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Tagung des Landesagrarausschuss am Forschungszentrum Neu-Ulrichstein in Homberg OhmVielfältige Tagesordnungspunkte auf der Sitzung des Landesagrarausschusses

HOMBERG OHM (ol). Der Standort Neu-Ulrichstein in Homberg Ohm ist bereits seit Jahrzehnten ein Begriff in landwirtschaftlichen Kreisen. Auf der letzten Sitzung des Landesagrarausschusses konnten sich die Teilnehmer ein eigenes Bild von den heutigen Arbeiten an der privat organisierten Forschungseinrichtung machen.

In der Pressemitteilung des FNU Forschungszentrum Neu-Ulrichstein heißt es, die Tagesordnungspunkte der Ausschusssitzung waren vielfältig. Vergangene Woche arbeiteten die Teilnehmer des Landesagrarausschusses eine umfangreiche Tagesordnung zu den verschiedensten Themen ab. So standen insbesondere die Umsetzung des neuen Düngerechts, Angelegenheiten zum Vorkaufsrecht nach dem Grundstücksverkehrsgesetz sowie die Neubefristung des Hessischen Jagdgesetzes zur Beratung an.

Weiterhin wurde von Vertretern aus dem Ministerium über die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020 und das Berufsstandsmitwirkungsgesetz und die Neuausrichtung der gewässerschutzorientierten Beratung der Landwirtschaft berichtet. Ein weiterer Tagungsordnungspunkt war das Korrektursignal SAPOS. Der Landesagrarausschuss hatte sich dafür eingesetzt, dass den Landwirten dieser Positionierungsservice kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Die Mitglieder des Landesagrarausschusses waren somit sehr erfreut über die Information, dass es nun ab 1. Januar 2019 kostenfrei zur Verfügung gestellt werden kann.

Zum Abschluss wurden die Teilnehmer vom wissenschaftlichen Leiter des Forschungszentrums Prof. Dr. Klaus Peter Ebke über die aktuellen Aktivitäten in der Forschung informiert. Unter der Überschrift Forschung im ländlichen Raum wurde den Teilnehmern schnell klar, dass der Standort mit seiner landwirtschaftlichen Infrastruktur und den weitläufigen Anlagen eine ideale Ergänzung zu den Partnerlaboratorien in den Ballungszentren darstellt.

Am Forschungszentrum werden landwirtschaftliche Prozesse im Landbau und in der Nutztierhaltung unter den Ansprüchen der guten Laborpraxis ausgeführt. Dafür bietet die ehemalige Domäne alle Möglichkeiten. So werden zum Beispiel auf den Ackerflächen parzellenweise Untersuchungen zu schädlichen Auswirkungen von Pflanzenschutzmittel auf Insekten durchgeführt oder es wird an Milchkühne die potentielle Anreicherung von Pflanzenschutzmitteln in der Milch untersucht. Diese Untersuchungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu erbringen. Die Teilnehmer des Ausschusses zeigten sich beeindruckt von dem Nutzungskonzept was sich in einer lebhaften Diskussion ausdrückte.

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