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Kommunen im Vogelsberg erhalten rechtliche Grundlage zur Sicherung der TrinkwasserversorgungSchutzgemeinschaft Vogelsberg stellt Gefahrenabwehrverordnung bei Trinkwassernotstand vor

VOGELSBERG (ol). Die Schutzgemeinschaft Vogelsberg hat kürzlich gemeinsam mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund sowie dem Hessischen Städtetag eine neue Gefahrenabwehrverordnung veröffentlicht. Diese ermöglicht es den Kommunen im Vogelsberg, im Fall eines Trinkwassernotstands, rechtliche Schritte zu ergreifen, um die Versorgung mit Trinkwasser zu gewährleisten und das Grundwasser zu schützen. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem Einschränkungen bei der Wassernutzung in Bezug auf Bewässerung, Sportplätze und private Pools.

Auch wenn die Wetterlage in diesem Sommer durch teils ergiebigen Regen ein anderes Bild vermittelt, sinkt der Grundwasserspiegel im Vogelsberg laut einer Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft Vogelsberg seit mehreren Jahren durchgängig. Seit 2003 gab es kein richtiges Nassjahr mehr. Die Grundwasserspeicher konnten sich seitdem – und insbesondere in den Trockenjahren seit 2018 – nicht mehr auffüllen. Kommunen müssen immer größere Anstrengungen unternehmen, um die dauerhafte Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen. Die Stadt Ulrichstein ist diesbezüglich ein in den letzten Jahren bekanntes Beispiel.

Die Schutzgemeinschaft Vogelsberg weist deshalb in den Verbrauchsgebieten wiederkehrend auf Möglichkeiten hin, wie beispielsweise durch die Substitution von Trinkwasser ein Schutz des Grundwassers erreicht werden kann. Aufgrund der fehlenden Versorgungssicherheit wurde in den letzten Jahren bei Kommunen in den Verbrauchsgebieten der „Trinkwassernotstand“ ausgerufen.

In der Pressemitteilung bedankt sich die Schutzgemeinschaft Vogelsberg beim Hessischen Städte- und Gemeindebund, der bereits letztes Jahr eine entsprechende Muster-Gefahrenabwehrverordnung für seine Mitgliedskommunen veröffentlicht hatte. Diese wurde nun gemeinsam mit dem Land Hessen und dem Hessischen Städtetag vereinheitlicht und überarbeitet.

Die Schutzgemeinschaft Vogelsberg hat daraufhin ihre 24 Mitgliedskommunen angeschrieben. Ziel ist es, dass die übrigen Mitgliedskommunen unter anderem dem Beispiel der Stadt Nidda folgen. Diese hat als SGV-Mitglied bereits eine entsprechende Gefahrenabwehrverordnung erlassen.

Hierdurch haben die Kommunen vor Ort die rechtlichen Möglichkeiten, um im Falle eines Trinkwassernotstandes die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört vor allem, die Wassernutzung einzuschränken, zum Beispiel durch das Verbot von Rasenbewässerung oder von Sportplätzen in der Mittagssonne sowie das Befüllen von privaten Pools.

Dies sei auch ein starkes Signal an die Verbrauchsgebiete, selbst entsprechende Schritte zu gehen. Somit würden auch die Gewinnungsgebiete alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das Grundwasser zu schützen, heißt es.

6 Gedanken zu “Schutzgemeinschaft Vogelsberg stellt Gefahrenabwehrverordnung bei Trinkwassernotstand vor

  1. Schutzgemeinschaft Vogelsberg e.V. , finde das Ansinnen ja wirklich wichtig, aber was kann ein e.V. mir rechtlich sagen? Doch eigentlich nix oder!

    Wenn der e.V. eine Gefahrenabwehrverordnung bei Trinkwassernotstand an seine Mitgliedskommunen versendet, haben die keine rechtliche Bindung, solange diese Verordnung nicht durch die Kommune, was ich sowieso für unsinnig erachte, beschlossen wird.

    Der Kreis sollte, wenn überhaupt dieses Thema übergeordnet beschließen. Vorher möchte ich aber mal sehen, wo ich in meiner Freiheit eingeschränkt werde, daher die Frage, wenn schon so eine Pressemitteilung, warum nicht auch die Verordnung veröffentlichen?

    Als Presseorgan würde ich doch vonseiten OL so eine Meldung mal hinterfragen, zumindest aber einen LINK einfügen, wo ich die Verordnung finde.

    PS: Vielleicht nicht so viel Wasser nach Frankfurt verkaufen!

  2. Wichtig ist auch das die BAUERN, aufhören das Grundwasser mit ihrer ekelhaften Gülle mit nitraten zu verseuchen, in keinem Land der EU ist sowas erlaubt/geduldet, außer in der brd.

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    1. Wenn Bildung fehlt kann keiner Helfen, Danke für Ihren Beitrag

  3. Treppenwitz:
    Da sind aber wieder jede Menge Schildbürger am Werk. Wasser im Gewinnungsgebiet einschränken ist doch ein Witz. Hier wird alles unternommen, Leckagen im Wassernetz zu lokalisieren und schnell zu beseitigen und im Ballungsraum dreht man den Zulauf auf. Wo ist ein Schieber Richtung Rhein-Main? Wer stoppt endlich den Ausverkauf vom Grundwasser? Und wer beendet endlich die Flut von Gutachten, welche seit Jahren das Offentsichtliche nicht wiederspiegeln!

  4. Wenn die Sesselpfurzer in den Hochhäusern von Frankfurt nicht so viel Vogelsberger-Wasser für die Klimaanlagen verschwenden würden, dann wäre kein Grund zur Sorge da. Ein Beispiel von vielen.

  5. War ja klar, „Gefahrenabwehr“ bedeutet neue Verbote für die Lokalbevölkerung. Weil das Grundwasser knapp ist. Dass das Grundwasser im Vogelsberg knapp ist weil Millionen Kubikmeter ohne jegliche Entschädigung seit Jahrzehnten nach Frankfurt gepumpt werden, das sich zu 35% aus Voglsbergwasser bedient statt Lokalquellen zu erschließen, weiß jeder. Obwohl gesetzeswidrig stört das die Frankfurter Grünen nicht, die sprengen damit ihre Parks was sie uns verbieten. Ausplünderung der Landbevölkerung und das Gegenteil von nachhaltig.
    Wann klagt die Kommune ersthaftdagegen, wann berichten die Medien, wann bewegt sich die Politik?

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