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Ergebnisse der Volksabstimmung stehen fest - Herabsetzung Wählbarkeitsalter stößt mit 31,6 Prozent auf größten WiderspruchVogelsberger stimmen für Verfassungsänderungen

VOGELSBERG (ls). Am Sonntag wurde ein neuer hessischer Landtag gewählt. Aber auch mögliche Verfassungsänderungen standen zur Volksabstimmung bereit. Von der Abschaffung der Todesstrafe bis hin zur Herabsetzung des Wählbarkeitsalters ging es um insgesamt 15 mögliche Änderungen. Der Vogelsberg hat entschieden – und zeigt sich überwiegend einig.

Im scheidenden Landtag haben sich die Parteien auf 15 mögliche Änderungen in der hessischen Verfassung geeinigt, die am Sonntag zur Abstimmungen standen. Heißt im Klartext: Die Bürger selbst hatten das letzte Wort darüber, wie und ob sich die Verfassung ändern soll. Hinter jedem Vorschlag auf dem Stimmzettel befand sich ein „Ja“ und ein „Nein“ zum Ankreuzen. Alternativ konnte jemand, der mit allem einverstanden ist, auch allen Änderungen auf einmal zustimmen – oder aber ablehnen. Hier lesen Sie ausführlich, um welche Änderungen es sich handelte.

Mittlerweile wurde die Volksabstimmung im Vogelsberg ausgezählt und der Kreis zeigt sich überwiegend einig. Allen 15 möglichen Änderungen wurde mit großer Mehrheit zugestimmt – meist mit deutlich über 70 Prozent der Stimmen. Einzig die Herabsetzung des Wählbarkeitsalters stieß auf deutlicheren Widerspruch: 31,6 Prozent der Vogelsberger Wähler waren nicht damit einverstanden. Auch die Abschaffung der Todesstrafe (die nur noch formal existiert), die Bekenntnis zur Europäischen Integration und die elektronische Verkündung von Gesetzten waren mit jeweils über 20 Prozent Gegenstimmen auffälliger.

Die Grafik für den gesamten Vogelsbergkreis. Grafik: Vogelsbergkreis

Das sind die Abstimmungen der Vogelsberger im Einzelnen:

Punkt 1: Stärkung und Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern

86,3 Prozent der Vogelsberger Wähler waren für die ausdrückliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Verfassung – nur 13,7 Prozent dagegen. Den größten Widerspruch gab es hier aus der Gemeinde Freiensteinau, die mit 17,1 Prozent dagegen stimmten.

Punkt 2: Stärkung der Kinderrechte

Auch für die Stärkung der Kinderrechte zeigte man sich aufgeschlossen – 86,1 Prozent waren dafür. Die meisten Stimmen gab es aus der Gemeinde Wartenberg, die mit 88,3 Prozent Zustimmung die meisten Stimmen einbrachten. Die meisten Ablehnungen hingegen kamen aus Schlitz mit 16,7 Prozent.

Punkt 3: Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz informationstechnischer Systeme

Die zweitgrößte Zustimmung im Kreis fand der dritte Punkt. 87,7 Prozent der Vogelsberger Wähler zeigten sich für die Änderung und nur 12,3 Prozent dagegen.

Punkt 4: Aufhebung der Regelung zur Todesstrafe

Auch die Todesstrafe soll endgültig aus der hessischen Verfassung gestrichen werden, ganz einverstanden sind die Vogelsberger Wähler damit nicht: 21,1 Prozent sind dagegen. Dennoch: Der größere Anteil ist dafür: 78,9 Prozent. Der größte Widerspruch kam dabei aus der Gemeinde Gemünden, die mit 24,7 Prozent dagegen stimmte.

Punkt 5: Aufnahme eines Staatszielbegriffs

Auch der Aufnahme eines Staatszielbegriffs wurde im Kreis mit 81,6 Prozent zugestimmt. Dennoch: 18,4 Prozent zeigten sich dagegen. Bei den genaueren Definitionen der Staatsziele, die in den folgenden Punkten kommen, zeigte sich der Widerspruch der Vogelsberger lange nicht so groß. Mein scheint also ein größeres Problem mit der allgemeinen Aufnahme zu haben, als mit den Zielen selbst.

