Gesellschaft0

Mindestens 170.000 Euro aus der Stadtkasse für unwirksame Kündigung – Forderung nach Transparenz und KonsequenzenÖkologische Liste kritisiert teuren Kündigungs-„Deal“ der Homberger Bürgermeisterin

HOMBERG OHM (ol). Die Ökologische Liste Homberg erhebt schwere Vorwürfe gegen Bürgermeisterin Ried, die nach einer fristlosen Kündigung eines Bauhofmitarbeiters hohe Abfindungs- und Gehaltszahlungen zulasten der Stadtkasse verantworten soll. Insgesamt könnten dadurch mindestens 170.000 Euro an Kosten entstehen. Die Liste fordert Aufklärung, Transparenz und den Verzicht auf den geplanten Vergleich. Stattdessen solle der Mitarbeiter weiterbeschäftigt werden, um unnötige Ausgaben zu vermeiden.

Mit dem Geld von uns Hombergern lässt es sich offenbar leicht zocken? Wiederholt muss die Homberger Bürgermeisterin eine hohe Abfindung in fünfstelliger Höhe für einen offenbar zu Unrecht gefeuerten Mitarbeiter zahlen, so Vertreter der Ökologischen Liste Homberg (Ohm) in einer Pressemitteilung.

Bereits 2022 hat Ried den damaligen Bauamtsleiter noch während der Probezeit von sechs Monaten gekündigt und musste wegen Unwirksamkeit dieser Kündigung 25.000 Euro Abfindung zahlen. Jetzt müssen für das fristlose Feuern eines Mitarbeiters des städtischen Bauhofs insgesamt wohl mindestens 170.000 Euro fließen, heißt es. Ob es weitere Fälle gibt, sei wegen der Intransparenz des bürgermeisterlichen Vorgehens nicht bekannt. Im aktuellen Fall soll der Mitarbeiter eine Abfindung von 60.000 Euro erhalten. Zusätzlich soll sein Gehalt bis 31. Juli 2026 weiter bezahlt werden, obgleich er bereits seit dem 13. Dezember 2024 freigestellt wurde, so die Vertreter der Ökologischen Liste. Mit anderen Worten soll die Stadtkasse gemäß seiner tariflichen Eingruppierung bis Juli 2026, also für 19,5 Monate für einen Mann bezahlen, der laut Ried zu Hause bleiben soll. Dies mache inklusive der fälligen Arbeitgeberanteile für Sozialversicherungen circa 105.000 Euro. Hinzu treten die Anwaltskosten. Mache also zusammen mindestens 170.000 Euro Homberger Steuergelder. Angesichts dieser Summe dürfte man doch wohl eine plausible Begründung für die Kündigung erwarten, so Katharina Schlemmer von der Ökologischen Liste.

Allerdings habe der vorsitzende Richter im Verfahren am Arbeitsgericht Gießen am 7. Juli deutlich gemacht, dass keine plausible Begründung erkennbar sei, weil Ried dies selbst gar nicht plausibel begründen haben könne. Da also das Gericht die Kündigung für rechtunwirksam hält, demnach also der städtische Mitarbeiter offensichtlich im Recht ist, solle trotzdem diese enorme Summe auf dem Wege des Vergleichs auf Kosten der Stadtkasse erbracht werden. Bei rechtmäßigem Verhalten Rieds entstünden der Stadt gar keine Kosten.

Da stelle sich doch die Frage nach dem Motiv der Bürgermeisterin. Der Mann habe in der chronisch unterbesetzten Wasserabteilung des Bauhofs der Stadt Homberg (Ohm) gearbeitet. Zuständig sei er neben den Chlormessungen der verkeimten Wasserleitungen von Höingen auch für den Austausch der Wasserzähler in den Kellern der Homberger Bevölkerung gewesen. Seit 2023 ist bekannt, dass in Homberger Haushalten mindestens mehrere hunderte Zähler abgerechnet werden, deren Eichfrist bereits seit 2022 oder länger abgelaufen ist, so Schlemmer. Nach dem Hessischen Eichgesetz ist es verboten, diese Zähler zur Abrechnung des Wassers heran zu ziehen. Eine Wasserzählergebühr darf nicht erhoben werden. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Wusste der Mitarbeiter möglicherweise zu viel über die Leichen im Keller der Homberger Wasserversorgung, hat er sich möglicherweise intern gegen unrechtmäßige Anweisungen gestellt?  Dass Mitarbeiter in der Wasserversorgung dringend gebraucht werden, zeige die wiederholte Stellenausschreibung der Stadt Homberg für einen Wassermeister. Dieser müsste dann noch neben dem fortlaufenden Gehalt für den gefeuerten Mitarbeiter mit zusätzlichen Kosten bezahlt werden, heißt es weiter.

Nun soll die Stadtverordnetenversammlung ihre Zustimmung zu diesem „Deal” in einer nicht-öffentlichen Sondersitzung am 3. September geben. Die Stadtverordneten sollen die eklatanten Fehler und die Eigenmacht der Bürgermeisterin unter dem Radar der Öffentlichkeit dadurch ausgleichen, dass sie diesem teuren „Deal” auf Kosten des Homberger Steuerzahlers zustimmen. Dabei sei nicht einmal bekannt, ob der Magistrat überhaupt seine Zustimmung zur Beauftragung der Marburger Kanzlei des ehemaligen hessischen Justizministers Dr. Christean Wagner (CDU) erteilt hat?. „Sofern Ried diesen „Schaden“ grob fahrlässig im Alleingang  verursacht hat, sind wir der Meinung, dass sie ihn nun auch selbst bezahlen soll“, so Barbara Schlemmer. Dem Mitarbeiter sei der Geldsegen gegönnt und seine Anwältin hat offensichtlich einen guten Job gemacht, so Schlemmer weiter. Dies könne jedoch auf keinen Fall zu Lasten der Stadtkasse gehen. Die Ökologische Liste Homberg werde daher auf keinen Fall zustimmen, dass das untragbare Verhalten von Ried durch die Homberger Bürgerinnen und Bürger so teuer bezahlt wird. „Alternativ schlagen wir vor, den Mitarbeiter weiter zu beschäftigen und ihn arbeiten zu lassen. Dann entstehen gar keine unnötigen Kosten und der Mitarbeiter hat einen Job!“, so Schlemmer.

Nebenbei stelle sich aufgrund der Berichterstattung die Frage, wie die Stadt Homberg (Ohm) überhaupt mit Gefahrstoffen umgeht. Denn bei ordentlicher Verwahrung und Dokumentation dürfte es keinerlei Spekulationen über den Verbleib von Chlor aus dem städtischen Schwimmbad geben, so Schlemmer abschließend.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren