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Die DGB-Jugend gibt TippsFerienjobs – worauf Schüler achten sollten

VOGELSBERG (ol). Die hessischen Sommerferien beginnen am 1. Juli und damit für viele Schülerinnen und Schüler auch die Zeit der Ferienjobs. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Um die Vogelsberger Jugendlichen über ihre Rechte zu informieren, möchte der DGB-Kreisvorstand mit dem Artikel der DGB-Jugend über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen informieren.

„Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln“, rät Julia Flechtner von der DGB Jugend Mittelhessen.  „Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche generell tabu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die genauen Bedingungen für Ferienarbeit“, sagt Flechtner weiter. Erlaubt seien leichte Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten seien für Jugendliche verboten.

Verschiedene Arbeitszeiten

Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – aber nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich, und zwar zwischen 8 und 18 Uhr, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Jugendliche zwischen 15. und 17. Jahren würden maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben dürfen. Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche seien dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum müsse zwischen 6 bis 20 Uhr liegen.

Ausnahmen würden für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren gelten, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen.
Wer arbeitet muss auch Pause machen. Hier würden unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten haben, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.

Das Mindestlohngesetz gelte auch für Ferienarbeit. Jedoch würden nur Jugendliche ab 18 Jahren den Anspruch auf 9,19 Euro je Stunde haben. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelte das Mindestlohngesetz leider nicht. „Beim unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man das ganz besonders im Blick haben, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden“, betont Flechtner.

Wenn Arbeitgeber sich nicht an die Gesetze halten, sollte man zusammen mit den Eltern was dagegen tun, rät Flechtner: „Die gewerkschaftlichen Jugendsekretäre und –sekretärinnen unterstützen dabei. Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte keiner tolerieren. In solchen Fällen drohen den Arbeitgebern heftige Geldbußen.“ Auch die örtlichen Aufsichtsbehörden, etwa die Ämter für Gewerbeaufsicht oder für den Arbeitsschutz, würden weiterhelfen.

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