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Geld bleibt in der Kommunalen FamilieMit dem Programm „Starke Heimat Hessen“ Kommunen weiter stärken

VOGELSBERG (ol). „Unsere Städte und Gemeinden stehen vor großen Aufgaben haben aber gleichzeitig höchst unterschiedliche Finanzkraft. Mit der Starken Heimat Hessen werden Aufgaben, vor denen alle Kommunen gemeinsam stehen, solidarisch von allen finanziert. Finanzschwächere Kommunen werden zusätzlich unterstützt“, sagt Eva Goldbach, Innenpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion.

Die Starke Heimat Hessen ist ein neues Programm, um die 444 Kommunen in Hessen –weiter zu stärken, teilt Eva Goldbach in einer Pressemitteilung mit. Rund 400 Millionen Euro mehr jedes Jahr würden den Kommunen dadurch zur Verfügung stehen – Tendenz steigend. Bislang mussten die Kommunen diese Summe ans Land zahlen als so genannte erhöhte Gewerbesteuerumlage.

Obwohl Hessen zukünftig auch wegen seiner starken Kommunen in den Länderfinanzausgleich einzahlen müsse, verzichte das Land zugunsten der Kommunen auf diese 400 Millionen Euro. Anstatt es weiterhin für den Landeshaushalt zu nutzen, bleibe das Geld ab 2020 komplett in der Kommunalen Familie. „Die „Starke Heimat Hessen“ ist solidarisch, gerecht und eine konkrete Unterstützung für unsere Kommunen“, sagt Goldbach.

„50  Prozent des Geldes stehen für wichtige Aufgaben der Kommunen zur Verfügung, beispielsweise Kinderbetreuung, Gesundheitsversorgung und Digitalisierung. 25 Prozent gehen in den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) und erhöhen die Schlüsselmasse, die vor allem den finanzschwachen Kommunen zugutekommt. Der KFA wird dadurch noch gerechter und die Finanzkraftunterschiede zwischen den Kommunen geringer. 25 Prozent der bisherigen Umlage verbleiben direkt bei den Kommunen. Sie haben das Geld zur freien Verfügung. Davon profitieren vor allem gewerbesteuerstarke Kommunen“, erklärt Goldbach.

Konkrete Aufgaben unterstützen

Ohne die Heimatumlage hätten laut Goldbach hauptsächlich die Kommunen mit sehr hohen Gewerbesteuereinnahmen profitiert. Mit 200 Millionen Euro 2019 und noch höheren Beträgen in den Folgejahren unterstütze die Starke Heimat konkrete Aufgaben:

Schulen – bis zu 25 Millionen Euro pro Jahr.
Digitalisierung – 20 Millionen Euro pro Jahr.
Modernere Bahnhöfe und mehr Radwege – 20 Millionen Euro pro Jahr.
Krankenhäuser – durchschnittlich 35 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr.

Die Kommunen würden zudem vom stetig weiterwachsenden Kommunalen Finanzausgleich profitieren. Dieser liege im Jahr 2019 erstmals über fünf Milliarden Euro und peile für die Folgejahre die sechs-Milliarden-Grenze an. „Rund jeder fünfte Euro im Landeshaushalt wird dann in den KFA fließen“, sagt Goldbach weiter. Inzwischen würden rund 97 Prozent der Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen können. „2020 werden haben unsere Kreise, Städte und Gemeinden rund eine Milliarde Euro mehr als im laufenden Jahr zur Verfügung haben“, sagt MdL Goldbach abschließend.

5 Gedanken zu “Mit dem Programm „Starke Heimat Hessen“ Kommunen weiter stärken

  1. Anlieger möchten die Straßenbeiträge abgeschafft und über das neue Programm finanziert haben.

    ABER: Die zusätzlichen Mittel vom Land Hessen aus dem Programm ‚STARKE Heimat Hessen‘ lägen für Schöffengrund im unteren fünfstelligen Bereich und würden daher in keinem Fall für die grundhafte Erneuerung AUCH NUR EINER STRAßE ausreichen.

    FRAGE: Was ist also an dem Programm also ’stark‘?

    Diese Mittel sind zudem ebenfalls für die Schwerpunkte Kinderbetreuung, Attraktivitätssteigerung ÖPNV und Digitalisierung zu verwenden.

  2. Es gibt offenbar wieder Politiker die die Fehlentwicklung der Finanzpolitik in Hessen erkannt haben und beginnen dies zu korrigieren, bevor Gemeinden, deren Gemeinwesen und deren Kulturgüter vollends untergehen. Der eingetretene Schäden ist überall im Land zu besichtigen und ist beträchtlich.
    Nun sollten die Politiker noch die Fehlentwicklung bei dem stetigen Ausbau von Großzentren erkennen und statt dessen schnelle ÖPNV-Verbindungen dorthin aus der Tiefe des Landes aufbauen.
    Stattdessen schafft man bisher nur schnelle Verbindungen für das Wasser aus dem Vogelsberg.
    Hinweis: im Vogtlsberg gibt es kein Wasser-, kein Feinstaub- und kein Wohnraumproblem und das völlig ohne öffentliche Mittel.

