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Landeswohlfahrtverband schließt Kooperation mit VogelsbergkreisFür eine engere Zusammenarbeit bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung

LAUTERBACH (tsz). Im kommenden Jahr gibt es ein neues Teilhabe-Gesetz, durch das Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung in ihrem Leben haben sollen. Passend dazu unterzeichnete der Vogelsbergkreis am Freitag einen Kooperationsvertrag mit dem Landeswohlfahrtsverband mit dem gleichen Ziel.

„Die Umsetzung der Sache ist schon fast wie das Ende eines Marathons“, erzählt der erste Beigeordnete des Landeswohlfahrtverbandes Hessen Dr. Andreas Jürgens zur künftigen Zusammenarbeit mit dem Kreis. Die Ziellinie ist dabei ein Kooperationsvertrag zwischen dem Landeswohlfahrtverband (LWV) und dem Vogelsbergkreis. Mit diesem eher formellen Vertrag möchte man enger zusammen rücken und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auch in der Zukunft festigen. Das Ziel des Vertrags: Die Verbesserung der Eingliederung von behinderten Menschen in das gesellschaftliche Leben. „Ich denke schon immer, es ist besser miteinander als übereinander zu reden“, bekräftigt Jürgens die Kooperation.

Im Kooperationsvertrag sei dabei grundlegend geregelt, wie die Zusammenarbeit in Zukunft stattfinden soll. So heißt es im Vertrag, dass der Kreis und der LWV „die Anwendung von Methoden und Instrumenten zur Befähigung von Leistungsberechtigen“ anregen, sprich sie entwickeln Ideen, um Menschen mit Behinderung in die Entwicklungen mit einzubeziehen. Bei bereits bestehenden Gruppen wie Werkstättenräte oder Angehörigengruppen soll das jetzt schon der Fall sein.

Ein Blick ins Plenum.

Dass man noch weiter zusammenrücken will, das sehe man auch an weiteren Stellen: So wolle man sich regelmäßig über die Erwartungen an neue Entwicklungen austauschen und diese gemeinsam bewerten. „Wir haben dieses Abkommen so konkret wie möglich formuliert, aber auch so offen wie möglich, damit wir uns nicht selbst irgendwelche Schranken in der Umsetzung bauen“, erklärt Dr. Jürgens. Mit diesem „dynamischen Verhältnis“ möchte man auch garantieren, dass man jegliche Maßnahmen schließlich auch praxisgerecht umsetzen kann.

Auch regional will man näher zusammen

Neben dem Kooperationsvertrag wurde auch über eine weitere Vereinbarung abgestimmt, die die Zusammenarbeit aller Anbieter von Leistungen für behinderte Menschen im Vogelsbergkreis regelt. Dazu fanden sich im Landratsamt die Vertreter verschiedenster sozialer Institutionen wie dem Diakonischen Werk ein. „Wir haben da nie einen Verbund gegründet, aber faktisch haben wir schon lange als Verbund zusammengearbeitet“, resümiert Dr. Jürgens über die bisherige Zusammenarbeit.

Einstimmigkeit für das regionale Abkommen.

Dieses Abkommen resultiert aus einer Vorgeschichte, die bis zur „Vereinbarung der Träger psychiatrischer Angebote“ von 1992 zurückreicht. Dieses hatte sich 2015 in die Kooperationsvereinbarung Netzwerk Gemeindepsychiatrie Vogelsbergkreis umgeformt und mündete schließlich 2017 in der jetzt bekannten „Arbeitsgruppe Teilhabe im Vogelsberg“. Diese unterscheide auch nicht mehr zwischen körperlichen, seelischen und geistigen Beeinträchtigungen. Das Ziel des neuen Abkommens sei dabei die organisierte, möglichst verbindliche Zusammenarbeit aller im Vogelsberg relevanter Einrichtungen der Teilhabe. Schließlich wurde das Abkommen von allen Teilnehmern einstimmig angenommen.

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