sei sie „vorübergehend“ geschlossen. Dabei betont er, dass seine Fähigkeiten als Zahnarzt vom Amt nicht angezweifelt worden seien, es läge „kein Behandlungsfehler“ vor.

Amt bemängelt veraltete Geräte

Die Mängel bestünden hauptsächlich darin, dass Gerätschaften zwar noch funktionstüchtig seien, aber nicht mehr den „neuesten Standards von Amtswegen“ entsprächen. So habe das Gesundheitsamt bemängelt, dass Maschinen zum Sterilisieren von Arztbesteck nicht wie heute üblich in einem Raum ohne Abfluss stehen und vom Amt online ausgelesen werden können, um festzustellen, wann sie im Einsatz waren. Das Arztbesteck müsse sauber sein, doch man müsse die Sauberkeit auch belegen können. Doch diesen Beleg könnten seine alten dafür genutzten Geräte dem Amt eben nicht liefern, wenn sie nicht dokumentieren, wann sie eingesetzt worden sind.

Außerdem habe das Amt abgelaufenes Desinfektionsmittel bemängelt sowie Lackabsplitterungen am Becken, an dem sich die Patienten den Mund ausspülen. Einer ersten Einschätzung der Beamten nach könnten so eventuell Oxidationsstoffe ins Trinkwasser gelangen, später habe der betreffende Kontrolleur diese Einschätzung in ihrer Bedeutung am Telefon wieder abgeschwächt, erzählt der Mediziner.

Nicht alle Risikobewertungen des Amtes teilt der Arzt in der Schärfe der Behörde, von der er sich eigener Darstellung nach beim Eintreffen der Kontrolleure mehr Fingerspitzengefühl gewünscht hätte. „Aber das sind Auflagen, die erfülle ich jetzt“, sagt er zu OL, und fügt an, dass sich Vorschriften mitunter rasch ändern würden. Seine Praxis werde nun für „teures Geld auf Vordermann gebracht“ und soll bald wieder in Absprache mit dem Amt öffnen.

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