
Amt für Soziale Sicherung informierte über dritte ReformstufeWas sich 2020 am Bundesteilhabegesetz ändert
ALSFELD (ol). Wegen der am 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Reform des Bundesteilhabegesetzes informierte das Amt für Soziale Sicherung über offene Fragen. Innerhalb einer Informationsveranstaltung konnten diese beantwortet und Unklarheiten beseitigt werden, so heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises.
Eine Frage war dabei, was eigentlich als besondere Wohnform gelte. Kurz erklärt wurde die Frage damit, dass man in besonderen Wohnformen zwar ein eigenes Zimmer hat, es aber weitere Räume gibt, die gemeinschaftlich genutzt werden. Auf diese Art leben viele Menschen mit Behinderung, die in entsprechenden Einrichtungen betreut werden. Wenn diese dann Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch benötigen wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, gibt es ab Januar 2020 einiges neu zu beachten.
Mehr als hundert Betreuerinnen und Betreuer waren der Einladung gefolgt und erhielten Daten und Fakten zum Thema Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Anhand von Beispielen wurde verdeutlicht, wie sich die Unterkunftskosten und der monatliche Grundsicherungsbedarf der Menschen berechnen. So werden durch die existenzsichernden Leistungen die Kosten für Wohnen, Ernährung, Bekleidung, Körperpflege und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens abgedeckt. Welche Abweichungen oder Besonderheiten und Mehraufwendungen möglich sind, waren diskutierte Punkte auf der Veranstaltung.
Um Missverständnisse möglichst vorher zu vermeiden, möchte das Amt für Soziale Sicherung so viele Fragen wie möglich vorher klären. Deshalb gibt es eine informative Zusammenstellung von Fragen und Antworten dazu auf der Seite der Kreisverwaltung unter www.vogelsbergkreis.de als PDF zum Herunterladen.
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