
Tag des europäischen NotrufsMehr Bagatell-Einsätze für Vogelsberger Rettungskräfte
VOGELSBERG (akr). Seit über 30 Jahren erreichen Menschen europaweit in Notsituationen unter der einheitlichen Notrufnummer 112 Hilfe. Doch immer öfter werden die drei Ziffern auch gewählt, wenn gar keine Notlage vorliegt. Zum Tag des Europäischen Notrufs an diesem Samstag hat sich OL die Situation im Vogelsbergkreis mal genauer angeschaut.
„Notruf, Feuerwehr und Rettungsdienst, wo ist ihr Notfallort?“ – das ist die erste und auch die wichtigste Frage, die der Einsatzbearbeiter stellt, wenn er in der Zentralen Leitstelle des Vogelsbergkreises einen Notruf annimmt. Die Frage nach dem Notfallort ist dabei aus einem ganz bestimmten Grund essenziell: „Sollte die Verbindung abreißen, kann auf jeden Fall ein Fahrzeug zur Erkundung geschickt werden“, erklärt die Vogelsberger Pressestelle.
Bei der zweiten Frage geht es um die Rückrufnummer und den Namen des Anrufers. Das ist wichtig, um bei möglichen Rückfragen zurückrufen zu können. Sind diese Punkte geklärt, wird gefragt, was passiert ist. „Diese Frage ist wichtig, um zu erkennen, ob es sich um einen rettungsdienstlichen oder feuerwehrtechnischen Einsatz handelt.“ Von dieser Entscheidung leiten sich dann weitere detailliertere Fragen ab.
Je nach Situation bekommt der Hilfesuchende dann auch Anweisungen, zu Erster Hilfe oder Verhalten im Brandfall. In manchen Fällen wird der Hilfesuchende bis zum Eintreffen der Rettungskräfte am Telefon begleitet, beispielsweise bei Androhung von Suizid. Die Rettungskräfte werden zum Teil noch während der Notrufabfrage alarmiert, fehlende Informationen werden dann per Funk oder Telefon an die Einsatzkräfte weitergeleitet, schließlich muss es im Ernstfall schnell gehen.
Im Regelfall, wenn der Anrufer gut mitarbeitet, dauert die Notrufabfrage zwischen 1,5 bis 2,5 Minuten. „Hier ist wichtig, dass der Hilfesuchende nur die Fragen beantwortet, die er gestellt bekommt und keine Ausschweifungen macht.“
25.000 Notrufe im Jahr 2022
25.000 Notrufe gingen im vergangenen Jahr bei der Zentralen Leitstelle ein, wovon 19.547 zu Einsätzen führten. Nicht immer sind es Anrufe, die tatsächlich auch etwas mit einem echten Notfall zu tun haben, sondern einfach ein Fall für den Hausarzt wären. Sogenannte Bagatell-Einsätze kommen immer häufiger vor – auch im Vogelsbergkreis. „Ohne Zweifel hat die Anzahl dieser Einsätze stark zugenommen – wenn wahrscheinlich auch nicht so stark, wie das ‚gefühlt‘ der Fall ist“, heißt es aus dem Kreishaus.
Die Gründe hierfür sind laut Pressestelle vielfältig: Fehlende haus- und fachärztliche, aber auch familiäre und soziale Versorgung vor Ort, wachsende Unselbständigkeit und fehlende Gesundheitskompetenz, eine „Vollkasko-Mentalität“ in Hinblick auf die Ansprüche gegenüber Staat und Gesellschaft, aber auch Mythen darüber, wann man auf jeden Fall den Notruf wählen müsse. Auch seien der Wegfall, beziehungsweise die Einsparungen beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD), also der 24/7-Vertretung der niedergelassenen Hausärzte, ein riesiges Problem, das am Ende beim Rettungsdienst landet.
Menschen, die lieber den Notruf wählen, weil sie beispielsweise beim Hausarzt zu lange warten müssten, vergeuden mutwillig wertvolle Ressourcen, erklärt die Pressestelle. Angefangen von der Zentralen Leitstelle, die den Notruf annimmt, über den Rettungswagen und seine Besatzung, bis hin zum Krankenhaus, wenn es tatsächlich zu einem Transport kommt.
„All diese Ressourcen stehen in diesem Moment nicht mehr oder nur noch eingeschränkt für die Versorgung eines Schwerstverletzten oder lebensbedrohlich Erkrankten zur Verfügung – und bei diesem Patienten könnte es sich um ein kleines Kind oder einen eigenen Verwandten handeln.“ Dass jemanden, der wirklich Hilfe braucht, aufgrund eines unnötigen Notrufs nicht rechtzeitig geholfen werden könnte, ist im Vogelsberg aber zum Glück noch nicht vorgekommen, sagt der Kreis.