    Bitte denkt endlich um. Ihr habt von der überwiegenden Anzahl der Menschen keinen Auftrag mit ihrem Geld Großzentren und deren Folgen aus gemeinschaftlichem Geld zu finanziere. Wenn die Zentren sinnvoll wären würden sich diese Projekte aus sich heraus tragen und würden keine Mittel aus dem ganzen Land brauchen. Gell

    En Aale Alsfelder

  3. Die angesprochenen 400 Millionen EUR die hier großzügig den Kommunen zur Verfügung gestellt werden sollen – davon 25% als Direktzuweisung – fallen nicht etwa vom Himmel! Im Jahr 2020 wird nach dem § 6 GFRG
    (Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz)) des Bundes die Gewerbesteuerumlage für Kommunen in den alten Bundesländern mit dem Auslaufen des Solidarbeitrages um 29 Prozentpunkte abgesenkt. Dies würde die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen in Hessen um besagte 400 Millionen EUR erhöhen – für Alsfeld immerhin ein hoher 6-stelliger Betrag über den die Stadtpolitik bedingungslos verfügen könnte.

    Aber Geld ist Macht – und so sieht die Landesregierung eine Chance, dieses Geld einzuvernehmen und mit gutheißenden Programmen umzuverteilen. das macht sich gut bei der nächsten Landtagswahl – oder? Immerhin hat man ja angeblich 400 Millionen EUR den Kommunen zukommen lassen.

    Noch ist nicht ganz klar, wie das Land überhaupt die Gelder vereinnahmt, denn für die Gewerbesteuerumlage ist der Bund zuständig. Sicher ist aber, das wir ganz genau hinsehen werden und im Zweifelsfall wird es wieder eine Alsfelder Musterklage geben ….

    Achim Spychalski-Merle
    Stadtverordneter der UWA in Alsfeld

    1. „Starke Heimat Hessen“ – dass ich nicht lache. Dass die Bewohner Hessens der Landesregierung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs liebend gern einen Großteil der eigentlich ihnen zustehenden Finanzzuweisungen überlassen, weil sie so überzeugte Hessen sind, ist bestenfalls ein in der Landeshauptstadt gern erzähltes Märchen. Niemand ist in ganz Hessen beheimatet, sondern nur unmittelbar in seiner Gemeinde. Und nur dort nimmt er wahr, ob seine Heimat gestärkt wird oder ob stattdessen die Bevölkerung unter irgendwelchen Beschwichtigungsformeln von der „starken Heimat“ darüber getäuscht werden soll, dass ihr die unmittelbare Mitbestimmung über die zur Regionalentwicklung eingesetzten Gelder immer wieder verwehrt wird. Mogelpackung nennt man deshalb das neue „Starke Heimat-Programm“. Und wieder mal bestätigt sich, dass der Staat das Geld, das er einmal zusätzlich an sich reißt, nie oder nur sehr verzögert wieder her gibt (siehe Soli). Also demnächst ein grundsätzliches NEIN! zu allen Sonderprogrammen, Notopfern etc. bis hin zum sonntäglichen Eintopfessen mit den großen Führern der Nation.
      Das von der schwarz/grünen hessischen Landesregierung angekündigte Programm „Starke Heimat Hessen“ wird 1:1 in Gestalt einer erhöhten Gewerbesteuerumlage aus den früheren Beiträge der Kommunen zum Aufbau Ost finanziert. Zwar wird das Land ab 01.01.2020 von der Verpflichtung des Solidarpaktes entbunden. Doch das von den Kommunen aufgebrachte Geld, das sie künftig nach eigenem Gutdünken für die Entwicklung der heimischen Region hätten einsetzen können, soll weiterhin den Landessäckel aufpolstern bzw. nur häppchenweise an die Kommunen ausgereicht werden. Dem Vernehmen nach sollen die Kommunen in diesem Zusammenhang sogar zur Erfüllung von Landesaufgaben heran gezogen werden. Gerade mal 25 Prozent sollen den Kommunen zur freien Verfügung verbleiben. Weitere 25% fließen über erhöhte Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs in die Kommunen zurück.
      Wer damit nun die Hoffnung verbindet, ihre relativ verbesserte Finanzsituation könne den Kommunen den Entschluss erleichtern, künftig flächendeckend auf die
      Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten, sieht sich durch das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig getäuscht. Laut Richterspruch kann die Kommunalaufsicht Städte und Gemeinden dazu verpflichten, weiterhin Straßenausbaubeiträge zu erheben. Kommunen, die die landesrechtlichen Vorgaben nicht befolgen, darf die Aufsichtsbehörde hierzu verbindlich „vergattern“. Eine unangemessene Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung sahen die Richter in diesem Zusammenhang nicht.

      1. Nur kurz zum letzten Absatz und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das
        ist nicht richtig. Beim Fall Schlitz hat das Bundesverwaltungsgericht auf Grundlage des „alten“ Kommunalabgabengesetzes geurteilt (Stichwort „Soll“-Bestimmung).
        Seit Juni 2018 hat sich aber die Rechtslage geändert („Kann“). Auch defizitäre Kommunen dürfen auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichten, siehe dazu KAG, HGO und Erlass des HMdIS vom 22.6.2018.

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