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Klage von Naturschützern vor Bundesverwaltungsgericht abgewiesenDas sind die Reaktionen auf das Urteil zur A49

VOGELSBERG (jal). Die Gegner der A49 sind mit dem Hauptziel ihrer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Dennoch mahnen sie weiter, die Autobahn dürfe nicht gebaut werden. Das hessische Verkehrsministerium will damit jedoch noch in diesem Jahr beginnen. Die Reaktionen im Überblick.

Am Abend nach Verkündung des Urteils reagierte der Naturschutzbund BUND, der mit seiner Klage vors Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig gezogen war, nur mit einem knappen Statement. „Tief enttäuscht“, stand im Betreff der Mail, die die Naturschützer versendeten.

Am Morgen danach folgte dann eine ausführlichere Stellungnahme. Darin fordert der BUND ein Moratorium beim Straßenbau. „Die A 49 darf nicht gebaut werden. Denn Baurecht ist keine Baupflicht! Die Landesregierung sollte sich bei der Bundesregierung und gegenüber den anderen Bundesländern für ein Moratorium beim Straßenneubau und eine Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans einsetzen,“ wird Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen, darin zitiert.

Aus der Sicht des BUND sei es falsch, in den nächsten Jahren gewaltige Geldbeträge in Straßenneubauten zu investieren, von denen die meisten nach der unverzichtbaren Verkehrswende nicht gebraucht würden. Klar sei, dass der heutige Individual- und Warenverkehr keine Zukunft habe.

Die Richter in Leipzig hatten die Auffassung der Naturschützer bestätigt, dass im Lichte eines später erfolgten Urteils neben anderen Wasserrechtsprüfungen eigentlich auch eine Prüfung des Bauvorhabens nach den Regeln der konkreten Wasserrahmenrichtlinie der EU habe erfolgen müssen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte drei Jahre nach dem Planfeststellungsbeschluss geklärt, dass eine solche Prüfung bei derartigen Projekten vorgeschrieben ist. Die Richter in Leipzig, die vor dem EuGH-Urteil schon einmal über eine Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss entschieden hatten, sahen sich an ihre damalige Entscheidung gebunden und bewerteten die Bestandskraft des Beschlusses und des Urteils höher als den vom BUND zurecht bemängelten Rechtsfehler der fehlenden Prüfung nach EU-Regeln – die das Leipziger Gericht vor dem EuGH-Urteil damals selbst auch nicht für zwingend erachtet hatte. Wasserschutzmaßnahmen könnten auch noch später angeordnet werden, so die Richter. Das Kippen des Beschlusses an dieser Stelle sei unverhältnismäßig.

Der BUND will nun die schriftliche Begründung des Urteils abwarten um zu entscheiden, wie er damit umgeht. Die Naturschützer wollen sich alle Optionen offen halten, die es möglicherweise noch gibt, deuten auf Nachfrage aber vorsichtig an, dass der juristische Versuch das Projekt zu stoppen gescheitert sein und jetzt der Weg über die Gesellschaft und die Politik als einziges Mittel dafür übrigbleiben könnte.

Da die A49 die Region schon seit langem spaltet, fallen auch die weiteren Reaktionen auf das Urteil sehr unterschiedlich aus. Eine Übersicht.

Hessisches Verkehrsministerium

„Der Ausbau der A49 wurde erneut höchstrichterlich bestätigt. Gleichwohl werden wir ein weiteres wasserrechtliches Fachgutachten erstellen lassen“, sagte ein Sprecher dem hr. Der Sender berichtet außerdem unter Berufung auf eine weitere Sprecherin des Ministeriums, dass die Arbeiten für den Bau noch in diesem Jahr beginnen sollten. Die erforderlichen Rodungen seien ab Oktober möglich.

