
„Sommer-Faustregel“: Alle 15 Minuten ein Glas Wasser – Alle 2 Stunden eincremenBei Sommer-Jobs unter freiem Himmel im Vogelsbergkreis: Chefs sollen für Wasser- und Sonnencreme-Flatrate sorgen
VOGELSBERGKREIS (ol). Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Hessen-Mitte ruft Betriebe im Vogelsbergkreis auf, für besseren Hitzeschutz bei Arbeiten im Freien zu sorgen. Ob auf dem Bau, im Garten- und Landschaftsbau oder in der Landwirtschaft: Beschäftigte müssen konsequent vor Sonnenstrahlung geschützt werden. Arbeitgeber sind laut IG BAU gesetzlich verpflichtet, eine „Wasser- und Sonnencreme-Flatrate“ anzubieten.
Vorsicht bei den Sommerhitze-Jobs unter freiem Himmel: Wer im Sommer draußen arbeitet, soll unbedingt in den „Sommer-Schutz-Modus“ schalten. Dazu hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt in einer Pressemitteilung aufgerufen. Die IG BAU Hessen-Mitte appelliert an Firmen im Vogelsbergkreis, einen Plan zum Sonnen-Arbeitsschutz zu machen. Vor allem dann, wenn es um die Arbeit im Freien geht: „Bauarbeiter auf dem Gerüst, Dachdecker auf den Sparren, Garten- und Landschaftsbauer beim Pflastern, Erntehelfer auf dem Feld … – die Liste der Open-Air-Jobber im Vogelsbergkreis ist lang. Sie brauchen intensiven Schutz vor praller Sonne“, fordert Gernot Sattler von der IG BAU Hessen-Mitte.
Die Gewerkschaft nennt die wichtigsten Punkte für ein Sonnenschutz-Programm im Job: Genug trinken und viel eincremen mit hohem Lichtschutzfaktor. „Es gilt die Faustregel: alle 15 bis 20 Minuten eine Trinkpause mit einem vollen Wasserglas. Ideal sind neben Wasser auch kalte Tees“, sagt Sattler. Außerdem gelte: „Eincremen, eincremen, eincremen. – Und alle zwei Stunden nachcremen. Denn UV-Schutz ist das A und O – und ein wirksames Mittel gegen Hautkrebs“, rät der stellvertretende Vorsitzende der IG BAU Hessen-Mitte.
Gernot Sattler fordert alle Betriebe im Vogelsbergkreis auf, vor allem bei Arbeiten unter freiem Himmel in den Sonnenschutz zu investieren: „Sonnenmilch mit Lichtschutzfaktor 50 plus und Wasserflasche sind ein Muss. Der Chef hat sogar die Pflicht, für alle, die draußen arbeiten, eine Wasser- und Sonnencreme-Flatrate anzubieten“, so der Gewerkschafter.
Auch UV-blockierende Kleidung ist wichtig, so die IG BAU Hessen-Mitte. „Oben ohne ist in diesem Fall alles andere als sexy. Im Gegenteil: Möglichst viel vom Körper sollte mit Stoff bedeckt sein. Der Bauarbeiterhelm muss luftdurchlässig sein und einen Nackenschutz haben. Auch hier sind die Arbeitgeber gefordert, für ein passendes Sommer-Outfit zu sorgen“, so Gernot Sattler. Wer häufig draußen und dabei in praller Sonne arbeite, für den gehöre auch eine Sonnenbrille zur „UV-Arbeitsschutzkleidung“.
Besondere Vorsicht sei zur Mittagszeit geboten: Zwischen 12 und 14 Uhr sollte der Großteil der Arbeiten in den Schatten verlegt werden. Außerdem seien regelmäßige Pausen im Schatten notwendig. „Hier gilt: Viele kurze Ruhephasen sind besser als wenige lange Pausen. Schon ein einfaches Sonnensegel kann für den nötigen schattigen Platz sorgen“, so Gernot Sattler.
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