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Kommunen im Vogelsberg erhalten rechtliche Grundlage zur Sicherung der TrinkwasserversorgungSchutzgemeinschaft Vogelsberg stellt Gefahrenabwehrverordnung bei Trinkwassernotstand vor

Die Schutzgemeinschaft Vogelsberg hat kürzlich gemeinsam mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund sowie dem Hessischen Städtetag eine neue Gefahrenabwehrverordnung veröffentlicht. Diese ermöglicht es den Kommunen im Vogelsberg, im Fall eines Trinkwassernotstands, rechtliche Schritte zu ergreifen, um die Versorgung mit Trinkwasser zu gewährleisten und das Grundwasser zu schützen. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem Einschränkungen bei der Wassernutzung in Bezug auf Bewässerung, Sportplätze und private Pools.