
Fachanwältin Brigitte Merle gibt Einblicke in Vermögensaufteilung und rechtliche GestaltungsmöglichkeitenZugewinnausgleich bei Trennung: Vortrag informiert über aktuelle Regelungen
LAUTERBACH (ol). Ein Vortrag am 5. Mai in Lauterbach informiert über die aktuellen Regelungen zum Zugewinnausgleich bei Trennung und Scheidung. Referentin Brigitte Merle erläutert, wie Vermögen und Schulden rechtlich aufgeteilt werden. Dabei werden auch praktische Fragen rund um Immobilien und finanzielle Vereinbarungen behandelt. Ziel ist es, Konflikte zu vermeiden und frühzeitig faire Lösungen zu finden.
Endet der Bund fürs Leben vorzeitig, ergibt sich die Frage, wie die in der Ehezeit erworbenen Vermögenswerte wie beispielsweise ein Haus, weiteres Vermögen oder Versicherungen sowie Schulden aufgeteilt werden. Hat einer der Ehepartner in der Ehezeit ein höheres Vermögen als der andere erwirtschaftet, dann ist die Differenz auszugleichen, wenn es gefordert wird. Auch Vermögen oder Schulden vor der Ehe sowie Schenkungen und Erbschaften während der Ehe sind zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber bezeichnet dies als „Zugewinnausgleich“, heißt es in der Pressemitteilung des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV).
Da es hierbei um die finanzielle Zukunft der Beteiligten geht, spielt die Aufteilung der Werte eine große Rolle. Was in der Theorie einfach und verständlich erscheint, kann in der Praxis sehr viel Konfliktstoff hervorrufen und teuer werden. Wenn Sicherheit besteht, dass die Trennung endgültig ist, sollten daher rechtzeitig sinnvolle und faire Lösungen angestrebt werden, um einen Rosenkrieg und unnötige Kosten zu vermeiden.
Von Bedeutung sind bei der Werteaufteilung insbesondere folgende Fragen: Wie wird der Zugewinn berechnet? Kann eine Regelung schon vor der Scheidung erfolgen? Ist ein gegenseitiger Verzicht auf den Ausgleich möglich? Gibt es einen Zugewinnausgleich bei Gütertrennung?
Wichtige Kriterien bei einer Immobilie sind beispielsweise: Wer ist Eigentümer? Gibt es einen gemeinsamen Kredit? Will einer der Eheleute das Haus behalten? Wie kann ein Ausstieg aus dem Kreditvertrag erfolgen? Wie und durch wen wird die Wertermittlung vorgenommen? Häufig ist hierfür ein Gutachten erforderlich.
Über diese Aspekte informiert Brigitte Merle, Mediatorin und Fachanwältin für Familienrecht, und zeigt auf, worauf zu achten ist, um praktikable Lösungen zu finden.
Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 5. Mai, um 19.30 Uhr in der Volkshochschule Lauterbach, Obergasse 44 (Gebäude Alter Esel) in Lauterbach statt. Der Eintritt ist kostenfrei.
Weitere Informationen sind telefonisch unter 0173/8209013 (Norbert Bonacker), per E-Mail an Lauterbach@isuv.desowie im Internet unter http://www.isuv.de und info@isuv.de erhältlich.
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