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Streit um Paragraph 219aAbtreibungsparagraph: Urteil gegen Gießener Ärztin Hänel aufgehoben

GIESSEN (jal). Das Urteil wegen verbotener Werbung für Abtreibungen gegen die Gießener Kristina Hänel wurde aufgehoben. Das Gießener Landesgericht hatte die Medizinerin wegen eines angeblichen Verstoßes gegen den Paragraphen 219a zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hob dieses Urteil nun auf. 

Hänel war im November 2017 vom Gießener Landgericht verurteilt worden, weil sie auf ihrer Webseite Informationen über Abtreibungen zur Verfügung stellte. Dies werteten die Gießener Richter als einen Verstoß gegen umstrittenen Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet.

Die Medizinerin kündigte schon damals an, notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen, um gegen das Urteil vorzugehen. Der Fall hatte damals in ganz Deutschland eine Debatte über das entsprechende Gesetz ausgelöst. Der Bundestag billigte schließlich eine Reform der Regelung, die Kritikern jedoch nicht weit genug ging.

Doch genau dieses neue Gesetz ist nun der Grund, warum die Richter in Frankfurt das Urteil aus Gießen aufgehoben haben. Es lasse sich „nicht ausschließen, dass das neue Recht zu einer für die Angeklagte günstigeren Bewertung führt“, hieß es von ihnen zur Begründung. Deswegen muss der Fall nun neu verhandelt werden.

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