Gesellschaft0

Staatsgerichtshof erklärt Änderung des Kommunalwahlrechts für verfassungswidrigFreie Wähler sehen Wahlrechtsänderung von CDU und SPD gescheitert

VOGELSBERG (ol). Die Freien Wähler Vogelsberg bewerten das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs zum Kommunalwahlrecht als klare Absage an parteipolitische Eingriffe in die Sitzverteilung. Die geplante Umstellung auf das d’Hondt-Verfahren hätte aus ihrer Sicht größere Parteien begünstigt und kleinere benachteiligt. Das Urteil stärke die Gleichwertigkeit jeder Stimme und die demokratische Chancengleichheit. Zugleich rufen die Freien Wähler zur Teilnahme an den kommenden Kommunalwahlen auf.

Im hessischen Landtag hat die Regierungskoalition aus Union und Sozialdemokraten im vergangenen Jahr das hessische Kommunalwahlrecht verändert. Das Verteilverfahren, das Wählerstimmen in Sitze im Parlament umrechnet, sollte zukünftig größere Parteien bevorteilen und kleinere Parteien schwächen. Mit diesem Wechsel vom Auszählverfahren „Hare-Niemeyer“ zum Auszählverfahren „d’Hondt“ werden die großen Parteien – meist CDU und SPD – bei der Sitzzuteilung bevorteilt.

Vor dem Staatsgerichtshof hatte die Landtagsfraktion der FDP gegen die Reform des hessischen Kommunalwahlgesetzes geklagt und recht bekommen. Jede Stimme müsse gleich viel wert sein. Die Aussage, die für jeden eigentlich klar ist, war es wohl nicht für CDU und SPD, heißt es in der Pressemitteilung der Freien Wähler Vogelsberg.

„Wäre die von CDU und SPD angestrebte Wahlrechtsänderung bei der Wahl 2021 angewandt worden“, macht Lars Wicke, Chef der Freien Wähler im Vogelsbergkreis, deutlich, „hätten die Freien Wähler und die Klimaliste einen Sitz weniger bekommen. CDU und SPD hingegen jeweils einen Sitz mehr – dies nur, weil man eine andere Methode bei der Berechnung der Sitze angewandt hätte.“ Klingt komisch, ist aber so.

Die SPD hier um Patrick Krug und Matthias Weitzel hätte sich darüber sicher genauso gefreut wie die CDU mit Landrat Jens Mischak und Stephan Paule. Dann mache das Regieren noch mehr Spaß.

Der Hintergrund der angestrebten Änderung bei dem Auszählverfahren, so könne man vermuten, sei: Man wollte verhindern, dass zukünftig in Kommunalparlamenten viele Listen mit nur einer Person einziehen. Die heimischen Landtagsabgeordneten Jennifer Gießler (CDU, Lauterbach) und Maximilian Ziegler (SPD, Grebenhain), die der Regierungskoalition in Wiesbaden angehören, haben die Wahlrechtsverschlechterung wohl mitgetragen – denn sie hätte auch im eigenen Landkreis einen massiven Vorteil gebracht, gerade für die schwächelnde SPD, heißt es weiter.

Der Staatsgerichtshof hat nun klare Kante gezeigt. Auch wenn CDU und SPD in Bund, Land und Kreis regieren – so gehe es nicht. Die Entscheidung, so die Freien Wähler, sei noch rechtzeitig vor den Kommunalwahlen gekommen und zeige: Das demokratische System in unserem Land funktioniert. Jetzt liege es an den Wählern, auch von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren