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Förderrichtlinie unterstützt Neuauflage und Erhaltung von Streuobstwiesen und Obstbaumalleen im VogelsbergkreisFür Apfel, Birne, Mispel und Elsbeere

VOGELSBERGKREIS (ol). Um die Lücken in Streuobstbeständen und Obstbaumalleen zu füllen und Neuanpflanzungen zu unterstützen, hat sich die Untere Naturschutzbehörde des Vogelsbergkreises um Fördermittel bemüht. Mit Erfolg: Das Regierungspräsidium Gießen stellt zur Stärkung der biologischen Vielfalt 8000 Euro bereit.

Streuobstwiesen sind ein wertvoller Lebensraum für Insekten, Vögel und Wiesenpflanzen. Doch im Vogelsbergkreis sind viele durch Windwurf, Überalterung oder durch die trockenen Sommer der vergangenen Jahre stark in Mitleidenschaft gezogen worden, heißt es in der Pressemitteilung des Vogelsbergkreis. Alte Bäume halten den Belastungen nicht stand und mit ihnen gehen immer wieder alte Obstsorten verloren.

„Streuobstwiesen prägen vielerorts noch immer das Landschaftsbild des Vogelsberges – Akteure, Gruppen und Vereine arbeiten aktiv daran, Streuobstwiesen zu erhalten, oder neu anzulegen. Diese wichtige Arbeit wird dank der Förderung wertgeschätzt.“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent Dr. Jens Mischak. Zudem unterstütze der Vogelsbergkreis Maßnahmen zur Stärkung der biologischen Vielfalt und habe im Doppelhaushalt 2020/21 Mittel für Fördermaßnahmen eingestellt.

Antragsberechtigt seien Eigentümer und Bewirtschafter von vorhandenen Streuobstbeständen, Obstbaumalleen sowie von Flächen, die für die Neuanlage einer Streuobstwiese geeignet sind. Durch das Förderprogramm werde die Neuanpflanzung von hochstämmigen Obst- und Nussbäumen, wie Apfel-, Birn-, Kirsch-, Zwetschgen-, Mirabelle-, Quitten-, Reneclauden-, Speierling-, Walnuss-, Mispel-, Elsbeer- oder Esskastanienbäumen im Außenbereich bezuschusst.

Je gepflanztem Hochstamm erhält der Antragssteller laut Pressemitteilung pauschal einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro. Pro Antragssteller werden mindestens fünf bis maximal 20 Hochstämme pro Jahr bezuschusst. Privatpersonen oder Vereine können einen formlosen Antrag beim Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Amt für Bauen und Umwelt, Untere Naturschutzbehörde stellen, heißt es weiter. Obstbäume sollten am besten im Frühjahr oder Herbst gepflanzt werden. Anträge können ab sofort bei Ann-Kathrin Müller, unter Ann-Katrin.Mueller@vogelsbergkreis.de gestellt werden. Die Förderrichtlinien finden Interessierte hier.

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