Landrat Manfred Görig, SPD 

„Über den Ausbau der A 49 wird seit nahezu 40 Jahren diskutiert, jetzt ist es an der Zeit, das Projekt umzusetzen, mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Leipzig ist eine wichtige Hürde genommen worden. Die Region, die Wirtschaft und der Vogelsberger Kreistag haben sich in der Vergangenheit klar positioniert und den Bau der A 49 gefordert. Zum einen ist die Autobahn wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung des nördlichen und östlichen Vogelsbergkreises, zum anderen sorgt sie für Entlastung auf den stark befahrenen Zubringer-Straßen zum jetzigen Autobahnende. Die Menschen an den Bundesstraßen leiden seit Jahren unter dem immensen Verkehrsaufkommen in den Dörfern und fordern den Lückenschluss.“

Holger Doktorowski, AfD-Fraktion im Kreistag

„Das Projekt A49 geht nun schon über 40 Jahre. Eine parlamentarische Mehrheit hat sich für den Bau der A49 ausgesprochen. Das „Für und Wider“ wurde ausgiebig diskutiert. Demokratisch gefasste Beschlüsse, müssen auch akzeptiert werden. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zeigt, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Nun muss es, gerade mit Blick auf die aktuelle Wirtschaftslage, zügig mit dem Weiterbau vorangehen.“

Michael Riese, Vorsitzender Linksfraktion im Kreistag

„Die Klage des BUND vor dem Bundesverwaltungsgericht ging zwar verloren, aber der berechtigte Protest gegen die geplante Autobahn ist schon Jahrzehnte alt und wird damit nicht am Ende sein. Auch die Argumente gegen den Autobahnbau sind nicht neu, aber weiterhin stichhaltig. Es ist ja nicht nur die Naturzerstörung, die da eine Rolle spielt. Die erhofften Entlastungen treten nicht ein. Es kommt weder zur spürbaren Verringerung auf der A5 noch auf den bisher belasteten Bundesstraßen. Nur eine wirkliche Verkehrswende, die den LKW-Verkehr reduziert und auch die PKW-Pendler in die Bahn holt, ist zukunftweisend. Einst war sogar der Vogelsberger Kreistag gegen den Ausbau der A 49. Heute hoffen verschiedene Kommunalpolitiker, dass die A 49 vor ihrer Haustür zu einer Attraktivierung der Orte und wirtschaftlicher Belebung führen würde. Mehr Irrglauben geht eigentlich nicht.

Stephan Paule, Vorsitzender CDU-Fraktion im Kreistag und Bürgermeister von Alsfeld

Paule begrüßt im Namen der CDU-Fraktion das Urteil und wiederholt die drei Kernargumente seiner Fraktion für den Bau: Verkehrsentlastung der umliegenden Kommunen, Der Abschluss eines viel zu lange dauernden wichtigen Infrastrukturprojektes, wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Region. Der erneute Gang der Naturschützer vor das Gericht sei dadurch motiviert gewesen, den Autobahnbau mit allen Mitteln zu verhindern.

In seiner Funktion als Rathauschef sagt Paule: „Als Bürgermeister der Stadt Alsfeld, die in den Stadtteilen Leusel und Angenrod, aber auch in der Kernstadt, stark vom Schwerverkehr aus/ in Richtung Stadtallendorf/ Marburg betroffen ist, begrüße ich das Urteil ebenfalls im Sinne der betroffenen Bürger und hoffe auf einen zügigen Zu-Ende-Bau der A49.“

Der geplante Verlauf der Autobahn. Quelle: hessenschau.de

Mario Döweling, Vorsitzender FDP-Fraktion im Kreistag

„Die FDP-Fraktion begrüßt die Entscheidung des BVG zum Weiterbau der A49. Damit wird die Rechtsauffassung der Planungsbehörden bestätigt und es kann endlich weiter gebaut werden. Aus Sicht der FDP wurde die jetzige Planung unter Abwägung der verschiedenen Interessen von Naturschutz, Landwirtschaft und dem berechtigten Interesse der Menschen in der Region nach Verkehrsentlastung erstellt und sollte zügig zur Umsetzung kommen. Gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten wären die wirtschaftlichen Impulse, die durch den Bau der A49 zu erwarten sind, sehr wichtig für die gesamte Region.“

Bernadette Eisenbart, Kreisgeschäftsführerin der Grünen

„Die Vogelsberger Grünen sind enttäuscht über die Gerichtsentscheidung, die lediglich formal auf eine bereits bestehende Ablehnung und die Möglichkeit der wasserwirtschaftlichen Flexibilität des deutschen Rechts hinweist. Damit zeigt sich, dass sowohl die Gerichte als auch die Verantwortlichen in Bund und Land nicht in der Lage sind, die geänderten Rahmenbedingungen durch Klimakrise und Artensterben zur Kenntnis zu nehmen.

