
Streit um Straßenausbaubeiträge in KöddingenGemeinde Feldatal obsiegt in allen Klageverfahren
FELDATAL– Die Gemeinde Feldatal gibt bekannt, dass sie in allen zehn anhängigen Verwaltungsstreitverfahren zur Erhebung von Straßenbeiträgen obsiegt habe. Das Verwaltungsgericht Gießen habe sämtliche Klagen von Anliegern abgewiesen und damit die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Gemeinde bestätigt, heißt es in einer Mitteilung.
Die Verfahren, die in der Öffentlichkeit thematisiert wurden, seien nun zu einem juristischen Abschluss gekommen. Im Kern der Auseinandersetzung stand die Frage, ob die von der Gemeinde Feldatal erlassenen Bescheide über Straßenbeiträge für die Sanierung von Gemeindestraßen rechtmäßig waren.
Alle Aspekte wurden geprüft
In den Verfahren, so die Erklärung, hätten die Kläger unter anderem die Höhe der umlagefähigen Kosten, die Aufteilung des Gemeindeanteils, die Berücksichtigung von Fördermitteln, die Zuordnung einzelner Baukosten sowie die Verteilung des beitragsfähigen Aufwands auf die einzelnen Grundstücke angegriffen. Darüber hinaus wurden Fragen zur Einstufung der Verkehrsanlage sowie zur beitragsrechtlichen Behandlung einzelner Bestandteile der Baumaßnahme aufgeworfen.
Nach eingehender Prüfung habe das Verwaltungsgericht sämtliche Einwendungen zurückgewiesen. In seinen Urteilen stellte das Verwaltungsgericht Gießen fest, dass die Abrechnung der Baumaßnahmen durch die Gemeinde Feldatal rechtskonform und in Übereinstimmung mit der gültigen Straßenbeitragssatzung erfolgte. Die von den Klägern vorgebrachten Einwände seien in allen Punkten zurückgewiesen. worden Demnach sind sowohl die Satzung der Gemeinde als auch deren Anwendung im konkreten Fall nicht zu beanstanden.
Bürgermeister Bach: „erleichtert über die Klarheit“
Bürgermeister Leopold Bach äußert sich zu den Urteilen wie folgt: „Wir sind erleichtert über die Klarheit, die diese Gerichtsentscheidungen schaffen. Uns ist bewusst, dass Straßenbeiträge für die betroffenen Anlieger eine finanzielle Belastung darstellen und zu Diskussionen führen. Als Gemeinde sind wir jedoch gesetzlich und durch unsere Satzung verpflichtet, diese Beiträge zur Finanzierung notwendiger Infrastrukturmaßnahmen zu erheben.“
Mit dem Abschluss der Gerichtsverfahren ist nun Rechtssicherheit für alle Beteiligten hergestellt. Die Urteile unterstreichen, dass die umfangreiche Beitragsabrechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Verwaltung ihre Entscheidungen auf einer tragfähigen rechtlichen Grundlage getroffen hat.
Bürgermeister Bach bekräftigt Kritik am Gesetzgeber
Mit den Urteilen bekräftigt jedoch Bach weiterhin seine Kritik am Gesetzgeber: „Da wir als Kommunen bei der damaligen Diskussion im Hessischen Landtag zum Thema Straßenbeiträge von der damaligen Schwarz-Grünen Regierung im Regen stehen gelassen wurden, braucht es niemanden zu wundern, dass der Unmut vor Ort immer größer wird. Da ist es nur Augenwischerei, wenn der Gesetzgeber den Kommunen zwar die Möglichkeit gibt, Straßenbeitragssatzungen abzuschaffen. Dieser gleichzeitig aber nicht verrät, woher das Geld für die Pflichtaufgaben der Kommunen kommen sollte.“
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