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Tag des europäischen NotrufsMehr Bagatell-Einsätze für Vogelsberger Rettungskräfte

VOGELSBERG (akr). Seit über 30 Jahren erreichen Menschen europaweit in Notsituationen unter der einheitlichen Notrufnummer 112 Hilfe. Doch immer öfter werden die drei Ziffern auch gewählt, wenn gar keine Notlage vorliegt. Zum Tag des Europäischen Notrufs an diesem Samstag hat sich OL die Situation im Vogelsbergkreis mal genauer angeschaut.

„Notruf, Feuerwehr und Rettungsdienst, wo ist ihr Notfallort?“ – das ist die erste und auch die wichtigste Frage, die der Einsatzbearbeiter stellt, wenn er in der Zentralen Leitstelle des Vogelsbergkreises einen Notruf annimmt. Die Frage nach dem Notfallort ist dabei aus einem ganz bestimmten Grund essenziell: „Sollte die Verbindung abreißen, kann auf jeden Fall ein Fahrzeug zur Erkundung geschickt werden“, erklärt die Vogelsberger Pressestelle.

Bei der zweiten Frage geht es um die Rückrufnummer und den Namen des Anrufers. Das ist wichtig, um bei möglichen Rückfragen zurückrufen zu können. Sind diese Punkte geklärt, wird gefragt, was passiert ist. „Diese Frage ist wichtig, um zu erkennen, ob es sich um einen rettungsdienstlichen oder feuerwehrtechnischen Einsatz handelt.“ Von dieser Entscheidung leiten sich dann weitere detailliertere Fragen ab.

Je nach Situation bekommt der Hilfesuchende dann auch Anweisungen, zu Erster Hilfe oder Verhalten im Brandfall. In manchen Fällen wird der Hilfesuchende bis zum Eintreffen der Rettungskräfte am Telefon begleitet, beispielsweise bei Androhung von Suizid. Die Rettungskräfte werden zum Teil noch während der Notrufabfrage alarmiert, fehlende Informationen werden dann per Funk oder Telefon an die Einsatzkräfte weitergeleitet, schließlich muss es im Ernstfall schnell gehen.

Im Regelfall, wenn der Anrufer gut mitarbeitet, dauert die Notrufabfrage zwischen 1,5 bis 2,5 Minuten. „Hier ist wichtig, dass der Hilfesuchende nur die Fragen beantwortet, die er gestellt bekommt und keine Ausschweifungen macht.“

25.000 Notrufe im Jahr 2022

25.000 Notrufe gingen im vergangenen Jahr bei der Zentralen Leitstelle ein, wovon 19.547 zu Einsätzen führten. Nicht immer sind es Anrufe, die tatsächlich auch etwas mit einem echten Notfall zu tun haben, sondern einfach ein Fall für den Hausarzt wären. Sogenannte Bagatell-Einsätze kommen immer häufiger vor – auch im Vogelsbergkreis. „Ohne Zweifel hat die Anzahl dieser Einsätze stark zugenommen – wenn wahrscheinlich auch nicht so stark, wie das ‚gefühlt‘ der Fall ist“, heißt es aus dem Kreishaus.

Mit Blaulicht und Sirene zum Muskelkater

Die Gründe hierfür sind laut Pressestelle vielfältig: Fehlende haus- und fachärztliche, aber auch familiäre und soziale Versorgung vor Ort, wachsende Unselbständigkeit und fehlende Gesundheitskompetenz, eine „Vollkasko-Mentalität“ in Hinblick auf die Ansprüche gegenüber Staat und Gesellschaft, aber auch Mythen darüber, wann man auf jeden Fall den Notruf wählen müsse. Auch seien der Wegfall, beziehungsweise die Einsparungen beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD), also der 24/7-Vertretung der niedergelassenen Hausärzte, ein riesiges Problem, das am Ende beim Rettungsdienst landet.

Menschen, die lieber den Notruf wählen, weil sie beispielsweise beim Hausarzt zu lange warten müssten, vergeuden mutwillig wertvolle Ressourcen, erklärt die Pressestelle. Angefangen von der Zentralen Leitstelle, die den Notruf annimmt, über den Rettungswagen und seine Besatzung, bis hin zum Krankenhaus, wenn es tatsächlich zu einem Transport kommt.

