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Was die neue Datenschutzgrundverordnung für unser Magazin bedeutetDSGVO bei OL – das müssen Sie als Leser wissen

VOGELSBERG (ls/jal). Stichtag Freitag, der 25. Mai. Heute tritt die Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) der EU in Kraft. Hinter dem Wortungetüm verbirgt sich ein Gesetz, dass Nutzern mehr Macht über ihre Daten geben soll. Auch jeder, der als Leser bei OL unterwegs ist, hinterlässt digitale Spuren. Wie wir mit Ihren Daten umgehen – und was wir als Journalisten von dem neuen Gesetz halten – erfahren Sie in diesem Text. 

Seien wir mal ehrlich: Datenschutz ist als Thema ungefähr so sexy wie Fußpilz. Selbst der vor kurzem publik gewordene Datenskandal bei Facebook ließ die meisten Nutzer des Netzwerks kalt. Zu abstrakt, zu wenig greifbar ist die Materie. Und dennoch ist der Schutz unserer Daten wichtig. Es hat seinen Sinn, dass ein Arzt nicht heraus posaunen darf, an welcher Krankheit sein Patient leidet. Oder eine Firma ungefragt die Adressen ihrer Kunden an Versicherungen verkaufen darf.

Insofern ist es prinzipiell schon gut, dass die EU im Zeitalter der Digitalisierung, in dem immer mehr und mehr Daten anfallen, die Rechte der Dateninhaber stärkt. Jeder soll jederzeit bestimmen können, wo, wann seine Postadresse, sein Alter, sein Bild oder seine IP-Adresse, also die genaue Kennnummer seines Internetzugangs, erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.

Doch wie bei vielen Dingen, die eigentlich gut gemeint sind, laufen sie manchmal aus dem Ruder. Wenn Rechtsexperten jetzt empfehlen, dass unter jedem Kontaktformular im Internet ein Kästchen stehen soll, in dem der Nutzer ausdrücklich zustimmen muss, dass seine Daten aus dem Formular gespeichert werden dürfen, darf man sich schon fragen, was das soll. Warum sollte jemand ein Kontaktformular ausfüllen, wenn er nicht will, dass man ihn mit Hilfe seiner Daten kontaktiert?

Daten gibt es heute überall

Daten fallen heutzutage fast überall an. Auch jetzt, während Sie diese Zeilen lesen, hinterlassen Sie welche auf Oberhessen-live. Unser Magazin nutzt das Programm Google Analytics. Damit können wir genau sehen, wann von welcher Stadt aus welcher Artikel mit welchem Gerät gelesen wird. Das ist wichtig, weil wir nur so faire Preise für unsere Werbung berechnen können, wodurch sich unser gesamtes Magazin finanziert. Dazu müssen wir Ihre IP-Adresse erfassen. Manche Werbeflächen werden durch Google bespielt. Wenn Sie also in letzter Zeit nach rosa Lackstiefeln gesucht haben und plötzlich genau dafür Werbung auf OL sehen, liegt das an den Daten, die Sie im Netz bei Ihrer Suche zurücklassen. OL hat keinen direkten Einfluss darauf, welche Werbung welchem Leser durch Google angezeigt wird. Möglich wird diese Art der personalisierten Werbung durch Cookies – kleine Textdateien, die ihr Computer speichert. In den Einstellungen Ihres Browsers können Sie das unterbinden.

Auch wenn Sie die Kommentarfunktion auf unserer Seite nutzen oder an einer Umfrage teilnehmen, wird Ihre IP gespeichert. Wir wissen aber nicht, wer genau sich hinter welcher IP verbirgt. Das weiß nur Ihr Internetanbieter.

Sie sollten zudem wissen, dass auf OL Verbindungen zu sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter eingebunden sind. In den bunten Knöpfen unter diesem Text zum Beispiel. Dadurch ermöglichen wir unseren Lesern, Texte einfach zu teilen.

Alle nötigen Informationen rund um die Nutzung und Speicherung Ihrer Daten, finden Sie in unserer neuen Datenschutzerklärung, in der Sie auch der Verwendung der IP-Adressen für Google-Analytics widersprechen können. Künftig werden Sie auch vor dem Kommentieren um Ihr Einverständnis zur Speicherung der dort angegebenen Mailadresse, des Namens und der IP-Adresse gebeten. Und Sie sollten auch wissen, dass wenn Sie uns eine Mail mit einem Artikel zukommen lassen, diese Mail archiviert wird. „Alles, was wir über sie sammeln, wird selbstverständlich bestenmöglich geschützt“, sagt Torsten Schneider, der Inhaber von Oberhessen-Live. Schneider betreibt auch die Internet-Agentur Vobitz, sein Team hat in den vergangenen Wochen dutzende Firmen im Umgang mit dem neuen Datenschutzgesetz beraten.