Wir können es uns nicht mehr leisten, komplette Wälder zu vernichten, die in Jahrzehnten und Jahrhunderten entstanden sind. Wir können es uns nicht mehr leisten, Wassergewinnungsgebiete zu gefährden. Der Kampf um sauberes Trinkwasser hat längst begonnen. Das wissen die Menschen im Vogelsberg und das sollte auch der Kreiskoalition im Vogelsberg klar sein, die aus nicht nachvollziehbaren Gründen auf dem Weiterbau der A 49 besteht.“

Matthias Weitzel, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Kreistag

„Die Vogelsberger SPD und die Kreistagsfraktion setzen sich schon lange für den Weiterbau ein, weil die A49 als zentrales Infrastrukturprojekt wichtig für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts und damit einer auch weiterhin positiven Entwicklung des Kreises ist. Gerade im letzten Jahr hat der Vogelsberger Kreistag die Bedeutung des Baus der A 49 nochmals mit großer Mehrheit bekräftigt und einen zügigen Weiterbau gefordert. Insofern begrüßen wir das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und hoffen auf eine baldige Umsetzung des wichtigen Infrastrukturprojekts für unsere Region, dessen Weiterbau jetzt rechtssicher erfolgen kann.“

Michael Ruhl, CDU-Abgeordneter im Landtag / Jens Mischak, Chef der Vogelsberger CDU

Die beiden CDU-Politiker äußern sich in einem gemeinsamen Statement. Darin bewerten sie das Urteil „als entscheidendes Signal, dass rechtliche Gründe gegen das für den westlichen Vogelsberg und die ganze mittel- und nordhessische Region so wichtige Projekt nicht mehr greifen können“. Weiter heißt es: „Wir rufen die Demonstranten, auch die aus dem Vogelsberg, auf, die rechtsstaatlichen Entscheidungen von Volksvertretungen, Behörden und vom höchsten deutschen Verwaltungsgericht endlich anzuerkennen.“

Eva Goldbach, Grünen-Abgeordnete im Landtag

„Wir Grüne waren immer gegen den Ausbau der A49. Aber: Der Bundestag hat mit Mehrheit der großen Koalition diese Baumaßnahmen in den Bundesverkehrswegeplan als vorrangige Maßnahme aufgenommen und die Mittel für den Bau bereitgestellt. Bauherr ist ja der Bund. Die Bundesregierung hat den Bauauftrag erteilt. Es liegt ein Planfeststellungsbeschluss vor, der zuletzt am 23. Juni vom höchsten deutschen Verwaltungsgericht bestätigt wurde. Wir haben das als hessische Grüne trotz unser langjährigen Gegnerschaft zur A49 akzeptiert und das auch im Koalitionsvertrag in Hessen so festgehalten, der bei einer Landesmitgliederversammlung im Dezember 2018 von über 90 Prozent der Anwesenden beschlossen wurde.

Die Klagen des BUND und eines privaten Klägers gegen das Land Hessen wurden abgewiesen und das bedeutet: Der Ausbau der A 49 wurde erneut höchstrichterlich bestätigt. Gleichwohl wird das Verkehrsministerium ein weiteres wasserrechtliches Fachgutachten erstellen lassen. Zum vom Gericht angebotenen Vergleich ist zu sagen, dass der BUND zusätzliche Bedingungen zu dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich gestellt hat und es darum nicht möglich war, den Vergleich anzunehmen.“

