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Grüne fordern rechtssichere Neuwahlen der AufsichtsräteOVAG-Aufsichtsräte: ZOV-Vorstand und Hauptausschuss akzeptieren VGH-Urteil

VOGELSBERGKREIS (ol). Die Grünen im Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV) begrüßen, dass Verbandsvorstand und Hauptausschuss das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. August 2026 zu den Aufsichtsratswahlen akzeptieren. Das Gericht hatte die Auswahl der Aufsichtsräte durch den ZOV-Vorstand im Jahr 2022 für ungültig erklärt, da die Besetzung nach dem Verhältniswahlrecht hätte erfolgen müssen. Die Grünen fordern nun eine rechtssichere Wiederholung der Wahlen sowie eine Prüfung möglicher Auswirkungen auf bestehende Mandate und Beschlüsse. Zugleich äußern sie Zweifel, ob die Beteiligung der Opposition künftig ausreichend gewährleistet wird.

Die Grünen im Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV) begrüßen, dass der Verbandsvorstand und der Hauptausschuss das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zu den Aufsichtsratswahlen akzeptieren und nicht weiter dagegen vorgehen. Damit sei der Weg frei, die beanstandeten Wahlen zu wiederholen und die Opposition künftig entsprechend den demokratischen Vorgaben an den Aufsichtsräten der OVAG-Gruppe zu beteiligen, heißt es in einer Pressemitteilung der Grünen im ZOV.

„Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg. Er zeigt, dass sich Ausdauer und Beharrlichkeit lohnen – auch wenn ehrenamtlich Engagierte lange gegen festgefahrene Strukturen kämpfen müssen“, sagt der grüne ZOV-Fraktionsvorsitzende Dr. Udo Ornik. Besonders dankt er Dr. Christiane Schmahl, die das Verfahren geführt habe, sowie allen, die sich seit mehr als zehn Jahren für eine angemessene Vertretung der Opposition eingesetzt hätten.

Bereits 2007 hatten die Freien Wähler die damalige Praxis bei der Besetzung der Aufsichtsräte kritisiert. Die Grünen verfolgten dieses Anliegen in den folgenden Jahren weiter. Wiederholt hätten Verfahrenshürden und lange Wartezeiten bei den Gerichten eine Klärung erschwert.

Mit Urteil vom 4. August 2026 entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof, dass die Auswahl der Aufsichtsräte durch den ZOV-Vorstand im Jahr 2022 ungültig war. Die Mitglieder der Aufsichtsräte von OVAG, OVVG, ovag Netz und VGO hätten nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt werden müssen. CDU und SPD hätten ihre gemeinsame Liste daher nicht rechtmäßig allein mit ihrer Mehrheit durchsetzen können.

„Wer sich ehrenamtlich engagiert, braucht viel Durchhaltevermögen. Neben Beruf, Familie und politischem Engagement muss man sich oft über Jahre mit rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Dabei stehen ehrenamtlich Engagierten die professionellen Strukturen eines großen Konzerns gegenüber. Demokratische Mitwirkungsrechte dürfen aber nicht davon abhängen, wer am längsten durchhält“, betont Ornik.

Aus Sicht der Grünen müssen nun zeitnah die nächsten Schritte geklärt werden. Dazu zählen die rechtssichere Wiederholung der Wahlen sowie eine sorgfältige Prüfung möglicher Auswirkungen des Urteils auf bestehende Aufsichtsratsmandate und bereits getroffene Entscheidungen. Das Urteil bedeute nicht automatisch, dass sämtliche bisherigen Beschlüsse ungültig seien. Offene Risiken dürften jedoch nicht ignoriert werden.

Die Grünen erwarten, dass die Beteiligung der Opposition künftig tatsächlich gesichert wird. Sie kritisieren, dass OVAG-Vorstand Oswin Veith das Urteil weiterhin infrage stelle. Auch die jüngsten Absprachen zwischen CDU und FDP/Volt, durch die ein weiterer CDU-Kandidat in den Vorstand gekommen sei, ließen aus ihrer Sicht Zweifel aufkommen, ob die Kontrolle durch die Opposition tatsächlich gestärkt werden solle.

„Solche Vorgänge verstärken unsere Sorge, dass der Einfluss der Opposition weiter möglichst gering gehalten werden soll. Wir erwarten jetzt, dass die Verantwortlichen diese Zweifel durch ihr Handeln ausräumen“, erklärt Ornik. „Die OVAG-Gruppe übernimmt wichtige Aufgaben für die Menschen in unserer Region. Gerade deshalb braucht sie wirksame Kontrolle, Transparenz und unterschiedliche politische Perspektiven in ihren Aufsichtsgremien. Unser Erfolg vor Gericht muss sich nun auch in der Praxis widerspiegeln.“

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