„All diese Ressourcen stehen in diesem Moment nicht mehr oder nur noch eingeschränkt für die Versorgung eines Schwerstverletzten oder lebensbedrohlich Erkrankten zur Verfügung – und bei diesem Patienten könnte es sich um ein kleines Kind oder einen eigenen Verwandten handeln.“ Dass jemanden, der wirklich Hilfe braucht, aufgrund eines unnötigen Notrufs nicht rechtzeitig geholfen werden könnte, ist im Vogelsberg aber zum Glück noch nicht vorgekommen, sagt der Kreis.

Darüber hinaus seien Rettungsdienst und Krankenhaus auch gar nicht die geeigneten Institutionen, um den Hausarzt zu ersetzen. „Eine chronisch bestehende Erkrankung wird am besten vom eigenen Hausarzt versorgt, sie kann nicht mal so eben durchgecheckt werden. Notaufnahmen von Krankenhäusern machen auch keinen „Check up“ und ohne Termin oder Notfallindikation auch kein CT oder MRT.“

Auch ist es laut Kreis nicht unbedingt richtig, dass man als Patient des Rettungsdienstes in der Klinik schneller behandelt wird als ein Selbsteinweiser. Kliniken behandeln immer nach der individuellen Dringlichkeit. Zusammenfassend könne man das Verhalten, den Notruf zu wählen, weil man nicht bis zum Termin beim niedergelassenen Arzt warten möchte, als „sehr egoistisch, aber meistens auch Zeitverschwendung für sich selbst“ bezeichnen.

Muss immer ein Retter geschickt werden?

Doch ist man als Leitstelle dazu verpflichtet, immer einen Retter zu schicken? „Es kommt auf die Situation an. Wenn der Einsatzbearbeiter feststellt, dass der Hilfesuchende zum Beispiel nur wegen einer Erkältung anruft, wird er an den Hausarzt oder den ÄBD verwiesen“, erklärt die Pressestelle. Sollte aber eine Unsicherheit bestehen, sprich, dass die Situation für den Hilfesuchenden kritisch werden könnte, fahren Helfer raus.

Ähnlich wird auch verfahren, wenn es sich um einen Anruf für die Feuerwehr handelt. „Ist keine Gefährdung zu erkennen, beispielsweise wenn ein Baum auf einem Privatgrundstück umgefallen ist, keine Schäden verursacht hat und auch niemand verletzt wurde, wird keine Feuerwehr alarmiert.“ Anders sieht das aus, wenn der Baum eine Gefährdung darstellt. Dann wird die Feuerwehr alarmiert.

In welchen Fällen sollte man auf jeden Fall den Notruf wählen?

Auf jeden Fall Gründe, die 112 zu wählen, sind laut Pressestelle jetzt neu aufgetretene und sehr starke Beschwerden, zum Beispiel:

  • neu aufgetretener Brustschmerz (egal ob links, rechts oder in der Mitte), vor allem wenn sich dieser nicht beim Ein- und Ausatmen ändert und sich nicht durch einen Druck von außen auslösen lässt
  • ausgeprägte Atemnot, vor allem in Ruhe
  • stärkste (!) Kopfschmerzen, die man so noch nie hatte
  • akut aufgetretene Sehstörungen bis hin zur Blindheit
  • neu aufgetretene Lähmungen, verwaschene Sprache, hängender Mundwinkel
  • zunehmende Schwellungen an, um und im Mund und Hals, z.B. nach einem Insektenstich oder einer Gewalteinwirkung
  • Bewusstlosigkeit
  • Krampfanfälle / epileptische Anfälle, außer man weiß, dass dieses Leiden schon bekannt und in Behandlung ist (und der Anfall so wie sonst ist)
  • Blaue Lippen oder Gesichtsfarbe
  • Plötzlich aufgetretener starker Schwindel ohne erkennbaren Auslöser
  • Stärkster, plötzlich aufgetretener Schmerz zwischen den Schulterblättern oder im Hals
  • Stärkste Bauchschmerzen, die man so noch nie hatte
  • Erbrechen oder Aushusten großer Mengen Blut (nicht blutiger Schleim, sondern wirklich Blut)
  • Verletzungen mit starken, spritzenden oder pulsierenden, Blutungen z.B. Amputationen
  • Verkehrsunfälle mit hoher Aufprallgeschwindigkeit (über 30 km/h), selbst wenn auf den ersten Blick niemand verletzt scheint
  • Stürze aus großer Höhe (über 3 Meter), selbst wenn im ersten Moment keine Verletzung zu erkennen ist
  • Stürze oder andere Gewalteinwirkungen auf bzw. gegen den Kopf mit anschließender Bewusstlosigkeit, selbst wenn das Opfer jetzt wieder wach ist
  • Schuss- und Stichverletzungen
  • Beginnende Geburten mit Wehenabständen von wenigen Minuten und/oder wenn die Gebärende den Drang zum Pressen verspürt

Generell kann man noch sagen, dass mehrere Symptome gleichzeitig, zum Beispiel Atemnot und Brustschmerz oder massive Bauchschmerzen und Kreislaufprobleme, möglicherweise mit Kaltschweißigkeit, auch ein Fall für den Notruf sind.

