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CDU diskutiert mit Gastredner Heiko Kasseckert über Sonntagsöffnung und das Feiertagsgesetz„Ich würde nicht alles opfern, nicht dem Kommerz“

ALSFELD (tsz). Ein Rockkonzert am Totensonntag, oder ein Flohmarkt am Volkstrauertag. Für viele Menschen ist das undenkbar, schließlich handelt es sich dabei nicht nur um Feiertage, sondern ist auch noch per Gesetz verboten. Wie zeitgemäß das allerdings wirklich noch ist, darüber hat die CDU in Alsfeld am gestrigen Dienstagabend diskutiert.

Um darüber zu diskutieren, genauso wie über den seit Jahren andauernden Zwietracht über die Sonntagsöffnung von Einzelhandelsgeschäften, dafür hat die CDU einen Gast geladen: Heiko Kasseckert, Mitglied des Hessischen Landtages. Bürgermeister Stephan Paule eröffnete die Diskussion: „Es hat sich Unmut bei den Bürgern und Bürgerinnen breit gemacht“. Die seien nämlich verwirrt über das Feiertagsgesetz. Gerade einige Unternehmern, Veranstaltern und auch den Städten selbst kommt dieses Gesetzt vermehrt in die Quere.

Die Krux liegt im Gesetz

An Feiertagen soll man ausruhen, Zuhause bleiben, oder Zeit mit der Familie verbringen. Doch gerade für die jüngere Generation sei dieses Bild eines Feiertages kein zeitgemäßes Bild mehr. Vielmehr wünsche man sich auch an den Feiertagen Veranstaltungen. Das Problem: In vielen anderen Bundesländern ist das möglich. Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung an einem gesetzlich geschützten Feiertag stattfinden darf, fällt die zuständige Ordnungsbehörde nach Landesrecht – und kann von Bundesland zu Bundesland abweichen. Somit ist es beispielsweise möglich, dass am Volkstrauertag in Hessen eine Flohmarktveranstaltung abgesagt wird, während am selben Abend noch in Wiesbaden etwa 5.000 Leute bei einem Rockkonzert feiern können. Und genau das löst den Unmut der Bürger aus, wie der Rathauschef erklärte.

Bürgermeister Stephan Paule (Zweiter v.l.) zusammen mit Heiko Kasseckert (mitte) und Michael Ruhl (Zweiter v.r.). Foto: tsz

Hessen, und auch die CDU als christlich-demokratische Partei, vertreten dabei die Ideale hinter den Feiertagen. Die werden jedoch von der Jugend meist weder verstanden, noch in selben Maße gewertschätzt, wie von den älteren Generationen. Ob es deswegen jedoch Sinn mache, gleich das Feiertagsgesetz abzuschaffen, der Frage steht auch Paule skeptisch gegenüber. Schließlich müsse man beachten, dass ein Risiko bestehe, dass der Arbeitnehmer an diesen Tagen zum Dienst gerufen wird und eben diese Zeit nicht mit der Familie verbringen könne.

„Wir dürfen nicht alles opfern, nicht dem Kommerz“

An dieser Stelle knüpft auch Referent Heiko Kasseckert an. Er bemängelte auch den aktuellen Zustand in der Gesetzgebung. „In gewisser Hinsicht ist das Gesetz an dieser stelle zu schwammig“, sagte Kasseckert. Vielmehr stimmte er Bürgermeister Paule zu, der sich für einheitliche Regelung aussprach. Es dürfe nicht weiter am Ermessen der Ordnungsbehörde liegen, ob eine Veranstaltung an einem Feiertag stattfinde, oder nicht. Bei der Frage, wie diese einheitliche Regelung jedoch aussehen könnte, zeigte sich Gespaltenheit. Ebenso damit einhergehend kam das Thema der Sonntagsöffnung und verkaufsoffenen Sonntagen auf. Das weise nämlich das gleiche Dilemma auf.

Hierbei ist es den Gemeinden gestattet, nach Paragraph 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG, bis zu vier Sonn- oder Feiertage im Jahr zum Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen als verkaufsoffene Sonntage zu nutzen. Davon ausgeschlossen sind jedoch auch wieder die gesetzlich anerkannten Feiertage. „Mit verkaufsoffenen Sonntagen kann man den Einzelhandel nicht retten“, unterstrich er seine Meinung. Jedoch sei es möglich, mit Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen die Attraktivität der Innenstädte wieder zu fördern und so den Handel zwar nicht zu retten, aber zu beleben. Schwierig bei dieser Gesetzeslage sei der Anlassbezug. „In vielen Kommunen und von viele Ämtern wird die strikte Gewichtung des Bezugs anders gehandhabt“, sagte Kasseckert. Das führe zu einer gefühlt ungleichen Gesetzeslage. Das Problem lege jedoch in diesem Fall bei der Rechtssprechung.

Nordrhein-Westfalen als Vorreiter

Eine Besserung der Situation sehe Kasseckert im Moment in Nordrhein-Westfalen. Dort habe man im Zuge einiger „Entfesselungsgesetze“ auch geplant das Ladenöffnungsgesetz zu lockern, indem man nicht nur die Anzahl der möglichen Tage pro Jahr auf acht erhöhe, sondern auch den Anlassbezug erweitert habe. Dadurch könne es im Bundesland möglich werden, mehr Sonntage im Jahr als verkaufsoffene Sonntage zu gestalten und das zu mehr Anlässen. Ob der umstrittene Entwurf jedoch vor Gericht standhalte, müsse man noch abwarten. „Ich würde nicht alles opfern, nicht dem Kommerz“, beendete Kasseckert seine Argumentation.

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