
Opfer werden per Brief aufgefordert, PV-Anlagen neu anzumelden und eine Gebühr zu zahlenBundesnetzagentur warnt vor Betrugsversuchen
VOGELSBERGKREIS (ol). Die Bundesnetzagentur und das Marktstammdatenregister warnen aktuell vor betrügerischen Schreiben an Betreiber von Photovoltaikanlagen. In den Briefen werden Empfänger aufgefordert, ihre Anlage erneut anzumelden und Geld auf ein angebliches Konto der Bundesnetzagentur zu überweisen. Die Schreiben enthalten mehrere Hinweise auf einen Betrugsversuch. Betroffene sollten keine Zahlungen leisten und keine persönlichen Daten weitergeben.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Marktstammdatenregister (MaStR) warnen auf ihren Webseiten aktuell vor Betrugsversuchen, berichtet die OVAG in einer Pressemitteilung. Per Brief werden die Opfer auf eine vermeintlich falsche Anmeldung ihrer PV-Anlage im Marktstammdatenregister hingewiesen und bei Androhung von Sanktionen aufgefordert, ihre Anlage an einer gefälschten E-Mail-Adresse erneut anzumelden und eine Gebühr zu zahlen. Auf keinen Fall sollten laut BNetzA Daten übermittelt oder Überweisungen getätigt werden.
Laut BNetzA werden die Adressaten der Briefe beschuldigt, eine Photovoltaikanlage nicht ordnungsgemäß im Marktstammdatenregister registriert zu haben. Die vermeintlichen Rechtsfolgen seien, so heiße es in dem Schreiben weiter, die Eröffnung eines Verfahrens sowie die Zahlung einer „Sanktion“ auf ein Konto der Bundesnetzagentur. Am Ende des Schreibens werde der Adressat aufgefordert, umgehend die Registrierung der Anlage sowie eine EEG-Jahresmeldung an eine (gefälschte) E-Mail-Adresse vorzunehmen.
Es gibt mehrere Hinweise, anhand derer die betrügerischen Schreiben identifiziert werden können:
Die Absenderadresse im Adressfeld stimme nicht mit einer realen Adresse der Bundesnetzagentur überein. Absender soll die nicht existierende Außenstelle Sömmerda sein.
Gleiches gelte für die genannten Telefonnummern: Bereits die Vorwahl für Bonn werde mit 0229 und 0223 falsch angegeben. Der Betreff laute in den bekannten Fällen: „Hinweis auf Pflichtverstöße nach EEG und MaStRV Zahlung einer EEG-Sanktionszahlung“.
Gefordert werde eine Zahlung in Höhe von 41,60 Euro auf ein vermeintliches Konto der Bundesnetzagentur. Es werde behauptet, dass bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen eine „volle Sanktion von 208,00 Euro“ fällig wird und „weitere rechtliche Schritte eingeleitet“ werden.
Die angegebene Mailadresse, unter der die Bundesnetzagentur kontaktiert werden soll, laute bnetza@mail.de. Eine solche Mailadresse existiert bei der Bundesnetzagentur nicht.
Das Schreiben sei nicht unterzeichnet.
Die BNetzA empfiehlt, Personen, die solche Schreiben erhalten haben, die Polizei zu informieren und gegebenenfalls Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Die Aufforderung, Geld zu überweisen oder eine Mail an die gefälschte Adresse zu senden, sollte unbedingt ignoriert werden, persönliche Daten wie beispielsweise die IBAN sollten keinesfalls geteilt werden.
Die ovag Netz GmbH schließt sich diesen Empfehlungen an. Es kann zudem sinnvoll sein, das eigene Umfeld zu sensibilisieren. Weitere Informationen gibt es auf:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Meldungen/260512_gefaelschteBriefe.html sowie im MaStR: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRl.
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