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Wichtiger Zahlungstermin: 15. NovemberFällige Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer

ALSFELD (ol). Die Stadtkasse Alsfeld macht darauf aufmerksam, dass am 15. November die letzte quartalsmäßige Vorauszahlung für das Jahr 2020 für die Grundbesitzabgaben und die Gewerbesteuer fällig ist.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung der Stadt, nicht rechtzeitig gezahlte Fälligkeiten werden angemahnt und es entstehen Mahngebühren und Säumniszuschläge. Um dies zu vermeiden, können Sie das SEPA Lastschriftverfahren nutzen.

Bitte setzen Sie sich zur Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren mit der Stadtkasse in Verbindung unter 06631/ 182-132 oder per E-Mail Stadtkasse@stadt.alsfeld.de. „Sollten Sie Ihre Überweisung dennoch selbst vornehmen wollen, so bitten wir um korrekte Angabe des Kassenzeichens, damit Falschbuchungen vermieden werden“, so die Stadt abschließend.

4 Gedanken zu “Fällige Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer

  1. …siehe ZAV. Sinn und Zweck ist die Erinnerung offiziell darzustellen. Somit erhält der Zahlungspflichtige bei Nichtzahlung gleich eine Mahnung incl. Mahngebühren. So macht es zumindestens die ZAV. So spart die Stadt Geld.

  2. Das hier erinnert werden muss ist neu.
    Deutet wohl auch darauf hin, das den Bürgern das Geld ausgeht und damit der Stadt ebenso.

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