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Betreuungsbehörde informiert in Schlitz zu Betreuung und VorsorgevollmachtWas, wenn plötzlich Hilfsbedürftigkeit eintritt?

VOGELSBERG (ol). Wenn man jung und gesund ist denkt man selten darüber nach was passiert, wenn durch Unfall oder Krankheit Hilfsbedürftigkeit eintritt. Genau darüber informiert die Betreuungsbehörde in Schlitz am 4. Juni ab 14 Uhr.

In der Pressemitteilung des Kreises heißt es, das Rechtssystem stellt für den Fall der Hilfsbedürftigkeit verschiedene Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Ist für einen solchen Fall keine Vorsorge getroffen worden, müsse möglicherweise eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden.

Von Vorteil sei es natürlich, wenn man schon „in gesunden Tagen“ Regelungen treffe und sich in bestimmten Angelegenheiten unterstützen lässt – mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

In welchen Bereichen kann man Vorsorge treffen? Was spricht für oder gegen eine Vorsorgevollmacht? Wie sollte eine solche Vollmacht aussehen? Für diese und weitere Fragen zur Thematik bietet die Betreuungsbehörde Vogelsbergkreis für interessierte Bürger aus dem Raum Schlitz eine Informationsveranstaltung an.

Los geht es am Dienstag, den 4. Juni, wo Manfred Kluger ab 14 Uhr im Bürgerhaus Schlitz ist. Wegen beschränkter Platzzahl wird um Anmeldung gebeten unter betreuungsbehoerde@vogelsbergkreis.de oder telefonisch unter 06641/977-2081.

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