Darüber hinaus seien Rettungsdienst und Krankenhaus auch gar nicht die geeigneten Institutionen, um den Hausarzt zu ersetzen. „Eine chronisch bestehende Erkrankung wird am besten vom eigenen Hausarzt versorgt, sie kann nicht mal so eben durchgecheckt werden. Notaufnahmen von Krankenhäusern machen auch keinen „Check up“ und ohne Termin oder Notfallindikation auch kein CT oder MRT.“
Auch ist es laut Kreis nicht unbedingt richtig, dass man als Patient des Rettungsdienstes in der Klinik schneller behandelt wird als ein Selbsteinweiser. Kliniken behandeln immer nach der individuellen Dringlichkeit. Zusammenfassend könne man das Verhalten, den Notruf zu wählen, weil man nicht bis zum Termin beim niedergelassenen Arzt warten möchte, als „sehr egoistisch, aber meistens auch Zeitverschwendung für sich selbst“ bezeichnen.
Muss immer ein Retter geschickt werden?
Doch ist man als Leitstelle dazu verpflichtet, immer einen Retter zu schicken? „Es kommt auf die Situation an. Wenn der Einsatzbearbeiter feststellt, dass der Hilfesuchende zum Beispiel nur wegen einer Erkältung anruft, wird er an den Hausarzt oder den ÄBD verwiesen“, erklärt die Pressestelle. Sollte aber eine Unsicherheit bestehen, sprich, dass die Situation für den Hilfesuchenden kritisch werden könnte, fahren Helfer raus.
Ähnlich wird auch verfahren, wenn es sich um einen Anruf für die Feuerwehr handelt. „Ist keine Gefährdung zu erkennen, beispielsweise wenn ein Baum auf einem Privatgrundstück umgefallen ist, keine Schäden verursacht hat und auch niemand verletzt wurde, wird keine Feuerwehr alarmiert.“ Anders sieht das aus, wenn der Baum eine Gefährdung darstellt. Dann wird die Feuerwehr alarmiert.
Während die Zahl an Bagatell-Einsätzen im Vogelsbergkreis zugenommen hat, sind sogenannte Notrufmissbräuche zum Glück kein Thema. Zumindest nach den kreiseigenen Zahlen nicht. „In den letzten fünf Jahren hat die Zentrale Leitstelle insgesamt fünf Notrufmissbräuche zur Anzeige gebracht. Da in der Regel die Polizei vor Ort erst einen Notrufmissbrauch feststellt und zuständigkeitshalber selbst ein Strafverfahren einleitet, bekommen wir darüber nicht immer eine Rückmeldung“, so die Pressestelle.
Zur Erklärung: Ein Notrufmissbrauch ist ein nicht vorhandener Notfall, bei dem Einsatzkräfte alarmiert werden und die Einsatzstelle anfahren, jedoch keine Notfallsituation vorfinden. Beispiel: Es wird ein Hausbrand gemeldet, in Wirklichkeit brennt es aber gar nicht – ein Szenario, dass genauso vergangenes Jahr im Vogelsbergkreis zwei Mal vorkam.
Wenn es den Notfall gar nicht gibt
Ein Anrufer meldete den Brand eines Mehrfamilienhauses, im Gebäude würden sich noch Personen befinden. Alarmiert wurden daher Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei nach dem Einsatzstichwort F2Y – sprich Gebäudebrand mit Menschenleben in Gefahr. Die Rettungskräfte konnten vor Ort aber kein Feuer feststellen. Die Polizei nahm dann die Ermittlungen wegen Notrufmissbrauchs auf. Ein halbes Jahr später wurde erneut unter derselben Adresse ein Feuer gemeldet, doch auch diesen Brand gab es nicht.
Für den Anrufer kann dieses Verhalten erhebliche Folgen haben, da es sich beim Missbrauch von Notrufeinrichtungen gemäß § 145 StGB um eine Straftat handelt. „Dies gilt natürlich nicht beim versehentlichen Absetzen eines fehlerhaften Notrufs. In der Regel handelt es sich oft um Unwissenheit und der/die Anrufer/in schätzt die Situation zu Hause falsch ein.“
Natürlich kann es auch mal vorkommen, dass man aus Versehen einen Notruf getätigt hat. Dann soll man einfach sagen, dass man sich verwählt hat. „Der Anrufer wird dann im Regelfall nochmal gefragt, ob wirklich kein Notfall vorliegt und beendet dann das Gespräch“, so der Kreis.
Auch interessant:




Alles nur billige Ausreden, wenn angeblich kein Notfall vorliegt muss der Hotline Mitarbeiter auch keinen Einsatz starten. Die haben einfach kein Lust und das lassen sie die Menschen spüren die auf die angewiesen sind.Ich persönlich habe auch skandalöses erlebt mit 2 Sanitär Innen in Alsfeld. Die absolut unprofessionell und unmenschlich waren in einem Notfall.