
Stadtkasse erinnert an letzten ZahlungsterminWichtiger Zahlungstermin am 15. November für Grund- und Gewerbesteuer
ALSFELD (ol). Die Stadtkasse Alsfeld erinnert daran, dass am 15. November die letzte vierteljährliche Vorauszahlung für Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer fällig wird. Bei verspäteter Zahlung drohen Mahngebühren und Säumniszuschläge. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, empfiehlt die Stadt das SEPA-Lastschriftverfahren.
Die Stadtkasse der Stadt Alsfeld weist darauf hin, dass am 15. November die letzte vierteljährliche Vorauszahlung des Jahres für die Grundbesitzabgaben und die Gewerbesteuer fällig wird. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen werden angemahnt, wodurch zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Alsfeld.
Um vermeidbare Kosten zu sparen, bietet die Stadtkasse die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren an. Damit werden die fälligen Beträge automatisch eingezogen. Die Abbuchungen bleiben dabei nachvollziehbar.
Wer am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchte, kann sich telefonisch unter 06631/182-132 an die Stadtkasse wenden oder die Einzugsermächtigung direkt online über die städtische Internetseite unter www.alsfeld.de/leben/rathaus/formulare/ erteilen.
Alternativ können die Zahlungen weiterhin per Überweisung oder Dauerauftrag vorgenommen werden. Dabei ist die Angabe des vollständigen Kassenzeichens zwingend erforderlich, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann. Das Kassenzeichen ist auf dem aktuellen Steuerbescheid zu finden.
Eigentümer mehrerer Objekte werden gebeten, die Zahlungen für jedes Objekt einzeln und jeweils unter Angabe des vollständigen Kassenzeichens zu überweisen.
Auch interessant:



Schreibe einen Kommentar
Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.
Einloggen Anonym kommentieren