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Gemeindeverwaltung reagiert auf Kritik der BürgerlisteRathaus stellt Sachverhalte zu LuKIFG-Mitteln und Haushaltsentwicklung klar

FELDATAL (ol). Die Gemeindeverwaltung Feldatal hat auf die Kritik der Bürgerliste zur Verwendung der LuKIFG-Mittel und zur Haushaltsentwicklung reagiert. In einer Stellungnahme stellt sie klar, dass die Fördermittel bereits Ende Mai angemeldet wurden, über ihre konkrete Verwendung jedoch noch nicht abschließend entschieden sei. Für 2026 rechnet die Gemeinde mit rund 85.300 Euro weniger Gewerbesteuereinnahmen als geplant. Bürgermeister Leopold Bach betont, dass die Verwaltung die finanzielle Entwicklung laufend überwache und bei Bedarf die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen einleiten werde.

Die Gemeindeverwaltung Feldatal hat auf die Berichterstattung über eine Stellungnahme der Bürgerliste zur Verwendung der LuKIFG-Mittel und zur aktuellen Haushaltsentwicklung reagiert. Insbesondere der Eindruck, die Fördermittel seien bereits weitgehend verbindlich verplant und die Verwaltung müsse angesichts der finanziellen Entwicklung erst zu rechtzeitigem Handeln aufgefordert werden, bedürfe einer sachlichen Einordnung, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeindeverwaltung Feldatal.

LuKIFG-Mittel wurden fristgerecht beim Land Hessen angemeldet

Die Gemeinde Feldatal habe die ihr zustehenden LuKIFG-Mittel bereits fristgerecht zum Meldetermin Ende Mai 2026 beim Land Hessen angemeldet. Damit habe sie insbesondere eine verlässliche Liquiditätsplanung des Landes sowie die Bereitstellung der ersten Mitteltranchen für die Gemeinde sicherstellen wollen.

Dabei müsse zwischen der Anmeldung der Mittel und ihrer späteren konkreten Verwendung unterschieden werden. Im Rahmen der Investitionsplanung habe die Gemeindeverwaltung mögliche Maßnahmen benannt, für die eine Finanzierung aus dem LuKIFG grundsätzlich infrage komme. Dabei handele es sich jedoch um Planungsüberlegungen und nicht um abschließende Festlegungen.

Auch die Darstellung, wonach bereits rund 64 Prozent der Mittel verplant seien, müsse deshalb differenziert betrachtet werden. Die fristgerechte Anmeldung bedeute nicht, dass die Gelder bereits endgültig einzelnen Investitionsmaßnahmen zugeordnet oder unwiderruflich gebunden seien.

Die konkrete Verwendung bleibe Gegenstand der weiteren kommunalen Haushalts- und Investitionsplanung sowie der Entscheidungen der zuständigen Gremien. Die Verwaltung habe somit die erforderlichen administrativen Schritte rechtzeitig unternommen, ohne die abschließende Entscheidung über die Verwendung der Fördermittel vorwegzunehmen.

Wirtschaftlicher Einsatz der Fördermittel hat oberste Priorität

Gerade für eine finanzschwache Kommune wie Feldatal sei es wichtig, zusätzliche Investitionsmittel möglichst wirtschaftlich und nachhaltig einzusetzen.

Dabei könne es sinnvoll sein, LuKIFG-Mittel für bereits vorgesehene und ohnehin notwendige Investitionen zu verwenden. Auf diese Weise ließen sich kommunale Eigenmittel schonen, zusätzliche Kreditaufnahmen vermeiden und finanzielle Handlungsspielräume erhalten.

Wenig zielführend wäre es nach Auffassung der Gemeindeverwaltung hingegen, ausschließlich neue Investitionsvorhaben anzustoßen, während bereits bestehende und notwendige Maßnahmen weiterhin vollständig aus eigenen Haushaltsmitteln finanziert werden müssten.

Die grundsätzliche Förderfähigkeit einer Maßnahme allein sei deshalb kein ausreichendes Kriterium für deren Umsetzung. Vielmehr müssten die tatsächliche Notwendigkeit, die finanziellen Auswirkungen und mögliche Folgekosten berücksichtigt werden.

Die Gemeinde wolle die zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben dort einsetzen, wo sie für die kommunale Infrastruktur und die finanzielle Leistungsfähigkeit den größtmöglichen Nutzen brächten.

Haushaltsentwicklung wird kontinuierlich überwacht

Auch die Aussagen der Bürgerliste zur aktuellen Haushaltsentwicklung und die damit verbundene Forderung nach rechtzeitigem Handeln bedürften nach Auffassung der Verwaltung einer Einordnung.

Im Haushaltsplan 2026 seien Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 600.000 Euro vorgesehen. Nach der aktuellen Prognose sei für das Haushaltsjahr jedoch nur mit Einnahmen von 514.693 Euro zu rechnen. Dies entspreche Mindereinnahmen von voraussichtlich 85.307 Euro beziehungsweise rund 14,2 Prozent gegenüber dem Haushaltsansatz.