Baumbesetzer im Dannenröder Wald

„Die Besetzung des Dannenröder Waldes wird durch diese Entscheidung unter erhöhten Druck gesetzt. Es gibt nun keine juristische Zwischeninstanz mehr, die den Wald und das Trinkwasser vor dem Autobahnausbau schützt. Die Waldbesetzung wird fortan durch eine ‚grün‘ geführten Regierung konfrontiert, die trotz Klimakrise und Trinkwassergefährdung die A49 bauen möchte. Die Besetzung ruft das Verkehrsministerium zu einem sofortigen Umdenken auf. Bis dieses eintritt, bleibt es notwendig den Wald unter dem Einsatz unser Körper zu schützen. Der Dannenöder Wald bleibt besetzt.

Hoffnung gibt uns die große Solidarität, die wir durch immer mehr Gruppen erfahren. Gemeinsam werden wir den Ausbau der A49 stoppen, den Dannenröder Wald erhalten und einen wichtigen Meilenstein für die Verkehrswende setzen.“


Claudia Blum, Bürgermeisterin der Stadt Homberg (Ohm)

„Zunächst bin ich froh, dass nun endlich Klarheit herrscht und der Bau der A49 wie geplant beginnen kann. Aus meiner Sicht zeigt das ganze Verfahren, dass Planungsprozesse und Gerichtsverfahren in Deutschland zu lange dauern. Vom Planfeststellungsbeschluss in 2012 bis heute sind acht Jahre vergangen. In acht Jahren verändern sich viele Dinge und in dieser Zeit werden eine Unmenge an neuen Gesetzen beschlossen. Ich hoffe, dass die Autobahngegner die Entscheidung des Gerichts akzeptieren und ihre Proteste gegen die A49 einstellen werden. Generell benötigen wir kritische Menschen und Menschen, die sich für Umwelt- und Klimaschutz einsetzen. Zu tun gibt es mehr als genug.

Hier war das Verfahren bereits abgeschlossen. Der BUND war bereits in 2014 mit seiner Klage gescheitert. Mit einer erneuten Klage wurden unrealistische Hoffnungen geweckt und ganze Dörfer gespalten. Ich hoffe, dass jetzt Frieden einkehrt. Für die Stadt Homberg (Ohm) bringt das Urteil Planungssicherheit. Die städtischen Gremien haben mit einer sehr breiten Mehrheit beschlossen, dass am zukünftigen Autobahnanschluss ein Industrie- und Gewerbegebiet entwickelt werden soll. Die weiteren Entwicklungsschritte können nun angegangen werden.“

Andreas Fey, Bürgermeister der Stadt Kirtorf

„In Kirtorf gibt es Gegner wie auch Befürworter der A49. Den Argumenten beider Seiten kann man Folgen. Natürlich müssen wir uns zukunftsorientiert überlegen, wieviel Fläche darf überhaupt noch versiegelt werden? Wo entstehen neue Umweltgefahren? Wo müssen wir uns vor Eingriffen in die Natur zurückhalten? Aber unser Anspruch an Wirtschaftsgütern aus aller Welt schafft Verkehr, der auch irgendwie fließen muss. Er ist nicht weniger schädlich oder gefährlich, wenn er stockt und sich durch Nebenstraßen drängen muss.

Diese Überlegungen flossen auch sicherlich in einer über Jahre umfangreichen Planung ein, die offensichtlich den Vorgaben des geltendes Rechts entsprachen. Dann muss man auch irgendwann die Umsetzung zulassen. Darauf basiert unsere gesellschaftliche Ordnung. Ich finde es gut, dass sich Menschen für Ihre Sache engagieren, aber auch Mehrheitsentscheidungen – aus der öffentliche Planungen hervorgehen – sind in einer funktionierenden Gesellschaft zu akzeptieren.“

Dietmar Krist, Bürgermeister der Gemeinde Antrifttal

„Jetzt geht’s weiter. Gut, dass jetzt durchgebaut wird und die Autobahn nicht irgendwo endet und der Verkehr durch unsere Dörfer geht.“

