
Vogelsbergkreis informiert zur GeflügelpestAufstallungspflicht aufgehoben – Biosicherheitsmaßnahmen bleiben bestehen
Der Vogelsbergkreis hebt die im Oktober verhängte Aufstallungspflicht für Geflügel wieder auf. Grund für die Maßnahme war der Fund zahlreicher an H5N1 verendeter Kraniche während des Herbstzugs. Da dieser nun abgeschlossen ist, entfällt die Stallpflicht. Die Geflügelpest bleibt jedoch weiterhin präsent, weshalb Biosicherheitsmaßnahmen beim Betreten von Geflügelhaltungen und im Umgang mit Geflügel bestehen bleiben. Besonders kleinen Haltungen werden überdachte und vogeldichte Volieren empfohlen.




















Die letzten Kommentare