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Wichtige Infos für Mieter und VermieterÜber den Glasfaseranschluss im Mehrfamilienhaus

ALSFELD. Aktuell haben die Alsfelder die Möglichkeit, sich schnelles Internet zu sichern. Doch wie funktioniert das eigentlich, wenn ich in einem Mehrfamilienhaus wohne und keiner meiner Nachbarn an das Glasfasernetz angeschlossen werden will? Kann ich als Vermieter einen Vertrag abschließen, wenn keiner der Mieter einen haben möchte? Die TNG liefert Antworten zum Glasfaseranschluss im Mehrfamilienhaus.

Der Vogelsbergkreis ist in Sachen Breitbandausbau noch ziemlich unterversorgt – und genau das soll sich jetzt ändern. Die TNG Stadtnetz GmbH aus Kiel will nämlich den gesamten Vogelsbergkreis mit einem FTTH-Netz, also Glasfaser bis ins Haus, ausbauen. In Alsfeld läuft die Aktionsphase, in der sich die Bürger einen kostenlosen Glasfaseranschluss sichern können, noch bis zum 30. Juni. Doch wie sieht das eigentlich aus, wenn ich in einem Mehrfamilienhaus (Ein Haus mit mindestens drei Wohneinheiten gilt als Mehrfamilienhaus) wohne und keiner meiner Nachbarn Glasfaser haben möchte, kann ich dann trotzdem angeschlossen werden?

Ja – das ist möglich. Es braucht nämlich nur einen Vertrag um einen Anschluss zu ermöglichen, wie Kristof Schneider, Vertrieb TNG Stadtnetz erklärt. Wichtig ist hier aber, dass auch der vom Hauseigentümer unterschriebene Grundstücksnutzungsvertrag mit zugesendet wird. „Bei mehreren Eigentümern muss entweder jeder Eigentümer selbst oder die bevollmächtigte Verwaltung unterschreiben“, so die TNG. Im Rahmen einer vor-Ort-Begehung werde dann mit dem Eigentümer die genaue Vorgehensweise zum Ausbau besprochen.

Warum Glasfaser für die Zukunft so wichtig ist

Es braucht also lediglich einen abgeschlossenen Glasfaser-Vertrag, um sich das schnelle Internet zu sichern. Sollte sich keiner der Mieter Interesse an einem TNG-Anschluss haben, kann auch der Vermieter einen Vertrag für das Haus abschließen. Hier reiche auch bereits der günstigste Vertrag. „Man gibt uns einfach Bescheid und dann schalten wir das kalt, dann kommt da keine Leistung durch“, erklärt Schneider. Der Vermieter zahle dann für zwei Jahre diesen Vertrag und könne dann ganz einfach kündigen. Im TNG-Vertragswerk herrsche nämlich – nach den zwei Jahren – monatliches Kündigungsrecht.

Und wie sieht es aus, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt doch noch Mieter für das FTTH-Netz entscheiden? Ist der Glasfaser-Hausanschluss gelegt und im Grundstücksnutzungsvertrag die richtige Anzahl an Wohneinheiten hinterlegt, können die Mieter auch im Anschluss noch einen Vertrag abschließen. „Die Leitungen werden immer so vorbereitet, dass wenn später weitere Mieter dazu kommen, nicht alles wieder aufgerissen werden muss, sondern die Leitungen vor Ort schon liegen“, erklärt Kristof Schneider.

Individuelle Verträge möglich

Die Bewohner müssen dann auch nicht den Vertrag abschließen, den der Vermieter hat, sondern jeder Kunde surft über seinen eigenen Glasfaseranschluss mit seiner gewünschten Bandbreite. Ziehe ein Mieter aus, kann laut TNG auch der Nachmieter den Anschluss weiter nutzen. Dieser müsse dafür lediglich einen neuen Vertrag abschließen. Darüber hinaus ist der Hauseigentümer für die Glasfaser-Innenhausverkabelung verantwortlich, sprich: Die Verlegung der Netzwerkverkabelung vom Ausgangspunkt im Keller bis in jede Wohnung.

Diese sogenannte Glasfaser-Innenhausverkabelung wird von der TNG empfohlen, damit das Signal uneingeschränkt in jeder Wohneinheit genutzt werden kann und nicht auf den letzten Metern bis in die Wohnung wichtige Brandbereiten verloren gehen. Die Leistung des Glasfaser-Hausanschlusses endet nämlich hinter dem Wanddurchbruch mit dem Netzabschlussgerät, das das optische Licht der Glasfaser in elektrische Signale umwandelt, die dann dem Router zugeführt werden, erklärt die TNG. Verantwortlich für die Glasfaser-Innenhausverkabelung ist das Unternehmen aus Kiel jedoch nicht mehr, sie liegt im Verantwortungsbereich der Hauseigentümer, die dies selbst oder durch einen lokalen Handwerksbetrieb erledigen können. Die TNG unterstütze dabei aber gerne.

Weitere Infos zur TNG finden Sie hier.

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