Auch sind Infektionen (zum Beispiel Lungen- oder Harnwegsentzündungen) und/oder hohes Fieber, bei denen nun massive Kreislaufprobleme, Atemnot oder Bewusstseinsminderung hinzukommen, zu nennen – diese Konstellation kann auf das Vorliegen einer lebensgefährlichen Sepsis („Blutvergiftung“) hinweisen. Den roten Strich zum Herzen aus dem Volksglauben hingegen gibt es nicht.

In welchen Fällen sollte man auf keinen Fall den Notruf wählen?

Auch darauf hat die Pressestelle eine Antwort: Kein Grund für einen Notruf sind Beschwerden, die schon seit vielen Tagen, mehreren Wochen oder gar Monaten bestehen, außer sie sind jetzt erheblich stärker als sonst oder es sind beunruhigende, neue Symptome hinzugekommen. Auch kein Grund für einen Notruf sind Bagatellverletzungen, wie kleinere Schnittwunden, kleinere Bissverletzungen, Insektenstiche und ähnliches.

Ebenfalls sind Rückenschmerzen, die nicht sehr plötzlich und sehr stark aufgetreten sind, ohne Lähmungen und ohne Fieber kein Grund für die 112. Der Rettungsdienst und der Notarzt werden niemals ein Rezept ausstellen oder „einfach eine Spritze geben“ – und können auch nicht „krankschreiben“. Im Gegensatz zu einem verbreiteten Irrglauben gibt es auch keine Berufsgenossenschaft, die bei einem Arbeits-, Schul- oder Kindergartenunfall auf einen Transport durch den Rettungsdienst besteht. Alles, was man privat mit dem eigenen Pkw transportieren würde, zum Beispiel bei einem Sport- oder Haushaltsunfall, darf und kann man auch im beruflichen Umfeld so fahren.

Es gibt auch durchaus zahlreiche Erkrankungen und Verletzungen, die in jedem Fall in einem Krankenhaus vorgestellt werden müssen, bei denen aber nicht höchste Eile geboten ist. Hier kann man also durchaus prüfen, ob der Patient das Krankenhaus nicht mit dem privaten Pkw, mit dem Nachbarn, einem Verwandten oder einem Taxi erreichen kann. Ein Beispiel wären hier Verletzungen durch Tierbisse, zum Beispiel von Katzen. Diese sollten dringend immer einem Chirurgen (Klinik oder Praxis) zeitnah vorgestellt werden. Es ist aber keine Frage von ein paar Minuten oder ein, zwei Stunden mehr oder weniger.

Auch „kleinere Knochenbrüche“ müssen natürlich in einer Klinik behandelt werden. Zwingende Gründe für den Notruf beziehungsweise Rettungsdiensttransport sind hier aber nur stärkste Schmerzen, Gefühlsstörungen oder natürlich offene Brüche (bei denen also Knochen zu sehen ist).

In welchen Fällen sollte man lieber einmal mehr den Notruf wählen, als zu wenig?

Es gibt gute Gründe, bei kleinen Kindern als Patienten eher großzügig den Notruf zu wählen: Zum einen können Säuglinge und Kleinkinder ihren Zustand noch nicht mitteilen und sind deshalb viel schwieriger einzuschätzen. Zum anderen können Kinder viel schneller „kippen“, das heißt schwere Erkrankungen können lange unbemerkt bleiben und dann sehr rasch fatal verlaufen. Ein bekanntes Beispiel hierfür sind schwere Infektionen mit hohem Fieber und Trinkschwäche. Hier kommt hinzu, dass jungen Patienten eben auch nur in einer Kinderklinik versorgt werden können und somit immer Fahrtstrecken aus dem Vogelsbergkreis heraus anstehen.

Besondere Krankheitsbilder bei Kindern, die immer einer frühzeitigen Vorstellung in einer Kinderklinik bedürfen, sind das Verschlucken von Knopfbatterien oder von Medikamenten für Erwachsene. Hier kann man auch keinesfalls bis zum nächsten Tag warten. Im Zweifelsfall hilft hier auch die Giftnotrufzentrale in Mainz weiter unter 06131-232466.

