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Infoabend am Dienstag im Schäferhof ab 20 Uhr - hohe Hürden für ZahlungenTipps für Landwirte, wie sie Dürrehilfen beantragen

VOGELSBERG (jal). Der Sommer war hart und hat vielen Bauern schwer zu schaffen gemacht – das ging bundesweit durch die Medien. Die Politik versprach damals Hilfe, wollte aber zunächst abwarten, bis das Ausmaß der Dürreschäden genau bekannt ist. Das ist nun soweit, die Hilfen stehen bereit. Für betroffene Bauern in der Region gibt es kommende Woche einen Infoabend, wo sie erfahren, wie sie an die Unterstützung kommen.

Gleich zu Beginn der Ankündigung dämpft Dr. Jens Mischak, Wirtschaftsdezernent beim Landkreis, jedoch die Erwartungen. „Die Voraussetzungen für solche Hilfszahlungen wurden sehr hoch gesteckt und es wird bis Weihnachten nur mit einem Vorschuss in Höhe der Hälfte des Schadens zu rechnen sein“, wird der CDU-Politiker zitiert. Man wolle sich aber dafür einsetzen, dass die Zahlungen dennoch so früh wie möglich erfolgen würden.

Zugegensein werden an dem Abend Experten des Landes und des Landkreises, die den Landwirten genau erklären sollen, wie an die Hilfen ranzukommen ist. Stattfinden soll der Abend am Dienstag, 30. Oktober, ab 20 Uhr im Landgasthaus Zum Schäferhof in Eudorf.

Die wichtigsten Antragsvoraussetzungen für die Hilfen sind dem Kreis zufolge:

+  Ein nachgewiesener Ertragsrückgang aus der Bodenproduktion um mindestens 30% im Vergleich zu den Vorjahren 2015 – 2017.

+ Eine bestehende Existenzgefährdung aufgrund des ermittelten wirtschaftlichen Schadens (z.B. Einkommensminderung aus Boden- und Tierproduktion, dürrebedingte Kosten abzüglich. Versicherungszahlungen, anderer zweckgebundene Hilfen, nicht entstandene Kosten; Anrechnung von kurzfristig liquidierbarem Privatvermögen)

+ Die Vorlage der Buchführungsabschlüsse der letzten drei Wirtschaftsjahre (2015/16 bis 2017/18) oder alternativ drei Abschlüsse aus den letzten fünf Wirtschaftsjahren (Ausschluss bestes und schlechtestes Ergebnis) sowie der aktuellen Einkommenssteuerbescheide, ggf. auch des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners bzw. weiterer Gesellschafter.

+ Ein voraussichtlicher Gesamtauszahlungsbetrag von mindestens 2.500 Euro bzw. 1.250 Euro Vorschuss muss erreicht werden.

Ausgeschlossen vom Antragsverfahren sind Betriebe, die sich bereits aus anderen Gründen in einem Insolvenzverfahren befinden oder die Einkünfte aus gewerblichen, nichtlandwirtschaftlichen Betriebszweigen (wie z.B. Photovoltaik, Biogasanlagen, etc.) haben und diese in 2018 mehr als 35 % der Gesamteinkünfte betragen.

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