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Neue Schutzplanken für Bäume an der B49 zwischen Romrod und FeldatalNeue Schutzplanken für mehr Verkehrssicherheit

ROMROD (pw). Neues Blech für 17.000 Euro: Im Voraus der Erneuerung der Bundesstraße 49 bei Romrod wurden bereits am Mittwoch neue Schutzplanken installiert. Wie die zuständige Straßenverkehrsbehörde Hessen Mobil sagte, stand die Maßnahme jedoch in keinem Zusammenhang mit den Sanierungsarbeiten.

„Die Schutzplanken bei Romrod sind Teil des sogenannten Baumschutzprogrammes an Bundesstraßen, das im Jahr 2017 gestartet wurde“, sagte Pressesprecherin Daniela Czirjak. Wie sie sagte, starben im Jahr 2015 in Deutschland mehr als 600 Menschen nach einem Unfall mit Aufprall auf einen Baum. „Baumunfälle sind die zweithäufigste Todesursache auf Landstraßen“, erklärte Czirjak.

Aus Sicht von Hessen Mobil ist der Verbesserung der Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit dem Aufprall an Bäumen ein hoher Stellenwert beizumessen. Die Errichtung von passiven Schutzeinrichtungen biete sich zur Prävention auch in noch unauffälligen Bereichen an. Die Gesamtkosten für den Bau der neuen Schutzplanken beliefen sich auf 17.000 Euro, für drei einzelne Bäume die extra beplankt wurden gab Hessen Mobil die Kosten mit etwa 6.500 Euro an.

Durch Inaugenscheinnahme werden die Bäume regelmäßig auf Schäden an Wurzel, Stamm und Krone untersucht. Foto: Philipp Weitzel

Zur Standsicherheit der Bäume informierte Hessen Mobil, dass alle Bäume im Zuständigkeitsbereich einer regelmäßigen Beobachtung unterzogen werden, so auch die betroffenen Bäume an der B 49. „Durch Inaugenscheinnahme werden die Bäume regelmäßig auf Schäden an Wurzel, Stamm und Krone untersucht, um eventuelle davon ausgehende Verkehrsgefährdungen auszuschließen“, sagte die Behördensprecherin. Wie sie sagte, werde beim Erkennen einer möglichen Gefahr geschultes Fachpersonal hinzugezogen und verschiedene Maßnahmen zur Beseitigung ergriffen, wie beispielsweise das Entfernen von Totholz oder Kronenentlastungsschnitte.

Nur als allerletzte Möglichkeit und auch nur nach einer gemeinsamer Festlegung mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolge die Fällung von Bäumen. Voraussetzung sei in jedem Fall eine entsprechende Fällgenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde. Das Entfernen von Bäumen gelte als „Ultima Ratio“, wenn sie nicht wirkungsvoll abgesichert werden können. „Die Wirtschaftlichkeit spielt hierbei grundsätzlich keine Rolle“, so Hessen Mobil abschließend.

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