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Alte Kartenführerscheine müssen umgetauscht werdenFührerscheinumtausch geht in die nächste Runde

VOGELSBERGKREIS (ol). Führerscheine im Scheckkartenformat, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, müssen bis Dienstag, den 19. Januar 2027, umgetauscht werden. Für Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden, gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr eine verlängerte Frist bis Mittwoch, den 19. Januar 2033. Für den Umtausch werden ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform und der bisherige Führerschein benötigt.

Die Scheckkartenführerscheine haben ausgedient – zumindest die, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden. Bis spätestens Dienstag, den 19. Januar 2027, müssen diese alten Führerscheine gegen neue befristete Kartenführerscheine umgetauscht werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Vogelsbergkreises.

Ausgenommen sind Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind. Sie müssen den Führerschein bis Mittwoch, den 19. Januar 2033, umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Für den Umtausch benötigen Führerscheinbesitzer ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform und den bisherigen Führerschein. Das Antragsformular sowie weitere Informationen über die Führerscheinumtauschpflicht sind auf der Internetseite der Vogelsberger Kreisverwaltung unter https://www.vogelsbergkreis.de/buerger-service/auto-verkehr-mobilitaet/rund-um-den-fuehrerschein/umtausch-alter-fuehrerscheine/ zu finden.

Das Onlineangebot bietet eine schnelle, bequeme und unkomplizierte Möglichkeit, den Antrag jederzeit und in Ruhe von zu Hause aus auszufüllen: https://www.vogelsbergkreis.de/buerger-service/auto-verkehr-mobilitaet/rund-um-den-fuehrerschein/digital-antrag/

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