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Maßnahme wegen Alkoholverbots nicht verhältnismäßigGericht kippt Corona-Sperrstunde im Kreis Marburg-Biedenkopf

MARBURG (ol). Das Gießener Verwaltungsgericht hat die Corona-Sperrstunde von 23 Uhr für Gaststätten im Kreis Marburg-Biedenkopf gekippt. Die Einschränkung sei unverhältnismäßig, entschieden die Richter – auch, weil der Kreis dort schon ein Alkoholausschankverbot erlassen hat.

Das Risiko einer alkoholbedingten Beeinträchtigung der Disziplin hinsichtlich der Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen sei bereits durch ein ebenfalls verfügtes Alkoholverbot als milderes Mittel abgedeckt. Auch setze sich die Allgemeinverfügung nicht mit der Frage auseinander, ob beispielsweise die Außengastronomie von der Sperrzeitverlängerung ausgenommen werden könne, heißt es in der Presseerklärung zur Entscheidung der Richter.

Darüber hinaus sei die Sperrzeitverlängerung aber auch nicht verhältnismäßig, weil die Regelung in nicht gerechtfertigter Weise in die Berufsfreiheit der Antragstellerin eingreife. Dabei sei zu beachten, so das Gericht, dass Gaststätten dem Robert-Koch-Institut nach bei der Verbreitung des Virus eine andere Bedeutung zukomme als zum Beispiel Krankenhäusern, Pflegeheimen und auch privaten Haushalten.

Die Entscheidung (Az.: 8 L 3610/20.GI) ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

Der Kreis Marburg-Biedenkopf hat ein relativ hohes Infektionsgeschehen. Der Inzidenzwert dort liegt mit 55,2 über der wichtigen Stufe von 50. Im Vogelsberg hat der Wert mit 36 gerade die Warnstufe darunter überschritten, bei der auch schärfere Regeln in Kraft treten. Eine Sperrstundenregelung gibt es hier noch nicht.

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7 Gedanken zu “Gericht kippt Corona-Sperrstunde im Kreis Marburg-Biedenkopf

  1. An all die lieben Leugner, Verschwörungstheoretiker und vor allem an die Richter, die unter dem Deckmantel der Judikative die Entscheidungen der Kommunalpolitik wegfegen.
    Corona ist gefährlich, wer einen kranken und dann auch sterbenden Patienten gesehen hat, die gibt es wirklich, weiß, worüber ich schreibe.
    Ja, es gibt Testergebnisse, die aufgrund der Virusdosis ergeben, daß WAHRSCHEINLICH kein Ansteckungsrisiko von den Betroffenen ausgeht. Diese Betroffenen werden ein zweites Mal getestet, auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf, vielen Dank für die unermüdliche Arbeit des Gesundheitsamtes.
    Fakt ist, die Zahl der Kranken und Schwerstkranken steigt genauso wie die Fallzahlen. Das medizinische Personal arbeitet hart und braucht keine dieser oben angegebenen Besserwissergruppen inclusive der Richter, die ihnen das Leben mit ihren Verhaltensweisen und Urteilen schwer machen.
    Also: Rücksicht, Maske, Abstand, Lüften und keine Partys, dann wird es langsam besser. Und: eine Gerichtsbarkeit an der Basis, die im Sinne der Mehrheit handelt, wäre gut, sonst nimmt sie keiner mehr Ernst.

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    1. Ihr letzter Satz zeigt entlarvend, dass sie absolut keine Ahnung haben und hoffentlich auch niemals an eine Stellung geraten, bei der sie über derlei entscheiden könnten.

      Ein Gericht soll nach Mehrheitwillen entscheiden? Und wenn die Mehrheit entscheidet, dass ihr Privateigentum unter der Allgemeinheit aufgeteilt wird? Dem würden sie dann zustimmen?
      Was für ein geistiger Dünnsch*ss!

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  2. Das ist alles so ein Schwachsinn, PCR zeigt alles anderes aber kein COVID 19. Schauen Sie sich doch den Anzahl von gestorbenen an. Und die sind auch nicht wegen COVID gestorben sondern wegen richtigen Krankheiten, das wissen Sie aber nicht weil das der Größte Betrug gegen der Menschen ist allerzeiten. Warum machen Sie keine Autopsien? Das ein SKANDAL!

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  3. Ich Frage mich wie kann ein Gericht alle Regeln kippen das passt nicht in den Zeiten von corona.das zieht sich durch alle massnahmen.wir sind ein land.ist die Gesundheit der Menschen bei Gerichten nix mehr wert.

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  4. Die inzidenz in marburg liegt hute bei über 120 infizierten pro 100000 Einwohnern. Bereits gestern kamen 99 Infizierte hinzu, heute über 70.Die Zahlen, die das RKI fpr Mbg-Biedenk. angibt, sind nicht aktuell. Das können sie auch auf der Seite landkreises Marburg-Biedenkopf nachlesen. Bitte korrigieren.

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    1. aus dem deutschen Ärzteblatt……….
      Ein positiver PCR Test bedeutet weder, dass die getestete Person krank ist, noch dass sie überhaupt „infiziert“ oder gar infektiös sei.

      Hier eine aktuelle Antwort des RKI auf eine Nachfrage. Kurz gefasst sagen sie:
      Covid-19 ist eine Erkrankung, die nicht gleichbedeutend ist mit einem Sars-CoV-2-positiven Test. Sprich: „Wenn die Person keine Symptome hat, hat sie keine Krankheit.“

      Ebenso besagt ein positiver PCR-Test nicht, ob es sich bei dem Gefundenen um vermehrungsfähiges Virusgenom handelt.

      Dennoch werden alle positiv getesteten Fälle als Covid-19-Fall angegeben, WEIL nämlich das „dem international üblichen Vorgehen entspricht“.

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