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Staatsanwaltschaft wirft den zwei Betreibern fahrlässige Tötung vorProzessauftakt nach Todessprung vom Freefall-Tower in Schotten

GIEßEN (ol). Rund dreieinhalb Jahre ist es her, als ein zwölf Jahre altes Mädchen in einem Kletterpark am Hoherodskopf in Schotten von einem Sprungturm, einem sogenannten Freefall-Tower, sprang, mit dem Kopf auf einen Felsen aufschlug und sich dabei so schwer verletzte, dass sie nach einem Monat im Koma verstarb. Am heutigen Dienstag begann der Prozess gegen die zwei Betreiber der Anlage vor den Gießener Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung vor.

Es war der 31. August 2015, als die damals zwölf Jahre alte Sina nach einem unkontrollierten Sprung von einem Freefall-Tower von der Umrandung des Sprungkissens abgeprallt und mit dem Kopf auf einen Felsbrocken in der Nähe des Sprungkissens aufgeschlagen ist. Wie die Fuldaer Zeitung berichtet, wirft die Staatsanwaltschaft den zwei Betreibern des Sprungturms fahrlässige Tötung vor, der Vater des verunglückten Mädchens tritt als Nebenkläger auf.

In dem Artikel heißt es, Staatsanwalt Rouven Spieler offenbarte in seiner Anklagelesung einige Details. Demnach seien um das Luftkissen, auf dem man nach dem Sprung landen sollte, Felsbrocken und Bauzäune gewesen. Als Sina aus dem Kissen herauskatapultiert wurde, sei sie mit ihrem Kopf auf einen der Felsbrocken aufgeschlagen, die Todesursache, wie Spieler gesagt habe. „Die Angeklagten haben durch Fahrlässigkeit den Tod des Mädchens verursacht“, soll Spieler in seiner Anschuldigung gesagt haben.

„Es ist für uns unglaublich, dass so ein schreckliches Unglück passiert ist. Wir würden es rückgängig machen, wenn wir könnten“, soll der ältere der beiden Angeklagten sich laut dem Artikel zu dem Vorfall geäußert haben. Im Laufe des Prozesstages sollen noch einige Zeugen geladen sein, so auch Sinas Mutter, die am Unglückstag mit auf dem Hoherodskopf dabei war.

In einem kurzen Video der Fuldaer Zeitung äußert Staatsanwalt Spieler, dass den Angeklagten eine Geld oder Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung droht.

 

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