Die grade beschriebenen Arten von Daten, die bei OL anfallen, sind eher technischer Natur. Das bedeutet, dass Internetseiten von Behörden oder Firmen die gleichen Daten sammeln, wie OL das tut. Da wir allerdings ein journalistisches Angebot sind, haben wir auch mit so genannten redaktionellen Daten zu tun. Und da fängt der Punkt an, an dem wir von OL das eigentlich lobenswerte Gesetz doch kritisch betrachten – weil es eine Gefahr für die Pressefreiheit darstellen kann.

Denn Rechtsexperten sind sich uneinig, ob oder in welcher Form in der neuen Verordnung das so genannte Presseprivileg weiter gilt. Dieses Privileg sieht für Journalisten einige Ausnahmen vor, wenn es um den Datenschutz geht. So kann ein Unternehmer beispielsweise nicht einfach die Löschung eines unliebsamen, aber inhaltlich objektiv korrekten Artikels über sich verlangen, nur weil er ihm nicht passt. Ein Archiv aufzubauen, das Zahlen, Daten und Fakten der Zeitgeschichte abbildet, ist für Zeitungen genauso wichtig, wie das tägliche Berichten. Oder stellen Sie sich vor, wir müssten jedes Mitglied, das in einer Pressemitteilung eines Vereins genannt wird um Erlaubnis fragen, seinen Namen zu veröffentlichen.

Der Quellenschutz – wichtig für eine freie Presse

Auch müssen Journalisten nicht preisgeben, woher sie ihre redaktionell verarbeiteten Informationen haben. Dieser so genannte Quellenschutz ist existentiell für eine freie, unabhängige und kritische Presse. Wer würde uns sonst noch geheime, aber für die Öffentlichkeit wichtige Informationen verraten?

Besonders greifbar wird die Gefahr eines die Pressefreiheit einschränkenden Datenschutzes in der Frage, wie in Zukunft mit Bildern umzugehen ist. Bislang gab es ein Spezialgesetz, was den Umgang mit Fotos in Deutschland regelte: Das Kunsturhebergesetz, kurz KUG. Dieses Gesetz gab auf Fotos abgebildeten Personen Möglichkeiten mitzubestimmen, was mit ihrem Abbild passiert, regelte jedoch zugleich auch zahlreiche Ausnahmen, wo eine explizite Zustimmung zur Veröffentlichung eines Fotos nicht notwendig war. Und diese Ausnahmen galten für jedermann, nicht nur für Journalisten.

So brauchte es in der Regel keine Einwilligung der abgebildeten Personen, wenn sie auf einer öffentlichen Veranstaltung wie einem Konzert oder eine Demo unterwegs sind. Anders wäre eine Berichterstattung über derartige Ereignisse auch gar nicht machbar. Auch musste man Personen nicht fragen, wenn sie bloß als so genanntes „schmückendes Beiwerk“ neben Sehenswürdigkeiten wie dem Alsfelder Rathaus abgebildet waren. Das Bundesinnenministerium ist der Ansicht, dass das KUG auch weiterhin Bestand hat, andere Experten sehen das alte Gesetz durch die neue Verordnung ausgehebelt.

Am Ende werden Gerichte klären müssen, wann genau die DSGVO gilt und wann nicht – was leider zeigt, dass die neue Regelung nicht durchdacht ist. Denn gute Gesetze sind eindeutig und brauchen keine solche Interpretation durch Gerichte.

Was Sie sich am Ende behalten sollten, ist folgendes: Auch wenn wir von OL das Gesetz in Teilen kritisch sehen, so wollen wir alles tun, um es einzuhalten. Wo es dem einzelnen Leser nützt, verzichten wir sogar auf unsere journalistischen Privilegien. Das heißt konkret: Wenn Sie auf einer öffentlichen Veranstaltung merken, dass ein Reporter von OL Sie fotografiert und Sie das nicht wollen, dann sprechen ihn an. Wir verstecken uns nicht mit Teleobjektiven hinter Büschen, sondern treten offensiv auf. Möchten Sie, dass ein schon veröffentlichtes Foto von Ihnen verschwindet, nehmen wir es aus dem Netz. Und wenn ein Sachverhalt in einem Artikel über Sie aus Ihrer Sicht falsch dargestellt ist, dann melden Sie sich ganz einfach unter redaktion@oberhessen-live.de bei uns. Das geht übrigens auch, wenn Sie nochmal genau wissen möchten, welche Daten wir von unseren Leserinnen und Lesern generell erheben.

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