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Staatsanwaltschaft Gießen erhebt Anklage wegen Fahrlässigkeit gegen Betreiber und MitarbeiterAnklageerhebung nach Tod auf Sprungturm in Schotten

SCHOTTEN (ol). Neues im Todesfall des 12-jährigen Mädchens beim Sprung vom  Freefall-Tower auf dem Hoherodskopf: Knapp zwei Jahre nach dem Tod des Mädchens, dass beim Sprung vom Freefall-Tower auf dem Hoherodskopf verunglückt ist, hat die Staatsanwaltschaft Gießen Anklage gegen drei Männer erhoben.

Im August 2015 kam das Kind bei einem unkontrollierten Sprung von der Anlage ums Leben, nachdem sie von der Umrandung des Sprungkissens abprallte und mit dem
Kopf auf einen Felsbrocken aufschlug. Den 43-jährigen und 41-jährigen, im Wetteraukreis lebenden Betreibern des dortigen Kletterparks sowie einem 27-jährigen vor Ort als Einweiser tätigen Mitarbeiter aus dem Vogelsbergkreis wird laut Pressemitteilung der Polizei und Staatsanwaltschaft vorgeworfen, durch Fahrlässigkeit den Tod der 12-Jährigen verursacht zu haben.

Den Betreibern wird unter anderem zur Last gelegt, die Aufbauanweisung im Hinblick auf den freizuhaltenden Sicherheitsbereich missachtet zu haben und auch bezüglich der Positionierung der Absprungplattform Gebote der Verkehrssicherung nicht eingehalten zu haben. Dem 27-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft vor, als am Freefall-Tower tätiger Einweiser den Sprung nicht abgebrochen zu haben, obwohl das verängstigte und überforderte Mädchen deutlich erkennbar nicht in der Lage war, den Sprung sicher auszuführen, und bereits einen Sprungversuch abgebrochen hatte.

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