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Bei Kirtorf - Feuerwehr wechselte platten ReifenFrau muss Feuerwehreinsatz nicht zahlen

KIRTORF (ol). Fast 800 Euro sollte eine Autofahrerin an die Stadt Kirtorf zahlen, weil sie von der Freiwilligen Feuerwehr Kirtorf bei einer Reifenpanne Hilfe bekam. Nun hat das Verwaltungsgericht in Gießen entschieden, dass sie diese Summe nicht zahlen muss, wie das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung mitteilt.

Doch was war eigentlich passiert? Am 14. Dezember vergangenen Jahres wurde die Freiwillige Feuerwehr Kirtorf zu einem angeblich umgestürzten Baum auf der Fahrbahn alarmiert. Daraufhin rückten insgesamt sechs Einsatzfahrzeuge und 17 Feuerwehrkräfte aus. Ein umgestürzter Baum konnte beim Abfahren der Strecke allerdings nicht gefunden werden.

Stattdessen trafen die Feuerwehrleute aber auf die Antragstellerin, die auf der Strecke zuvor eine Reifenpanne hatte. Ihr Auto war am Straßenrand abgestellt und sie wartete dort auf den bereits verständigten ADAC. Die Feuerwehrkräfte boten der Antragstellerin ihre Hilfe beim Reifenwechsel an und wechselten den platten Reifen, bevor der ADAC eintraf, wie es in der Pressemitteilung heißt.

Mit Bescheid vom 3. Januar 2023 machte die Antragsgegnerin, in dem Fall die Stadt Kirtorf, hierfür Kosten in Höhe von 784,20 Euro geltend. Insgesamt seien Kosten in Höhe von über 1.000 Euro entstanden. Aus Billigkeitsgesichtspunkten werde diese Summe um 25 Prozent reduziert. Die Frau wandte sich mit einem Eilantrag dagegen – mit Erfolg.

Nach Einschätzung des Gerichts sei der streitgegenständliche Bescheid evident rechtswidrig. Der Bescheid sei bereits nicht ausreichend begründet, weil weder die Antragstellerin noch das Gericht diesem entnehmen könne, auf welche Rechtsgrundlage die Forderung gestützt werde.

Ein pauschaler Verweis auf die gesamte Feuerwehrgebührensatzung das Antragsgegnerin reiche nicht aus. Darüber hinaus fehle es aber auch an einer tauglichen Rechtsgrundlage. Insbesondere sei durch das Fahrzeug der Antragstellerin keine unaufschiebbare Gefahrenlage entstanden, die ein Eingreifen der Feuerwehr erforderlich gemacht hätte.

Zudem habe die Antragstellerin auch zurecht von einer unentgeltlichen Hilfeleistung ausgehen dürfen, da sie die Feuerwehr weder selbst angefordert habe, noch von der Feuerwehr vor Ort auf eine Gebührenpflicht hingewiesen worden sei.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

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