Axel Möller, Ortsvorsteher von Angenrod

„Ich habe das Urteil mit Spannung verfolgt. Für uns als Ortsbeirat muss man sagen: Wir sind froh, dass es mit dem Bau der A49 weitergeht, das ist nun mal so. Wenn man da an der Bundesstraße lebt, ist das nicht grade das Tolle. Selbstverständlich verstehen wir auch die Bedenken der Umweltschützer, die nicht wollen, dass der Wald wegkommt. Aber Herr Dennhöfer vom BUND sagte zu mir auch einmal, er könne die Anwohner wiederum verstehen. Wenn er an der Straße wohnen würde, würde er wahrscheinlich auch eine andere Sichtweise haben, sagte er.“

Luisa Neubauer, Klimaaktivistin von „Fridays for future“

Uwe Schulz, Abgeordneter der AfD im Bundestag

„Ich begrüße den Weiterbau der A49 ausdrücklich. Er hätte schon vor vielen Jahren  in Angriff genommen werden müssen. Die Anbindung der Kommunen an das Autobahnnetz bietet große Chancen zur Entwicklung der regionalen Wirtschaft. Der Weiterbau wird dafür sorgen, dass bestehende Arbeitsplätze in der Region bleiben, und neue Arbeitsplätze entstehen werden. Selbstverständlich muss aber ein besonderes Augenmerk auf den Naturschutz gelegt werden. Alle geltenden naturschutzrechtlichen Vorgaben müssen erfüllt werden. Da darf es keine Kompromisse geben.“

Michael Brand, Abgeordneter der CDU im Bundestag

„Das differenzierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bedeutet eine Bestätigung der umsichtigen und sorgfältigen Planung für den Weiterbau der A 49. Nun kann mit dem Bau begonnen werden, wobei auch die Umweltaspekte hinreichend berücksichtigt werden. Diese Entscheidung sollte nun auch für alle Anlass sein, die notwendige Entlastung der Dörfer und Städte vom Durchgangsverkehr, mitsamt der Umweltbelastungen für Mensch und Natur zu begrüßen.

Wenn insbesondere beim wichtigen Thema Wasserschutz laut Gericht alle wichtigen Maßnahmen möglich sind, dann ist das Anlass zu Optimismus und Zustimmung. Immer nur dagegen sein, wenn es um die Chancen von Menschen und deren Zukunft geht, ist dann auch eindeutig zu wenig. Der große Teil der Bevölkerung jedenfalls ist froh, dass durch diese wichtige Baumaßnahme der A 49 die Gefahr abgewendet werden kann, dass ganze Landstriche einfach abgehängt werden.“

Schutzgemeinschaft Gleental

Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich, CDU

„Dies ist eine gute Entscheidung, denn die Autobahn ist wichtig für die Region Mittelhessen. Die Region profitiert wirtschaftlich davon und auch der Transportverkehr hat dann deutlich kürzere Wege als bisher.“

Jens Ihle und Ullrich Eitel vom Regionalmanagement Mittelhessen

„Wir sind sehr erleichtert, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zwei Klagen gegen den Lückenschluss der A49 abgewiesen hat. Der Planfeststellungsbeschluss vom 30. Mai 2012 ist jetzt höchstgerichtlich erneut bestätigt worden – diese Entscheidung sichert die Planung ab und gibt uns Zuversicht, dass der Bau der letzten beiden Abschnitte wie geplant im Herbst 2020 begonnen werden kann.“

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11 Gedanken zu “Das sind die Reaktionen auf das Urteil zur A49

  1. Baumgeist
    Nach dem Motto alles oder nichts so werden selbst Gerichtsurteile Ignoriert. Es wäre jetzt an der Zeit mal ein Umdenken vorzunehmen und endlich zu begreifen dass nach zwei Gerichtsurteilen es gut sein müsste. Also endlich vom Baum oder sonst wo herunter und endlich wieder der geregelte Arbeit nachzugehen falls diese vorhanden ist. Ach ja das Mittelalter hatten wir schon!