Diese Entwicklung sei der Gemeindeverwaltung bekannt und werde im Rahmen des laufenden Haushaltsvollzugs aufmerksam verfolgt.

Allerdings sei nicht allein die Entwicklung einer einzelnen Einnahmeposition maßgeblich. Entscheidend sei vielmehr die finanzielle Gesamtsituation der Gemeinde unter Berücksichtigung sämtlicher Erträge, Aufwendungen und der weiteren Haushaltsentwicklung.

Die Verwaltung habe die finanzielle Situation Feldatals im Blick. Erforderliche haushaltswirtschaftliche Maßnahmen würden vorbereitet und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt, sobald dies aufgrund der tatsächlichen Entwicklung und der rechtlichen Vorgaben notwendig werde.

Zuständigkeiten für haushaltswirtschaftliche Maßnahmen sind gesetzlich geregelt

Die Forderung nach einer möglichen Haushaltssperre sei angesichts der angespannten finanziellen Situation grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings seien die Zuständigkeiten für entsprechende Entscheidungen gesetzlich geregelt.

Nach § 107 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) liege die Entscheidung über eine haushaltswirtschaftliche Sperre beim Gemeindevorstand.

Die laufende Überwachung und fachliche Bewertung der Haushaltsentwicklung sowie die Vorbereitung entsprechender Entscheidungen erfolgten durch die Gemeindeverwaltung unter Leitung des Bürgermeisters.

Selbstverständlich stehe es allen politischen Gruppierungen frei, die Haushaltsentwicklung kritisch zu begleiten, Fragen zu stellen und Anregungen zu formulieren.

Die Entscheidung über eine Haushaltssperre obliege jedoch nicht einzelnen Fraktionen oder politischen Gruppierungen, sondern dem gesetzlich zuständigen Gemeindevorstand, betont die Verwaltung. Sie werde ihrer Verantwortung auch weiterhin nachkommen und bei entsprechendem Handlungsbedarf die notwendigen Schritte veranlassen.

Verantwortungsvoller Umgang mit den kommunalen Finanzen

Die finanzielle Situation der Gemeinde Feldatal sei seit Jahren angespannt. Wie viele kleinere ländliche Kommunen stehe auch Feldatal vor der Herausforderung, steigende Ausgaben und gesetzlich übertragene Aufgaben mit begrenzten finanziellen Mitteln bewältigen zu müssen.

Die Gemeinde habe in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, um ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zu erhalten. Dazu hätten auch schwierige und für die Bürger belastende Entscheidungen gehört.

Umso wichtiger sei es, sowohl bei der Verwendung zusätzlicher Fördermittel als auch beim laufenden Haushaltsvollzug verantwortungsvoll, vorausschauend und wirtschaftlich zu handeln.

Bürgermeister Leopold Bach erklärt dazu: „Die Gemeinde Feldatal hat die LuKIFG-Mittel fristgerecht beim Land Hessen angemeldet und damit die notwendigen Schritte für eine planbare Bereitstellung der Gelder unternommen. Eine abschließende Entscheidung über die konkrete Verwendung ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Unser Ziel ist es, die Mittel so einzusetzen, dass sie unserer Gemeinde langfristig den größtmöglichen Nutzen bringen und gleichzeitig unseren Haushalt entlasten.“

Mit Blick auf die Haushaltsentwicklung ergänzt Bach: „Selbstverständlich haben wir die finanzielle Situation unserer Gemeinde im Blick. Die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen ist uns bekannt und wird laufend bewertet. Ob und wann weitere haushaltswirtschaftliche Maßnahmen notwendig sind, entscheidet sich anhand der tatsächlichen Haushaltsentwicklung und der gesetzlichen Vorgaben. Die Zuständigkeiten hierfür sind klar geregelt. Es bedarf keiner politischen Aufforderung, damit die Verwaltung ihren gesetzlichen Aufgaben nachkommt. Wir werden handeln, wenn es erforderlich ist.“

Sachliche Zusammenarbeit im Interesse der Gemeinde

Abschließend betont die Gemeindeverwaltung, dass sie eine konstruktive Diskussion über die Verwendung öffentlicher Mittel und die finanzielle Entwicklung der Gemeinde ausdrücklich begrüße.

Voraussetzung dafür sei allerdings, dass die tatsächlichen Sachverhalte, Entscheidungsstände und gesetzlichen Zuständigkeiten zutreffend dargestellt würden.

„Gerade in finanziell schwierigen Zeiten brauchen wir eine sachliche und verantwortungsvolle Zusammenarbeit aller kommunalpolitisch Beteiligten. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde Feldatal langfristig zu sichern und notwendige Investitionen zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger umzusetzen“, so Bürgermeister Bach abschließend.

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