Punkt 6: Staatsziel zur stärkeren Berücksichtigung der Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist wichtig – auch im Vogelsberg. 86,1 Prozent waren dafür.

Punkt 7: Staatsziel zur Förderung der Infrastruktur

Auf den geringsten Widerspruch überhaupt stieß im Vogelsberg die Förderung der Infrastruktur als Staatsziel aufzunehmen. Lediglich 12,0 Prozent der Vogelsberger Wähler zeigten sich hier dagegen. Im gleichen Zug bedeutete das also auch die größte Zustimmung mit 88,0 Prozent.

Punkt 8: Staatsziel zum Schutz und zur Förderung der Kultur

Am schlechtesten der Staatsziele schnitt die Förderung der Kultur ab: 14,9 Prozent der Vogelsberger sind dagegen. Dennoch: 85,1 Prozent sind dafür. Also auch hier eine deutliche Zustimmung. Besonders in Grebenhain zeigte man sich mit immerhin 17,9 Prozent gegen die Förderung der Kultur.

Punkt 9: Staatsziel zum Schutz und zur Förderung des Ehrenamts

Auch die Förderung des Ehrenamts wird für wichtig erachtet: 86,6 Prozent der Wähler wollen das Staatsziel in der Verfassung lesen.

Punkt 10: Staatsziel zum Schutz und zur Förderung des Sports

Die formale Umbenennung zur Förderung des Sports hingegen, rutschte ebenfalls mit durch. 85,5 Prozent sind dafür.

Punkt 11: Bekenntnis zur Europäischen Integration

Zwar eindeutig, aber mit mehr Nein-Stimmen wurde auch der Bekenntnis zur Europäischen Integration zugestimmt. 78,1 Prozent Ja-Stimmen und 21,9 Prozent Nein-Stimmen.

Punkt 12: Herabsetzung des Wählbarkeitsalters

Auf den größten Widerspruch in der Vogelsberger Volksabstimmung stieß die Herabsetzung des Wählbarkeitsalters: 31,6 Prozent der Vogelsberger Wählen sind dagegen das Alter herabzusetzen. Mit 68,4 Prozent konnten die Ja-Stimmen allerdings überwiegen. Auch hier: Die größte Skepsis kam mit 35,2 Prozent der Stimmen aus Grebenhain. Die Wartenberger hingegen haben am wenigsten gegen die Herabsetzung des Alters.

Punkt 13: Elektronische Verkündung von Gesetzen

Auch der elektronische Verkündung von Gesetzen wurde aus Vogelsberger Sicht zugestimmt: 77,5 Prozent der Wähler sind dafür.

Punkt 14: Stärkung der Volksgesetzgebung

Mit nur 15,2 Prozent Nein-Stimmen und einer entsprechend großen Mehrheit für Ja wurde auch der Stärkung der Volksgesetzgebung zugestimmt.

Punkt 15: Stärkung der Unabhängigkeit des Rechnungshofs

Am Ende gab es noch 84,5 Prozent Zustimmung für die Unabhängigkeit des Rechnungshofes.

4 Gedanken zu “Vogelsberger stimmen für Verfassungsänderungen

  1. In Gemünden spielte Klein-Sabine
    Gern mit der Spielzeug-Guillotine.
    Großvater Hermann wollte eben
    Dem Kind noch einen Hinweis geben
    Da saust herab das schwere Beil.
    Dem Opa fehlt seither ein Teil.

  2. Danke Gemünden. Ihr habt es erkannt. Ein Kindermörder und Serienvergewaltiger verdient – auch nach meiner Meinung – keine Menschenrechte mehr. Denn die hat er für seine Opfer schon in eigener Entscheidung ad acta gelegt.

  3. Leute, wer’s glaubt wird selig. Auch wieder nur die Leute veräppelt…..Die wenigstens wussten genau,um was es geht. Das wurde auch nirgendwo richtig publik gemacht, und nun so ein Ergebnis????? Die Erde ist ja auch ne Scheibe…….

  4. Bitte OL verwendet doch eine deutlichere Statistik! Auch diese „Zusammenfassung“ der Ergebnisse zeugt nicht gerade von redaktioneller Maßarbeit!

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