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Verband Wohneigentum Hessen und AG Straßenbeitragsfreies Hessen äußern sich zu "Starke Heimat Hessen"„Die Gelder für die Abschaffung der Straßenbeiträge nutzen“

VOGELSBERG (ol). Am 28. Mai hat die hessische Landesregierung mit „Starke Heimat Hessen“ ein weiteres Förderprogramm vorgestellt. Danach verbleiben ab 2020 jährlich rund 100 Millionen Euro aus der erhöhten Gewerbesteuerumlage in den Kommunen. Mit zusätzlichen 100 Millionen Euro wird der Kommunale Finanzausgleich (KFA) aufgestockt und mit weiteren 200 Millionen Euro werden Projekte nach Vorgaben der Landesregierung gefördert. Geld, das laut der hessischen Bürgerinitiative für die Abschaffung der Straßenbeiträge genutzt werden könne.

Die hessischen Bürgerinitiativen stellen laut der gemeinsamen Pressemitteilung des Verbands Wohneigentum Hessen und AG Straßenbeitragsfreies Hessen fest, dass offensichtlich genügend Geld für die landesweite Abschaffung der Straßenbeiträge und die Beseitigung des Flickenteppichs vorhanden ist. Statt der erhofften 60 Millionen Euro stehe den Kommunen nunmehr deutlich mehr Geld zur freien Verfügung.

Dazu äußert sich Andreas Schneider als Sprecher der AG Straßenbeitragsfreies Hessen, dem Netzwerk der inzwischen mehr als 65 Bürgerinitiativen: „Wir begrüßen es, wenn die Kommunen finanziell besser ausgestattet werden. Wir fordern Bürgermeister und Kommunalparlamente auf, diese Gelder nun zur Abschaffung der Straßenbeiträge zu nutzen, sofern das noch nicht geschehen ist. Selbst finanzschwache Kommunen sollen ihre Straßenbeitragssatzungen damit jetzt abschaffen können. Eventuell sind sogar Rückerstattungen wie im Nachbarland Bayern möglich.“

Dort hatte die bayerische Landesregierung – ebenfalls am 28. Mai – ein Programm zur Rückerstattung von Straßenbeiträgen vorgestellt, heißt es in der Pressemitteilung. „Strabs-Opfer bekommen ihr Geld zurück“ lautete der Titel der Süddeutsche Zeitung. Die Bürgerinitiativen bedanken sich ausdrücklich bei den vielen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie ehrenamtlichen Kommunalpolitikern, die sich in zahllosen Resolutionen und Stellungnahmen für die hessenweite Abschaffung der Straßenbeiträge aussprechen.

„Letztlich kann nur die landesweite Abschaffung der Straßenbeiträge im Kommunalabgabengesetz, verbunden mit einer klaren Regelung zu Rückwirkung und Rückerstattung die Lösung bringen und für Rechtssicherheit in den Kommunen sorgen“ sagt Schneider. Das habe am 9. Mai die Anhörung im Innenausschuss des Landtags gezeigt, wo sich die überwältigende Mehrheit der Experten für eine Abschaffung aussprach, darunter die Vertreter des Hessischen Städte- und Gemeindebundes HSGB, des Hessischen Landkreistags und der parteiunabhängigen Bürgermeister (PUB). Die vorliegenden Gesetzesentwürfe stehen in der nächsten Zeit in den Fachausschüssen zur Beratung an.

2 Gedanken zu “„Die Gelder für die Abschaffung der Straßenbeiträge nutzen“

  1. Wenn Soli I und II nach den fest vereinbarten 25 Jahren zum 31.12.2019 auslaufen, dann müssen sich die Beteiligten (Land / Kommune) an diese gemeinsame Vereinbarung halten und die Kommunen wieder über diese Gelder verfügen.

    Die Landesregierung sollte / muss dann für die Kommunen mit wenig oder geringen Gewerbesteuereinnahmen dafür einen Sondertopf auflegen und diese Kommunen gemäß ihrer Pflicht mit auskömmlichen Finanzmitteln für die Straßenerhaltung ausstatten.

    Aber auch das war vor 25 Jahren nicht Bestandteil der Vereinbarung, sondern diese Gewerbesteuern müssen den Kommunen wieder für ihren Haushalt und ihre Aufgaben zur Verfügung stehen. Vielmehr sollte es jetzt so sein, dass endlich auch der Sanierungsrückstau der Straßensanierung der vielen letzten Jahre hier in den alten Bundesländern beseitigt wird, was durch Kürzungen der Finanzmittel nicht möglich war.

    Es sollte daher grundsätzlich einmal eine Bilanz gezogen werden, ob die Kommunen mit den wieder zur Verfügung stehenden Gewerbesteuereinnahmen aus Soli I und II diesen Sanierungsstau ab arbeiten können bzw. welche ausgleichenden Finanzmittel vom Land an die Kommunen für die wegfallenden Anliegerbeiträge zu erfolgen haben und welche Rückerstattungen für bereits geleistete Anliegerbeiträge anstehen.

    Und es ist selbstverständlich auch die Pflicht der Landesregierung, eine Politik FÜR und nicht GEGEN ihre Bürger zu betreiben, d. h. es ist in dem heutigen motorisierten Zeitalter schon längst überfällig, dass auch die CDU/GRÜNE und FDP Hessen die Ungerechtigkeit des Staßenausbaubeitragsgesetzes endlich abgeschaffen!

    Aber bis das politisch verabschiedet ist, sollten die Kommunen jetzt die Chance nutzen und die Straßenbeitragssatzung in ihrer Kommune abschaffen, anstatt ihre Anlieger auf die letzten Meter mit den existenzbedrohenden 5-stelligen Straßenbeiträgen zu belasten oder bei Stundung auf 20 Jahre als ‚Bank‘ zu fungieren und unsere Steuergelder für die dafür zusätzlichen Kosten zu ‚vergeuden‘, was bei der Variante wiederkehrende Straßenbeiträge noch viel utopischer ausfällt und die ‚Anschubhilfe‘ der einmaligen je 20.000 Euro für die Erhebung schon gar nicht ausreichen und auch unter ‚Steuerverschwendung‘ zu sehen sind, denn diese Gelder gehen direkt an die Ing.-/RA-Büros und mit keinem Cent in den Straßenbau und auch bei der Variante Abschaffung und drastische Steuererhöhung ist es nicht zu vertreten, dass sich die Kommunen sozusagen von der Landesregierung nötigen lassen, mit den gigantischen Grundsteuer-B-Erhöhungen gegen die Ziele von Bund Und Land zu verstoßen, die da lauten: Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, Förderung der Familien, gleiche Lebensbedingungen, Förderung des ländlichen Raumes, Vermeidung von Kinderarmut, gleiche Ausbildungs- und Studienbedingungen usw.

  2. Nein, Herrn Schneider – das Geld, welches das Land Hessen mit Ihrem Programm umverteilen möchte gehört den Kommunen in denen es generiert wurde – bedingungslos. Es hat vor dem Soli dahin gehört und gehört auch jetzt wieder dorthin. Zum Stopfen der Schlaglöcher kann man ja die Diötenerhöhung verwenden …

    Achim Spychalski-Merle
    Stadtverordneter der UWA in Alsfeld

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