Auch schwangere Frauen sind natürlich eine Patientengruppe, für die lieber einmal zu viel als zu wenig der Notruf gewählt werden sollte. Denn während man den Zustand der Schwangeren vielleicht noch ganz gut einschätzen kann, gilt dies für das ungeborene Kind natürlich nicht. Das heißt aber ausdrücklich nicht, dass jedes Unwohlsein einer Schwangeren einen Anruf bei der 112 zur Folge haben sollte.

Ein Unfallbild, das immer mit dem Rettungsdienst in der Klinik vorgestellt werden sollte, ist ein Stromschlag aus einer Starkstromleitung oder einem entsprechenden Gerät. Im Gegensatz dazu sind Unfälle mit dem üblichen 230-Volt-Haushaltsstrom in der Regel absolut harmlos.

Auch Zustände, die mit einer Bewusstlosigkeit einhergegangen sind, sind immer ein deutlicher Warnhinweis auf ein ernstes Problem. So sollte auch für eine wieder wache oder wach werdende Person immer ein Notruf abgesetzt werden. Umso mehr gilt das für eine noch anhaltende Bewusstlosigkeit, denn man kann nie wissen, wie lange diese noch dauert und sie ist schon für sich genommen ein lebensbedrohlicher Zustand.

Während die Zahl an Bagatell-Einsätzen im Vogelsbergkreis zugenommen hat, sind sogenannte Notrufmissbräuche zum Glück kein Thema. Zumindest nach den kreiseigenen Zahlen nicht. „In den letzten fünf Jahren hat die Zentrale Leitstelle insgesamt fünf Notrufmissbräuche zur Anzeige gebracht. Da in der Regel die Polizei vor Ort erst einen Notrufmissbrauch feststellt und zuständigkeitshalber selbst ein Strafverfahren einleitet, bekommen wir darüber nicht immer eine Rückmeldung“, so die Pressestelle.

Zur Erklärung: Ein Notrufmissbrauch ist ein nicht vorhandener Notfall, bei dem Einsatzkräfte alarmiert werden und die Einsatzstelle anfahren, jedoch keine Notfallsituation vorfinden. Beispiel: Es wird ein Hausbrand gemeldet, in Wirklichkeit brennt es aber gar nicht – ein Szenario, dass genauso vergangenes Jahr im Vogelsbergkreis zwei Mal vorkam.

Wenn es den Notfall gar nicht gibt

Ein Anrufer meldete den Brand eines Mehrfamilienhauses, im Gebäude würden sich noch Personen befinden. Alarmiert wurden daher Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei nach dem Einsatzstichwort F2Y – sprich Gebäudebrand mit Menschenleben in Gefahr. Die Rettungskräfte konnten vor Ort aber kein Feuer feststellen. Die Polizei nahm dann die Ermittlungen wegen Notrufmissbrauchs auf. Ein halbes Jahr später wurde erneut unter derselben Adresse ein Feuer gemeldet, doch auch diesen Brand gab es nicht.

Für den Anrufer kann dieses Verhalten erhebliche Folgen haben, da es sich beim Missbrauch von Notrufeinrichtungen gemäß § 145 StGB um eine Straftat handelt. „Dies gilt natürlich nicht beim versehentlichen Absetzen eines fehlerhaften Notrufs. In der Regel handelt es sich oft um Unwissenheit und der/die Anrufer/in schätzt die Situation zu Hause falsch ein.“

Natürlich kann es auch mal vorkommen, dass man aus Versehen einen Notruf getätigt hat. Dann soll man einfach sagen, dass man sich verwählt hat. „Der Anrufer wird dann im Regelfall nochmal gefragt, ob wirklich kein Notfall vorliegt und beendet dann das Gespräch“, so der Kreis.

Ein Gedanke zu “Mehr Bagatell-Einsätze für Vogelsberger Rettungskräfte

  1. Alles nur billige Ausreden, wenn angeblich kein Notfall vorliegt muss der Hotline Mitarbeiter auch keinen Einsatz starten. Die haben einfach kein Lust und das lassen sie die Menschen spüren die auf die angewiesen sind.Ich persönlich habe auch skandalöses erlebt mit 2 Sanitär Innen in Alsfeld. Die absolut unprofessionell und unmenschlich waren in einem Notfall.

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