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  2. Sicherlich eine Diskussion bei der beide Parteien nachvollziehbare Positionen haben. Allerdings meiner Meinung nach ist die gerne angeführte Verkehrswende nicht zu erreichen mit dem Bau oder Nichtbau einer Autobahn. Vielmehr muss sich die Frage gestellt werden warum insbesondere solch ein Druck für den individuellen Personenverkehr besteht. Und hier ist nicht von der Hand zu weisen, dass die attraktiven, gut bezahlten eben nur in begrenzter Zahl in unserer Region vorhanden sind.
    Wie ist es also zu schaffen den Pendlerverkehr zu reduzieren? Richtig, es müssen mehr entsprechende Jobs hier in der Region entstehen! Und wie wird die Region für Arbeitgeber interessanter? Mit einer entsprechenden Infrastruktur, zu der aus Umweltgesichtspunkten leider auch eine Autobahn gehören kann oder evtl. sogar muss.
    Jetzt geht es aber auch darum den zweiten Schritt zu gehen und zu ermöglichen, dass sich entsprechendes Gewerbe entlang der Autobahn ansiedeln. Erste Schritte wurden durch Gewerbegebiete z.B. in Mücke und Stadtallendorf ja bereits getan.
    Wenn hierdurch perspektivisch erreicht werden kann, dass der Pendlerverkehr reduziert werden kann und im Optimalfall zur Versorgung des entsprechenden Gewerbes Güterverkehr auf die Schiene verlagert werden kann, ist der Umwelt auf Dauer vermutlich der beste Dienst erwiesen.
    Das dies zusätzlich auch noch die Chance eröffnet dem demographischen Wandel in unserer ländlichen Region etwas entgegenzusetzen, sollte hierbei auch nicht unerwähnt bleiben.

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  3. Auf der einen Seite schreiben die Kommunen im Vogelsgebirge ihren Bürgern vor, wann und warum sie Bäume fällen dürfen, auf der anderen Seite werden weiterhin ganze Waldungen abgeholzt, um der Industrie und der Blechlawine wieder mehr Raum zu schaffen. Eigentlich hätte die Corona-Krise sogar dem dümmsten Hinterwäldler die Verletzbarkeit des ganzen Systems klar werden lassen, doch was ist die Reaktion der meisten kommunalpolitischen Akteure: „Ein simples Weiter so“. Was haben die Klimaproteste, Unwetter, Trockenperioden etc. in den Köpfen der Entscheider bewirkt: Nichts. Gerade die Corona-Krise zeigt mehr denn je, wer hier das Sagen hat und aus allem den wirtschaftlichen Vorteil zieht: Die Grossen sahnen ab, und die Kleinen zahlen die Zeche. Wir brauchen den Wald mehr denn zum Schutz unserer Lebensgrundlage und keine neuen Asphaltpisten. Wie gerne hätte der Verfasser dieser Zeilen seinen Namen geändert, in Dr. Otto Schlauer oder Weiser, aber leider bleibt er wohl noch eine ganze Weile an seinem selbst gewählten Synonym kleben. Wenn der letzte Baum gefällt ist, werden dann auch FDP, CDU und SPD endlich zu der Erkenntnis kommen? „We are still confused, but on a higher level“. Frei übersetzt: „Wir sind immer noch bescheuert, aber auf einer höheren Ebene“.

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  4. Das Urteil des BVG Leipzig ist für mich
    Sehr enttäuschend aber nicht wirklich eine Überraschung. Man könnte nicht erwarten, dass ein Gericht in Deutschland gegen sein vor Jahren getroffen Urteil votiert.
    Was mich gewaltig stört ist das Geschrei einzelner Anwohner der Bundesstraßen.
    Wo waren Sie vor Jahren, als andere Trassen zur Debatte standen und U.A. an
    Kammolchen scheiterten. Traurig, wie unterschiedlich gewichtet wird, je nach Betroffenheit. Die eigene Bequemlichkeit steht im Vordergrund. Von den Politikern der CDU/SPD/FDP möchte ich gar nicht sprechen.

