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Klare Entscheidung des Regierungspräsidiums wird begrüßtCDU/FDP-Fraktion: Abfallgebühren für 2020 sind rechtmäßig und nicht zu hoch

VOGELSBERG (ol). „Zum Abschluss seiner vierjährigen Amtszeit kann der seitherige Verbandsvorsteher des Zweckverbands Abfallwirtschaft Vogelsberg, Rainer-Hans Vollmöller, noch einen großen und wichtigen Erfolg verbuchen“: Das ist die Auffassung der Mitglieder der gemeinsamen Fraktion von CDU und FDP in der Verbandsversammlung des ZAV nachdem die im Juni 2020 beschlossene Gebührenanhebung von dem Regierungspräsidium Gießen als Kommunalaufsicht überprüft worden ist.

Was ist passiert? In der vergangenen Woche ist bei der Geschäftsstelle in Lauterbach ein ausführliches Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen mit Datum von 1. September 2020 eingegangen, in dem sich die Aufsichtsbehörde zu den kürzlich neu festgesetzten Abfallgebühren mit dem Ergebnis äußert, dass der Beschluss der Verbandsversammlung vom 23. Juni 2020 rechtmäßig gefasst worden ist.

Wie Dr. Hans Heuser als Vorsitzender der CDU/FDP-Fraktion in einer Pressemitteilung hierzu ausführte, hatten sich die Mitglieder der ZAV-Verbandsversammlung und des Verbandsvorstands über mehrere Monate mit der Neukalkulation der Abfallgebühren beschäftigt. Eine neue Festsetzung der Gebühren war notwendig geworden, weil der ZAV die Gebühren für das Einsammeln und Verwerten der anfallenden Abfälle in dreijährigen Perioden berechnet und nach Ablauf der Kalkulationsperiode überprüft, ob die eingenommenen Gebühren ausgereicht haben, um die entstandenen Kosten des Verbands abzudecken oder nicht.

Diese Überprüfung habe ergeben, dass die in den letzten drei Jahren erhobenen Gebühren für die Abfallentsorgung gleich geblieben waren, während die Kosten leicht gestiegen sind (Lohnsteigerungen des Personals auf den Müllfahrzeugen und der Mitarbeiter/innen des ZAV, Sachkosten bzgl. des Betriebs des Entsorgungszentrums Bastwald usw.). Weil der ZAV keine anderen Einnahmen als die Gebühren habe, mussten dieselben leicht erhöht werden. Das sei in der Verbandsversammlung am 23. Juni 2020 geschehen.

Die Fraktion der Freien Wähler hatte allerdings Bedenken geäußert, ob die beschlossene Anhebung der Gebühren rechtmäßig war und hatte ihre Bedenken dem Regierungspräsidium Gießen vorgetragen und argumentiert, die im Juni 2020 beschlossene Anhebung sei höher ausgefallen, als sie in dem Ankündigungsbeschluss der Verbandsversammlung vom 19. Dezember 2019 angekündigt worden war. Wie das RP im Schreiben vom 1. September 2020 ausführte, habe seine Überprüfung und Bewertung ergeben, dass der Beschluss bzgl. der neuen Gebühr für das Jahr 2020 rechtmäßig gefasst worden ist, weil eine übermäßige und einschneidende Belastung der Gebührenzahler nicht festgestellt werden könne.

Aus Sicht der CDU/FDP-Fraktion könne man dem nur zustimmen, denn die beschlossene Gebührenanhebung sei als moderat zu bezeichnen, ein 1-Personenhaushalt müsse für die Abfallentsorgung des ganzen Jahre 38,04 Euro mehr zahlen als in 2019, für den 2-Personenhaushalt betrügen die Mehrkosten 27,17 Euro, für den 3-Personenhaushalt 16,30 Euro und für den 4-Personenhaushalt seien 5,43 Euro mehr zu zahlen. Dass die Gebührenfestsetzung des ZAV besonders familienfreundlich sei, werde nach den Worten des Fraktionsvorsitzenden daran deutlich, dass ein 5-Personenhaushalt im Jahr 2020 sogar 5,44 Euro weniger zahlen müsse als im Vorjahr. Auch das habe das RP ausdrücklich gelobt.

Damit stehe nun fest, dass die Gebühren des ZAV angemessen und notwendig sind. Schließlich erhalten die Bürgerinnen und Bürger für ihre Gebühren eine wichtige Leistung, nämlich die sichere, saubere und umweltfreundliche Entsorgung ihres gesamten Abfalls, der im Verlaufe eine Jahres anfalle.

3 Gedanken zu “CDU/FDP-Fraktion: Abfallgebühren für 2020 sind rechtmäßig und nicht zu hoch

  1. Je weniger personen in einem anwesen wohnen, desto drastischer ist die erhöhung. ist das die soziale ausgewogenheit der kreistagsmehrheit in corona-zeiten? dei breite masse muss wieder mal den bockmist der politik bezahlen, wer den zu verantworten hat, wird wie so oft unter den tisch gekehrt.

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