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Stadtverordnetenversammlung hat entschiedenBürgermeisterwahl in Romrod soll am 28. November stattfinden

ROMROD (akr). Die Romröder Stadtverordneten haben entschieden: Am 28. November soll in der Schlossstadt die Bürgermeisterwahl stattfinden. Die amtierende Bürgermeisterin Birgit Richtberg gab vor wenigen Tagen bekannt, nicht erneut für das Amt zu kandidieren.

Dass die Romröder womöglich am 28. November einen neuen Rathauschef oder Rathauschefin wählen werden, hatte sich bereits nach der Ankündigung der Bürgermeisterin, nicht mehr kandidieren zu wollen, abgezeichnet. Doch seit diesem Donnerstag ist dieser Tag auch offiziell. Die Stadtverordnetenversammlung der Schlossstadt hat einstimmig beschlossen, als Wahltag für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters den 28. November festzulegen. Als Wahltermin für eine eventuell notwendige Stichwahl wurde der 12. Dezember bestimmt.

„Die Wahlperiode der Bürgermeisterin der Stadt Romrod endet am 31. März 2022.
Gemäß § 42 (3) HGO ist die Wahl des Bürgermeisters frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle (=01. April 2022) durchzuführen. Der Wahlzeitraum liegt somit im Bereich von 1. Oktober bis 1. Januar 2022“, heißt es in der Drucksache zur Festlegung des Wahl- und Stichtermins. Rein theoretisch hätten die Romröder mit entsprechendem Vorlauf einen neuen Rathauschef zusammen mit einem neuen Bundestag wählen können.

Warum Romrod wohl im November wählt

Was die Nachfolge von Birgit Richtberg angeht, so hat Stadtverordnetenvorsteher und CDU-Vorsitzender Hauke Schmehl bereits erklärt, dass er es sich durchaus vorstellen, zu kandidieren. Da die Bürgermeisterwahl nun am 28. November stattfinden soll, müssen bis spätestens 20. September die Wahlvorschläge eingereicht werden, die Zulassung erfolgt 58. Tage vor der Wahl, das wäre der 1. Oktober.

Richtberg betonte an diesem Donnerstag nochmals, dass ihr die Entscheidung keineswegs leicht fiel. Sie habe das Amt immer mit voller Kraft und mit ganzem Herzen erfüllt. Doch nochmal einen Sechs-Jahresvertrag zu unterschreiben, das würde sie nicht schaffen – zumindest eben nicht mit voller Kraft und ganzem Herzen, denn „Halbgas“ könne sie leider nicht fahren.

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