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  5. Was ich an der gesamten Diskussion, auch von Seiten der Politik vermisse, ist ein Konzept den stetig zunehmenden Schwerlastverkehr zu verringern, bzw. auf die Schiene zu bringen. Dieser Ansatz, würde meiner Meinung nach, nachhaltiger wirken, als eine neue Autobahn zu bauen, die dann in 20 Jahren auch wieder nicht ausreicht, den Verkehr zu bewältigen. Siehe hierzu die A5, die normalerweise komplett 3-spurig auszubauen gewesen wäre. Muss es denn heutzutage noch sein, dass Milch ins ferne EU-Ausland gekarrt wird, um dann als Joghurt zurückzukommen?

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  6. Ich finde es gut, dass sich Menschen für den Erhalt der Umwelt einsetzen. Unter einem grünen Umweltminister in Hessen hätte ich nicht erwartet, dass die Autobahn weitergebaut wird. Wir erleben gerade das 6. große Massesterben der Erdgeschichte und was passiert im Vogelsberg? – Wir bauen eine Autobahn. Das ist für mich nicht zeitgemäß.

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  7. Was für ein Framing von Oberhessen live: Der Bau der Autobahn spaltet die Region eben nicht. Die überwältigende Anzahl der Menschen, die in den anliegenden Kreisen wohnen, ist dafür. Was die Gesellschaft spaltet ist dieses elendige hin und her.

    Und zum Kommentar der Linkspartei und Grünen: als Willingshäuser freue ich mich sehr gern, wenn Sie mir eine direkte Zugverbindung nach Frankfurt bauen. Wann kommt diese denn? Wo ist ihr konkreter Vorschlag?

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    1. Guten Tag Herr Willingshäuser Pendler. Das ist ja eine ganz schöne Strecke von Willingshausen nach Frankfurt. Fahren Sie die jeden Tag ? Wenn ich morgens von Willingshausen nach Frankfurt fahren müsste, würde ich mit dem Auto bis nach Neustadt fahren. Das sind knapp 9 km. Von da fährt z.B: um 06:07 ein Zug direkt durch nach Frankfurt. Ziemlich komfortabel. Ankunft in Frankfurt um 07:40 Uhr. Oder 06:23 Abfahrt. Ankunft in Frankfurt um 08:09.

      Bernadette Eisenbart (Grüne)

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    2. Ab Neustadt haben Sie eine super Verbindung!!!! Oder ab Treysa, je nachdem wo Sie wohnen!

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      1. Nach Neustadt mit etwas “Zeit” vor dem Eintreffen des Zugs fahren: 15 Minuten.

        Nach Frankfurt dann: 1:36.

        In Frankfurt brauche ich dann noch mit 2x Umsteigen nach Fechenheim ca. 25 Minuten. Das macht in Summe fast 2,5h und Sie nennen das eine gute Verbindung? Mit dem Auto sind es immerhin nur 1,5h. Außerdem habe ich häufig Schichtdienst, da komme ich dann gar nicht mit der Bahn hin. Und wie es um das persoenliche Sicherheitsgefühl in der Strecke Kassel – Frankfurt zu Tagesrandzeiten bestellt ist, das weiß jeder, der die Bahn öfters nimmt. Teilweise kontrollieren die Zugbegleiter nicht mal mehr.

        Also lieber erstmal informieren bevor so kluge Ratschläge kommen.

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  8. Dann werden die Bewohner der Orte entlang der B62 irgendwann nach Fertigstellung der A49 sagen: „So haben wir uns das aber nicht vorgestellt!“, denn die A49 beseitigt ja nicht zB den Verbindungsverkehr von Osten (A4) Richtung Stadtallendorf und Marburg – im Gegenteil wird möglicherweise sogar noch der Zubringerverkehr zu/von der nächstgelegenen Auffahrt hinzukommen.
    Und zB die Setzrisse wegen Absenkung des Grundwasserspiegels an den Häusern (nicht nur) in der Nähe der Autobahn werden auch nicht weniger werden etc pp.
    Aber all‘ sowas wurde ja lange genug prophezeit….. *Achseln zuck*

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