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Verkehrsverein beruft sich auf pandemiebedingte Regeln - Gesundheitsamt hat keine Anfrage erreichtDeshalb wurde der Schokoladenmarkt abgesagt

ALSFELD (ls). Der Schokoladenmarkt in Alsfeld ist abgesagt. Als Gründe dafür – wie sollte es auch anders sein – nennt der Verkehrsverein Hygienekonzept, Kontaktnachverfolgung und Co. Das Gesundheitsamt allerdings sagt, dass gar keine Anfrage an die Behörde gestellt wurde.

Es war schon fast abzusehen: Auch der diesjährige Schokoladenmarkt wurde abgesagt. Das teilte der Verkehrsverein in einer Mitteilung an die Mitglieder mit. Als Grund dafür nennt der Vorstand die „aktuelle Pandemie und die damit verbundene Regulatorik“ wie das Hygienekonzept und die nahtlose Kontakterfassung, die es nicht möglich machen würden, den Schokoladenmarkt in Verbindung mit dem geplanten verkaufsoffenen Sonntag in diesem Jahr abzuhalten.

Beim Gesundheitsamt allerdings ist keine Anfrage zum Schokoladenmarkt bekannt. „Dem Gesundheitsamt ist zu der genannten Veranstaltung nichts bekannt, es wurde keine Anfrage diesbezüglich bei unserer Behörde gestellt“, heißt es von dort. Hartmut Koch, der Vorsitzende des Verkehrsvereins, entgegnet: Er habe mit drei Mitarbeitern des Gesundheitsamts in Kontakt gestanden. Angemeldet wurde der Schokoladenmarkt in den vergangenen Jahren als Jahrmarkt, das bestätigte das Alsfelder Gewerbeamt auf Anfrage – er würde demnach also den Regelungen für Verkaufsstätten nach §21 der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) unterliegen.

„Die Sache ist doch die: Das Ziel der Veranstaltung ist, dass die Frequenz in der Stadt erhöht werden soll“, erklärt er. Da sei es schwierig einen Bereich wie beispielsweise den Marktplatz abzusperren, um eine Kontaktdatennachverfolgung zu garantieren.

Eine Kontakdatenerfassung ist allerdings, so sagt es das Gesundheitsamt, gar nicht notwendig – jedenfalls unter den neuen Regeln. „Es ist daher für die Verkaufsveranstaltung ein Abstands- und Hygienekonzept zu erstellen, es besteht keine Maskenpflicht und auch kein Verzehrverbot auf den Verkehrswegen“, heißt es aus dem Gesundheitsamt zu den geltenden Vorschriften. Sofern jedoch Stehtische oder Tische aufgestellt werden und somit feste Verzehrbereiche eingerichtet werden, würden die Regelungen der Gastronomie gelten – sprich: eine Kontaktdatenerfassung, Maskenpflicht bis an den Tisch und die 3G-Regel.

Auch wenn der Markt und die dazugehörigen Stände auf den Marktplatz fokussiert sind, seien durch den verkaufsoffenen Sonntag alle Geschäfte geöffnet, in der ganzen Innenstadt, erklärt Koch. Insgesamt, so sagte er, gilt der Schokoladenmarkt nicht als Markt der gleichzusetzen sei mit einem Wochenmarkt, sondern er gelte als Veranstaltung.

„Hier geht es um die Dimension. Einem Markt kommt eine ganz andere Bedeutung zu, als einem stadtweitem Event des Verkehrsvereins, das auch als großes Event beworben wird“, erklärt er. Man plane immerhin mit deutlich über 1.000 Besuchern in der Stadt. „Außerdem ist die Veranstaltung anders als ein Markt darauf ausgelegt, dass die Menschen in der Stadt verweilen. Dazu kommt dann ein gewisses Rahmenprogramm.“

Seit dem 16. September gelten in Hessen auch für Veranstaltungen im Freien neue Regeln: 3G-Pflicht ab 1.000 Personen bei Veranstaltungen und auch sind diese Veranstaltungen genehmigungspflichtig. Die Entscheidung zur Absage sei seitens des Verkehrsvereins noch vor Inkrafttreten der neuen Regeln getroffen worden. „Wir müssen Aussteller organisieren und haben nicht die Flexibilität, spontan auf neue Regeln zu reagieren. Es gibt bei dieser Veranstaltung Dinge, für die wir eine gewisse Planungssicherheit benötigen“ argumentiert Koch.

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