Gesellschaft0

Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt den Magistratsantrag und SatzungsänderungAlsfeld feilt an weiterer Regelung für Aussetzung der Kita-Gebühren

ALSFELD (ls). Die Kitas in Alsfeld, so wie in ganz Deutschland, sind durch die Corona-Pandemie geschlossen, bieten nur eine Notbetreuung an. Die meisten Kinder sind deshalb seit Mitte März zu Hause. Die Stadt Alsfeld will aus diesem Grund zunächst keine Kita-Gebühren mehr erheben. Das soll von der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag beschlossen werden, die Empfehlung vom Haupt- und Finanzausschuss gab es dazu am Dienstag – und auch die zur Änderung der Satzung, wonach der Magistrat künftig solche Entscheidungen in besonderen Fällen allein treffen darf.

Schon in seiner Sitzung Anfang April hat der Magistrat die Erhebung der Gebühren in den städtischen Kindertagesstätten ab April bis auf Weiteres ausgesetzt – genauso wie kirchliche und freie Kita-Träger in Alsfeld. Eine Notbetreuung für die Kinder, deren Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen, wie im medizinischen Bereich, Polizei oder Feuerwehr, arbeiten, wurde eingerichtet – doch Anfangs war die Nachfrage eher gering.

„Die meisten Kinder, die diese Notbetreuung in Anspruch genommen haben, deren Betreuungszeit lag im Rahmen der sechs Stunden, dessen Gebühren vom Land Hessen bezahlt werden“, erklärte Bürgermeister Stephan Paule den Ausschussmitgliedern. Lediglich ein Kind sei länger als die freie Betreuungszeit gekommen, doch das auch nur unregelmäßig. Mittlerweile seien es in den städtischen Kitas mehr Eltern, die die Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen würden.

Hessen- und bundesweit habe man durch die Schließung der Kitas viel über die Gebühren diskutiert. „Die Fragestellung war immer gleich: Die Kitas sind seit März geschlossen, muss man trotzdem bezahlen? Die Ist-Situation ist so, dass es sich bei den Kita-Gebühren um einen öffentlich-rechtlichen Beitrag handelt, der eigentlich bezahlt werden muss. Aber dadurch, dass diese Situation bereits seit mehreren Wochen andauert und noch andauern wird, entsteht hier eine Ungerechtigkeit“, erklärte der Rathauschef. Aus diesem Grund habe der Magistrat mehrfach darüber beraten und bereits Anfang April die Erhebung der Gebühren bis auf Weiteres ausgesetzt – die Satzung allerdings besagt, dass die Stadtverordnetenversammlung das beschließen muss.

Vom Haupt- und Finanzausschuss gab es dafür jedenfalls schon einmal grünes Licht und eine einstimmige Annahme-Empfehlung. Den kirchlichen und freien Trägern soll empfohlen werden, dem Beschluss des Stadtparlaments ebenfalls zu folgen. Mit den Änderungen fehlen der Stadt für den April etwas mehr als 14.500 Euro an Einnahmen, wobei der Kreis fast 2.830 Euro monatlich übernimmt. Der gleiche Betrag würde auch in den kommenden Monaten fehlen, wenn die Krise weiter anhält und Kitas weiter geschlossen bleiben. Das Geld für die Betreuung der sechs Stunden, die vom Land übernommen werden, fließt weiter, teilte Paule mit. Ob Beiträge für die Notbetreuung, die über die freien sechs Stunden hinaus geht, erhoben werden oder zumindest anteilig erhoben werden, das wolle man gemeinsam mit den verantwortlichen Kitas besprechen.

Außerdem empfohlen die Ausschussmitglieder eine Änderung der Kostenbeitragssatzung. Dabei heißt es, wenn die Betreuung in den Kitas durch „besondere landes- oder bundesrechtliche Vorgaben“ nicht oder nicht wie üblich stattfinden kann – also durch ein Betreuungsverbot oder aber Verordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz – dann könne der Alsfelder Magistrat anfallende Kostenbeiträge durch Beschluss ganz oder teilweise erlassen, ohne Zustimmung des Stadtparlaments.

An diesem Mittwoch berät Kanzlerin Angela Merkel mit den Länderchefs über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise, darunter auch, wann und wie Kitas und ähnliche Einrichtungen wieder öffnen sollen.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren