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Landrat Manfred Görig: „Transparenz und Nachprüfbarkeit prägen die Verfahren“Kein Diskussionsbedarf über Abrechnungsmodell

VOGELSBERG (ol). Der Bundesrechnungshof wirft kommunalen Trägern vor, bei der Unterbringung geflüchteter Menschen überhöhte Kosten in Rechnung zu stellen und sich nicht an ortsüblichen Mieten zu orientieren. Landrat Manfred Görig sieht den Vogelsbergkreis von dieser Kritik nicht betroffen. „Die Gebührenfestsetzung des Vogelsbergkreises ist transparent und ohne weiteres überprüfbar“, nimmt Landrat Görig zu den Vorwürfen Stellung.

In der Pressemitteilung heißt es, die Gebühren ergäben sich aus der Satzung des Vogelsbergkreises, und die darin veranschlagten Kosten aus den tatsächlich erstatteten Kosten für die Gemeinschaftsunterkünfte (GUs). Zurzeit leben 116 geflüchtete Menschen in GUs, die allerdings keine Sozialleistungen mehr erhalten. „Für einen Platz in einer GU werden laut Satzung 315 Euro in Rechnung gestellt“, führt Landrat Görig aus. „Allerdings müssen Menschen, die zwar in einer GU leben – und keine Sozialleistungen beziehen – lediglich 194 Euro für Wohnraum in der GU zahlen. Diese Unterbringungsgebühr ist mehr als die reine Kaltmiete“, ergänzt der Landrat. Auch in Richtung der Kreistagsfraktion der Linken, die in einer Pressemitteilung zu hohe Kosten für die Unterbringung in einer GU moniert.

Die Unterbringungsgebühr setzt sich aus unterschiedlichen Leistungen zusammen und ist deshalb nur sehr bedingt mit ortsüblichen Mieten zu vergleichen. „Neben Heiz-, Strom- und Mietkosten deckt die Gebühr auch Dinge wie WLAN-Versorgung, die Benutzung von Waschmaschinen und Gemeinschaftsräumen, Einrichtungsgegenständen und Hausmeisterdienste sowie Reparaturen ab“, führt Görig aus. „Der Vorwurf, dass an dieser Stelle zu hohe Kosten umgelegt würden, ist konstruiert und bei genauerer Betrachtung nicht belastbar.“

Der Vogelsbergkreis übernehme beispielsweise für SGBII-Bezieher 323 Euro Bruttokaltmiete pro Monat – in einer GU werden dagegen 315 Euro berechnet. Bei Menschen, die keine Leistungen nach dem SGBII beziehen, reduziert sich der Betrag auf 194 Euro. „Diese Summe deckt die Kosten für Miete und die schon angesprochenen Nebenkosten ab. Damit bestrafen wir keine Menschen, die auf dem freien Wohnungsmarkt vor große Herausforderungen gestellt sind“, stellt Landrat Görig klar. Im Übrigen sei dieses Verfahren klar umrissen und ließe keinen Raum für Manipulation, macht der Landrat abschließend deutlich.

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