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Alsfelder Schule bleibt weiterhin geöffnet - Keine direkten VerdachtsfälleIsolierungen wegen möglichem Corona-Kontakt an Geschwister-Scholl-Schule

ALSFELD (ls). Für viele Eltern von Schülern der Alsfelder Geschwister-Scholl-Schule dürfte es am Mittwoch erst einmal ein kurzer Schreckmoment gewesen sein. Die Schule nämlich hatte ein Elternschreiben veröffentlicht. Darin war zu lesen, dass eine Schülerin und eine Lehrerin Kontakt zu Verdachtsfällen bezüglich des Coronavirus hatten. Beide würden vorerst vorsorglich unter häuslicher Quarantäne stehen. Die Schule allerdings bleibt geöffnet.

„Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, derzeit sind alle Menschen hier zu Lande in großer Sorge um das Corona-Virus. Ich möchte Sie dahingehend beruhigen, dass in unserer Schule bisher keine Infektion bestätigt wurde“, beginnt der Brief, der von der neuen Schulleiterin Anne Christ unterzeichnet ist.

Allerdings, so heißt es weiter, hätten wie oben beschrieben zwei Personen in Kontakt mit Verdachtsfällen gestanden. Weil die Lehrerin und die Schülerin selbst nicht als Verdachtsfälle gelten, sondern nur als Kontaktpersonen zu Verdachtsfällen, werden sie dem Schulamt zufolge vorerst nicht getestet, sondern lediglich zuhause isoliert.

60 Lehrkräfte sind an der Geschwister-Scholl-Schule beschäftigt, 700 Schülerinnen und Schüler besuchen die Schule derzeit. Eine Schließung der Schule ist dem Schulamt nach derzeit nicht vorgesehen. Aber selbst wenn, dann würde der Schulstoff trotz Quarantäne weiterlaufen. Die Lehrer würden dazu den Schülern das Arbeitsmaterial über den Schulserver iServ zukommen lassen, übers Telefon soll bei Bedarf Kontakt gehalten werden.

Welche Schutzmaßnahmen an Schulen getroffen werden

Im Allgemeinen würden an Schulen ohnehin bereits Schutzmaßnahmen laufen, die durch Informationsschreiben des Kultusministeriums erklärt wurden und Tipps, wie mit dem Virus umgegangen werden soll, heißt es von dem Schulamt. Entscheidungen, die im Zusammenhang mit dem Virus stehen, seien mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen.

Das Gesundheitsamt bewertet das gegebene Gesundheitsrisiko und veranlasst die notwendigen hoheitlichen Maßnahmen, wie beispielsweise: Ausschluss einzelner Schülerinnen und Schüler vom Unterricht, Beschäftigungsverbote von an der Schule Tätigen, Temporäre Schließung der Schule und Informationsweitergabe über die Hintergründe von Einzelfällen und Hinweise zum Verhalten an Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte.

Außerdem kann die Schulleiterin oder der Schulleiter aus besonderen Gründen den Unterricht einzelner oder aller Klassen der Schule bis zur Dauer eines Tages ausfallen lassen. Allerdings kommen in der gegenwärtigen Situation isolierte Maßnahmen der Schulleitung nur ausnahmsweise in Betracht – auch um Unruhe zu vermeiden.

Sind Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder sonst an Schule Tätige innerhalb der letzten 14 Tage von einem Risikogebiet zurückgekehrt oder hatten sie engeren Kontakt zu einer solchen Person, ist eine ärztliche Abklärung erforderlich. Bei betroffenen Schülerinnen und Schülern fordert die Schule die Eltern zur Abklärung auf.

Grundsätzlich sei es in jedem Fall sinnvoll, an die grundsätzlich empfohlenen Hygiene- und Verhaltensregeln zu erinnern: häufiges Händewaschen, hygienisches Husten und Niesen in Papiertaschentücher und mit Abstand, Abstand halten zu erkrankten Menschen und Berührungen vermeiden. All das soll im Unterricht thematisiert werden, um die Schüler zu sensibilisieren.

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