
Verbraucher müssen beim Wechsel auf moderne Stromzähler nicht selbst aktiv werdenovag Netz warnt vor unerwünschten Angeboten zum Zählertausch
REGION (ol). Die ovag Netz GmbH informiert darüber, dass Verbraucher im eigenen Netzgebiet nicht selbst tätig werden müssen, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Austausch alter Stromzähler ansteht. Aktuell versenden jedoch auch externe Messstellenbetreiber Angebote für den Einbau intelligenter Messsysteme. Die ovag Netz weist darauf hin, dass diese Unternehmen nicht in ihrem Auftrag handeln und ein Wechsel des Messstellenbetreibers häufig nicht notwendig ist.
Die ovag Netz GmbH ist im Netzgebiet der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber. Das bedeutet unter anderem, dass die ovag Netz GmbH für den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Messstellen verantwortlich ist. Das heißt, sie setzt auch die gesetzlichen Vorgaben zum Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) schrittweise um. Eine Einbaupflicht für ein solches System besteht nur bei einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh Strom sowie bei Stromerzeugern mit über 7 kW installierter Leistung oder bei einer Vereinbarung nach § 14a EnWG. Soweit kein Pflichteinbau für ein intelligentes Messsystems besteht, werden bei allen Stromverbrauchern nach und nach die alten Stromzähler bis 2032 durch moderne Messeinrichtungen ersetzt – ohne, dass sie dazu selbst tätig werden müssen. Das ist gesetzlich so vorgegeben, berichtet die ovag in einer Pressemitteilung.
Derzeit erhalten einige Kunden im Versorgungsgebiet Schreiben dritter Messstellenbetreiber mit Angeboten zum Einbau solcher intelligenter Messsysteme. Diese Messstellenbetreiber dürfen ihre Leistungen, wie den Einbau intelligenter Messsysteme, bundesweit anbieten. Die ovag Netz GmbH weist darauf hin, dass diese Unternehmen eigenständig und nicht im Auftrag der ovag Netz GmbH handeln und dass ein Wechsel oft nicht zwingend notwendig ist.
Tatsächlich besteht in der Regel kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Sofern ein Anschluss von den gesetzlichen Einbaupflichten betroffen ist, informiert die ovag Netz GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber im Rahmen ihrer Rollout-Planung den Verbraucher rechtzeitig über den bevorstehenden Einbau eines intelligenten Messsystems – der dann kostenlos vorgenommen wird.
Für den Messstellenbetrieb gelten die gesetzlichen Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die Entgelte richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben. Sofern der Einbau eines intelligenten Messsystems aufgrund der gesetzlichen Einbaupflicht erfolgt, entstehen keine gesonderten Kosten für den Zählerwechsel selbst.
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